22-0255.01

Hundeauslaufflächen im Bezirk Bergedorf

Mitteilung

Letzte Beratung: 22.04.2026 Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz Ö 7

Sachverhalt

Das Bezirksamt Bergedorf hat den Antrag, Drs. 22-0255,mitfolgendem Ergebnis geprüft:

  1. Alle Hundeauslaufflächen sind ausreichend mit Mülleimern und Bänken ausgestattet. Für die Aufstellung von Gassibeutelspendern ist die Stadtreinigung zuständig. Diese lehnt das jedoch ab.
  2. Spielplätze, die in der Nähe von Hundeauslaufflächen liegen, sind durch Absperrungen ausreichend geschützt.
  3. rdlich des Billebogens besteht bereits eine Hundeauslaufzone sowohl nach § 8 als auch nach § 9 des Hamburger Hundegesetzes, sodass dieser Bereich ausreichend versorgt ist. Weitere geeignete Grünflächen stehen dort nicht zur Verfügung.

Auch östlich des Wehrdeichs ist mit der Hundeauslaufzone am Billgrabendeich bereits ein entsprechendes Angebot vorhanden. Die nördlich an den Wehrdeich angrenzende Grünanlage eignet sich hingegen nicht für den Freilauf von Hunden, da sie im Wesentlichen nur aus einem Weg um einen Teich besteht, dessen Uferbereiche unter Schutz stehen und daher nicht durch freilaufende Hunde gestört werden dürfen. Hinzu kommt die unmittelbare Nähe zu einem Spielplatz, was eine Nutzung als Hundeauslaufzone zusätzlich erschwert.

Weiter nördlich finden sich keine weiteren Grünanlagen, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen würden. Insgesamt stehen damit im beschriebenen Gebiet keine zusätzlichen Flächen zur Verfügung, die sich für die Ausweisung weiterer Hundeauslaufzonen eignen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Fachausschuss r Umwelt und Klimaschutz nimmt Kenntnis.

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