Herrichtung Spielplatz Fünfhausen
Berichterstatter: Herr Capeletti
Die Mitglieder des Regionalausschusses haben in ihrer Sitzung am 08.06.2021 die Stellungnahmen der Finanzbehörde sowie der Bezirksamtes Bergedorf - Drucksache 21-907 - erörtert.
Es bestand die einhellige Meinung, dass eine Einigung zum Grundstückswert zur Übertragung eines Grundstücks vom Allgemeinen Grundvermögen in das Grundvermögen des Bezirksamtes der gewünschten Erweiterung des Spielplatzes nicht entgegen stehen darf.
Der Regionalausschuss hat vor diesem Hintergrund einstimmig folgendes beschlossen:
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, erneut bei den zuständigen Behörden für eine Übertragung des Grundstücks vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zum Bezirksamt Bergedorf Sorge zu tragen. Hierbei ist die für das LIG zuständige Finanzbehörde mit einzubeziehen.
Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Regionalausschusses an.
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