Herrichtung Spielplatz Fünfhausen
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung hat bei der Finanzbehörde nach dem Stand der Verhandlungen für eine Fläche für einen Spielplatz in Fünfhausen (Drs. 20-1098) gefragt.
Die Finanzbehörde nimmt wie folgt Stellung:
Sie bitten um Überprüfung des Buchwerts einer Parkfläche, die derzeit im Allgemeinen Grundvermögen des LIG liegt und nach dem Wunsch des Bezirks Bergedorf künftig als Spielplatzfläche genutzt werden soll. Dazu sei eine Überweisung in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamts gewünscht.
Der LIG steht seit dem 9. September 2019 mit dem zuständigen Bezirksamt zu dem Grundstück in Kontakt. Der LIG hat gegen die Übertragung der Parkfläche keine Einwände und hat dem Bezirksamt die Werthaltigkeit des Buchwertes mitgeteilt.
Der LIG hat auf der einschlägigen Grundlage der zur Immobilienbewertung verbindlich anzuwendenden Vorschrift der Finanzbehörde aktuell noch einmal den Buchwert der angefragten Fläche überprüft und die Werthaltigkeit festgestellt. Gemäß §37 LHO ist bei einer Übertragung in das Verwaltungsvermögen des Bezirks der entsprechende Buchwert zu erstatten.
Dem LIG sind die Gründe für die Verzögerung der Verhandlungen nicht bekannt. Dies ist vom zuständigen Bezirksamt zu beantworten.
Das Bezirksamt ergänzt:
Bei der Übertragung von Grundstücken ist §37 der Landeshaushaltsordnung zwingend einzuhalten. Demgemäß muss bei Übertragung eines Grundstücks vom Allgemeinen Grundvermögen in das Grundvermögen des Bezirksamtes die Erstattung des Buch- bzw. Verkehrswertes erfolgen. Eine abschließende Einigung zum Grundstückswert konnte noch nicht erzielt werden. Unabhängig davon stehen der BUKEA ausreichende Mittel für die Grundstücksübertragung nicht zur Verfügung. Eine Erweiterung des Spielplatzes kann daher aktuell nicht erfolgen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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