Auskunftsersuchen
der BAbg. Momenzada, Arthur, Nasiri und SPD-Fraktion
Der herkunftssprachliche Unterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, ihre mitgebrachten Familiensprachen schulisch zu erhalten und auszubauen. Er wird in Hamburg als schulübergreifendes Angebot organisiert. Kinder aus mehreren Schulen und Stadtteilen werden für den Unterricht an zentralen Standorten gebündelt.
Laut Angaben der Behörde für Schule und Bildung gab es zuletzt (Schuljahr 2021/2022) stadtweit 457 Kurse an 125 Standorten in zwölf Sprachen. Das Angebot wurde seither weiter ausgebaut. Wie sich dieses Angebot konkret auf Bergedorf verteilt bzw. ob und wie Bergedorfer Schülerinnen und Schüler daran teilhaben können, ist öffentlich nicht dokumentiert.
Der wissenschaftliche Forschungsstand zu den Effekten des herkunftssprachlichen Unterrichts zeigt zwei Befunde, die relevant sind: Zum einen wirkt sich die Förderung der Herkunftssprache nachweislich nicht negativ auf den Erwerb der deutschen Sprache aus. Zum anderen zeigt ein Teil der Studien einen positiven Zusammenhang zwischen Herkunftssprachkompetenz und schulischem Bildungserfolg, was sich auch in der Hamburger Elternbefragung (HUBE-Studie, Universität Hamburg 2016) widerspiegelt: Der Großteil der rund 3.000 befragten Eltern erhoffte sich vom herkunftssprachlichen Unterricht eine bessere Integration ihrer Kinder und mehr schulischen Erfolg.
Mit diesem Auskunftsersuchen möchten wir uns über den aktuellen Stand in Bergdorf informieren und herausfinden, wie der Bedarf in unserem Bezirk ist.
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) beantwortet das Auskunftsersuchen wie folgt:
Vorbemerkung
Mit ihrem breiten Angebot an Sprachenunterricht verfolgt die für Bildung zuständige Behörde mehrere zentrale Zielsetzungen: Das diversifizierte, nicht nur auf die „klassischen“ Fremdsprachen beschränkte Angebot soll Schülerinnen und Schülern ermöglichen, herkunfts- und fremdsprachliche Kompetenzen entlang der in den Rahmenplänen festgelegten Niveaustufen aufzubauen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Die unter den Begriff „Herkunftssprachenunterricht“ fallenden Sprachenangebote richteten sich ursprünglich nur an Schülerinnen und Schüler mit entsprechender Familiensprache. Sie sollten die Möglichkeit erhalten, ihre mehrsprachigen Kompetenzen in ihre Bildungsbiografie einzubringen, weiterzuentwickeln und sichtbar zu machen. Darüber hinaus stärkt der Unterricht auch die interkulturelle Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Er eröffnet ihnen die Möglichkeit, beispielsweise Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede verschiedenen Lebens- und Sichtweisen wahrzunehmen sowie ihre eigene sprachliche und kulturelle Identität zu reflektieren.
Aus dieser ursprünglichen Ausrichtung leitet sich der bis heute gebräuchliche Begriff „Herkunftssprachenunterricht“ (HSU) ab. Seit einigen Jahren stehen diese Kurse jedoch auch Schülerinnen und Schülern offen, die keine familiär bedingten Vorerfahrungen in diesen Sprachen mitbringen.
Damit hat sich die Zielgruppe des Unterrichts im Zuge der Veränderungen in der Hamburger Schülerschaft deutlich erweitert. Die Lerngruppen sind inzwischen zunehmend heterogen zusammengesetzt und umfassen Schülerinnen und Schüler mit sehr unterschiedlichen sprachlichen Ausgangslagen.
Zum einen nehmen am Unterricht häufig Schülerinnen und Schüler teil, die erst seit relativ kurzer Zeit aus dem Ausland zugewandert sind und über einen Kompetenzstand verfügen, der dem von gleichaltrigen Kindern und Jugendlichen im Herkunftsland bzw. in der der Herkunftsregion entspricht. Zum anderen besuchen die Kurse auch Schülerinnen und Schüler, die durch ihr familiäres Umfeld insbesondere mündlich geprägte sprachliche Vorkenntnisse erworben haben. Zunehmend nehmen auch Schülerinnen und Schüler teil, für die die jeweilige Zielsprache eine neue, bislang für sie bisher völlig unbekannte Sprache ist.
Dieses breite Spektrum unterschiedlicher Ausgangslagen des fremd- und herkunftssprachlichen Lernens wird auch in den Rahmenplänen berücksichtigt. Neben dem Rahmenplan „Herkunftssprachen“ für die Grundschule gibt es für die Sekundarstufe I einen gemeinsamen Rahmenplan „Neuere Sprachen“, der z.B. Französisch und Spanisch genauso umfasst wie Türkisch und Polnisch, sowie für die Studienstufe ebenfalls einen gemeinsamen Rahmenplan unter der Bezeichnung „Neuere Fremdsprachen“.
Unter dem Begriff „Herkunftssprachenunterricht“ (HSU) wird in Hamburg daher inzwischen Unterricht in den Sprachen verstanden, die traditionell nicht zum Sprachenangebot der Hamburger Schulen gehörten. Die Bezeichnung beschreibt damit nicht mehr ausschließlich Unterricht, der sich an Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden familiären Sprachkenntnissen richtet, sondern im Bezirk Bergedorf Unterricht aktuell in den Sprachen Arabisch, Polnisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch.
Die für Bildung zuständige Behörde bietet HSU in vier unterschiedlichen Organisationsformen an:
- HSU-Typ A: Vom Beginn der Grundschule bis zur Sekundarstufe II können Schülerinnen und Schüler an Hamburgs Schulen den HSU als zusätzliches Angebot belegen.
- HSU-Typ B: In der Sekundarstufe I kann die Herkunftssprache auch als weitere Sprache im Wahlpflichtbereich beziehungsweise als Wahlpflichtfach (sogenannte zweite beziehungsweise dritte Fremdsprache) angewählt werden.
- HSU-Typ C: In der Sekundarstufe II kann der HSU als weitere Sprache zur Erfüllung der Belegauflage nach § 7 Absatz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Allgemeine Hochschulreife (APO-AH) belegt werden.
- HSU-Typ D: In der Studienstufe kann HSU als Kernfach belegt werden.
Dies vorausgeschickt beantwortet die BSFB die Fragen des Auskunftsersuchens wie folgt:
Zu 1 und 2:
Im Bezirk Bergedorf finden im Schuljahr 2026/27 insgesamt 19 Kurse in den Sprachen Arabisch, Polnisch, Türkisch, Russisch und Ukrainisch in Verantwortung der BSFB statt.
Sprache |
Schule |
Schulform |
Anzahl der Lerngruppen 2026/27 |
Art des Angebots |
Polnisch |
Clara-Grunwald-Schule |
G |
2 |
HSU Typ A, schulübergreifend |
Russisch |
Gretel-Bergmann-Schule |
StS |
8 |
HSU Typ A, B, C und D, teilweise schulübergreifend |
Ukrainisch |
Gymnasium Allermöhe |
Gym |
2 |
HSU Typ A und B, schulübergreifend |
Arabisch |
Schule Ernst-Henning-Straße |
G |
2 |
HSU Typ A |
Polnisch |
Stadtteilschule Lohbrügge |
StS |
1 |
HSU Typ A und B, schulübergreifend |
Türkisch |
Stadtteilschule Lohbrügge |
StS |
1 |
HSU Typ A und B, schulübergreifend |
Russisch |
Stadtteilschule Lohbrügge |
StS |
1 |
HSU Typ A, schulübergreifend |
Arabisch |
Schule Friedrich-Frank-Bogen |
G |
2 |
HSU Typ A |
Zu 3:
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Kursen wird von der für Bildung zu-ständigen Behörde nicht zentral erhoben.
Zu 4:
Ja, es gibt eine Reihe von Sprachangeboten für die Grundschule, die Sekundarstufe I und die Studienstufe, die schulübergreifend angeboten werden und an Schulstandorten außerhalb von Bergedorf stattfinden. Alle schulübergreifenden Angebote können auch von Bergedorfer Schülerinnen und Schülern angewählt werden. Die Entfernung ist individuell unterschiedlich. Die Beförderung erfolgt in eigener Verantwortung.
Alle schulübergreifenden Sprachenangebote mit den entsprechenden Informationen und Anmeldebögen sind auf der Website des Referats Steigerung der Bildungschancen zu finden unter Steigerung der Bildungschancen - hamburg.de.
Die schulübergreifenden Sprachenangebote im Grundschulbereich sind online zu finden unter: Anmeldebogen Schulübergreifende Sprachangebote Grundschule
Die schulübergreifenden Sprachenangebote in der Sekundarstufe I sind online zu finden unter: Schulübergreifende Sprachangebote Sek. I 2023-24
Die schulübergreifenden Sprachenangebote in der Sekundarstufe II sind online zu finden unter: Schulübergreifende Sprachangebote Sek. II 2023-24
Zu 5:
Ja, auch einige der Kurse, die an Bergedorfer Schulen stattfinden (siehe Tabelle in der Ant-wort zu Frage 1) sind schulübergreifend anwählbar und stehen damit auch Schülerinnen und Schülern aus anderen Bezirken offen.
Zu 6 und 7:
Der für Bildung zuständigen Behörde liegen aktuell keine Erkenntnisse über nicht gedeckte Bedarfe vor.
Bedarfe werden durch Schulabfragen, Anträge der Schulen und gesellschaftliche Entwick-lungen (z. B. Zuwanderung) festgestellt. Die Behörde reagiert flexibel auf neue Bedarfe und ist im Austausch mit Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Communities, um den HSU bedarfsgerecht auszubauen. In jedem Frühjahr erfolgt beispielsweise eine zentrale Abfrage, in der jede Schule, die Herkunftssprachenunterricht anbietet, angibt, welche Angebote im laufenden Schuljahr faktisch stattfinden und welche im kommenden Schuljahr geplant wer-den. Schulen, die neue Lerngruppen einrichten oder eine neue Sprache anbieten möchten, können dies in eigener Verantwortung jederzeit tun, wenn sich 15 Schülerinnen und Schüler verbindlich für ein Schuljahr angemeldet haben, eine qualifizierte Lehrkraft und entsprechende Ressourcen zur Verfügung stehen. Ressourcen können bei Bedarf von der Schulleitung bei der für Bildung zuständigen Behörde beantragt werden.
Zu 8:
Es gibt verschiedene Publikationen, die über den HSU informieren:
- Die jährlich erscheinende Broschüre „Sprachen lernen in Hamburg“, in der die Sprachlernangebote an Hamburgs Schulen vorgestellt werden, inkl. Auflistung aller Standorte, an denen Unterricht in den entsprechenden Sprachen stattfindet.
- Mehrsprachige Flyer und Podcasts zum System und Angebot des HSU in Hamburg
- Übersichtslisten und Anmeldebögen für die schulübergreifenden Sprachangebote in der Grundschule, Sekundarstufe I und II online (siehe Antwort zu Frage 4).
Die für Bildung zuständige Behörde nimmt außerdem an verschiedenen Veranstaltungen und Austauschrunden teil, um Sorgeberechtigte, Schülerinnen und Schüler zu informieren, z.B.
- Internationaler Tag der Muttersprache am 21. Februar 2026 (Zentralbibliothek)
- Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen und Elterninitiativen aus den verschiedenen Communities
Die für Bildung zuständige Behörde informiert darüber hinaus Vertreterinnen und Vertreter von Schulen regelmäßig über den HSU. Die Schulen sind angehalten, diese Information aktiv an Sorgeberechtigte, Schülerinnen und Schüler weiterzugeben, z.B.
- Handreichung für Schulen „Regelungen und Umsetzungshinweise für den Herkunftssprachenunterricht in Hamburg“
- Regelmäßige Informationen über verschiedene Newsletter, z.B. den Newsletter „Steigerung der Bildungschancen“, der an interessierte Lehrkräfte in Hamburg verschickt wird, oder über E-Mail-Verteiler, z.B. an die schulischen Sprachlernberatungen.
- Publikationen über den HSU in „Hamburg macht Schule“, z.B. 2019 zum Arabischunterricht, 2024 zum Thema Mehrsprachigkeit mit Beiträgen u.a. zum Ukrainisch- und Arabisch-HSU
- Regelmäßige Teilnahme an Sitzungen von Vertreterinnen und Vertretern von Schulen, z.B. Schulleitungen, Abteilungsleitungen, Sprachlernberatungen, um sie über den HSU zu informieren und den Informationsfluss über die Schulen an Sorgeberechtigte, Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
- Gestaltung von Fortbildungsinhalten am Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen (LI), z.B. im Rahmen der Digitalsnacks IVK, im Rahmen der Ausbildung der Sprachlernberatungen und der Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittler.
Wie bekannt das Angebot unter Bergedorfer Sorgeberechtigte ist, wird von der für Bildung zuständigen Behörde nicht erfasst.
Zu 9:
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Kursen wird von der für Bildung zuständigen Behörde nicht zentral erhoben, sodass deren Entwicklung in den letzten fünf Jahren nicht aufgezeigt werden kann. Angaben können gemacht werden zur Anzahl der Lerngruppen in den letzten fünf Jahren:
Schuljahr |
Anzahl der Lerngruppen |
2022/23 |
15 |
2023/24 |
18 |
2024/25 |
16 |
2025/26 |
17 |
2026/27 |
19 |
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