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Fußweg vor dem Haus Lohbrügger Weg 16

Antwort

Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.6

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Am Standort des Neubaus Lohbrügger Weg 16 wurde ein altes Haus abgerissen, bei dem der Fußweg, so wie in der ganzen Straße, auch hier mindestens eine Breite von 1,50 m hatte.

 

Inzwischen steht der Neubau und die Vorgärten ragen weit in das Profil des ehemaligen Fußweges hinein. Dieser ist nun nur noch 1 m breit. Zusätzlich wird er durch parkende Autos weiter eingeschränkt, so dass Menschen mit einem Rollator, Kinderwagen etc. hier nicht mehr durchkommen.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 27.07.2021 wie folgt:

 

Wir fragen daher:

 

  1. Ist dieser schmale Fußweg dem Bauherrn genehmigt worden? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?

 

Der Fußweg befand sich vor der Neubebauung des Grundstücks bereits über Jahrzehnte zum Teil im öffentlichen und zum Teil im privaten Eigentum. Der private Teil ist ungefähr 0,60 Meter breit und wirkte nur aufgrund der gleichen Befestigungsart wie ein öffentlicher Weg. Nach Verkauf des Grundstücks sowie der entsprechenden Neueinmessung hat der neue Eigentümer darauf bestanden sein Flurstück in vollem Umfang selbst zu nutzen. Hieraus wurde bei einem gemeinsamen Ortstermin am 01.09.2020 im Einvernehmen mit dem PK 43 und dem Bezirksamt der Fußweg auf eine Breite von 1,00 Meter festgelegt und entsprechend baulich hergestellt. Das Parken in diesem Bereich wurde nicht mehr angeordnet.

 

 

  1. Die Fußwege im Lohbrügger Weg sind immer mindestens 1,50 m breit, nur an dieser Stelle nicht. Ist bei zukünftigen Bauvorhaben damit zu rechnen, dass auch andere Grundeigentümer ihre Vorgärten in gleicher Weise auf Kosten des Fußweges vergrößern? Wenn nein, warum nicht?

 

Nach den vorliegenden Grundstücksverhältnissen entlang des Lohbrügger Weges ist derzeit nicht davon auszugehen, dass weitere Gehwegbereiche zukünftig in ihrer Breite verringert werden müssen.

 

 

  1. Ist das Parken an dieser Stelle erlaubt? Wenn nein, welche Maßnahmen sind geplant, um hier den Fußgänger:innen eine sichere und problemlose Begehung zu ermöglichen?

 

Das Parken vor dem Grundstück Lohbügger Weg 16 ist nicht erlaubt. Eine Parkraumüberwachung wird vom PK 43 sichergestellt.

 

 

Petitum/Beschluss

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