21-0996

Fußweg vor dem Haus Lohbrügger Weg 16

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Am Standort des Neubaus Lohbrügger Weg 16 wurde ein altes Haus abgerissen, bei dem der Fußweg, so wie in der ganzen Straße, auch hier mindestens eine Breite von 1,50 m hatte.

 

Inzwischen steht der Neubau und die Vorgärten ragen weit in das Profil des ehemaligen Fußweges hinein. Dieser ist nun nur noch 1 m breit. Zusätzlich wird er durch parkende Autos weiter eingeschränkt, so dass Menschen mit einem Rollator, Kinderwagen etc. hier nicht mehr durchkommen.

 

 

Wir fragen daher:

 

  1. Ist dieser schmale Fußweg dem Bauherrn genehmigt worden? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage?
  2. Die Fußwege im Lohbrügger Weg sind immer mindestens 1,50 m breit, nur an dieser Stelle nicht. Ist bei zukünftigen Bauvorhaben damit zu rechnen, dass auch andere Grundeigentümer ihre Vorgärten in gleicher Weise auf Kosten des Fußweges vergrößern? Wenn nein, warum nicht?
  3. Ist das Parken an dieser Stelle erlaubt? Wenn nein, welche Maßnahmen sind geplant, um hier den Fußgänger:innen eine sichere und problemlose Begehung zu ermöglichen?

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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