Förderfonds Bezirke / Gestaltungsfonds für Maßnahmen mit bezirklichem Bezug und Quartiersfonds Hier: Korrektur
Letzte Beratung: 26.09.2019 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.8
Am 01.01.2019 standen dem Bezirksamt Bergedorf im Förder- und Gestaltungsfonds folgende Mittel zur Verfügung:
Mittelherkunft |
Summe konsumtiv |
Summe investiv |
ungebundene Reste aus 2018 |
180.821,70 € |
168.623,43 € |
Vorschuss auf Prämie Vertrag für Hamburg 2019 |
120.000,00 € |
80.000,00 € |
Ansatz Gestaltungsfonds 2019 |
50.000,00 € |
150.000,00 € |
Verfügbare Mittel am 01.01.2019 |
350.821,70 € |
398.623,43 € |
Mit den nachstehend aufgeführten Beschlüssen hat die Bezirksversammlung über Mittelverteilungen in aufgeführter Höhe beschlossen:
abzgl. Beschluss Drs. 20-1827 |
- |
398.500,00 € |
abzgl. Beschluss Drs. 20-1885.01 |
9.300,00 € |
- |
abzgl. Beschluss Drs. 20-1885.02 |
34.600,00 € |
- |
abzgl. Beschluss Drs. 20-1910.01 |
10.000,00 € |
- |
abzgl. Beschluss Drs. 20-1919.01 |
3.000,00 € |
- |
Gesamt |
56.900,00 € |
398.500,00 € |
Verfügbare Mittel am 01.01.2019 |
350.821,70 € |
398.623,43 € |
Noch verfügbare Restmittel nach oben aufgeführten Beschlüssen der BV |
293.921,70 € |
123,43 € |
Im Förder- und Gestaltungsfonds aktuell verfügbare Mittel:
Verfügbare Mittel am 01.01.2019 |
293.921,70 € |
123,43 € |
Mittel aus Rückflüssen |
132.844,81 € |
47.126,69 € |
Förderfonds Prämien aus dem Vertrag für Hamburg (29.07.2019) |
19.050,00 € |
12.700,00 € |
Verfügbare Mittel am 22.08.2019 |
445.816,51 € |
59.950,12 € |
1.2. Konsumtive Mittel
1.2.1. Projekte
Am 28.03.2019 hat die Bezirksversammlung über diverse Projekte und Maßnahmen mit den Drs. 20-1969, 20-1970, 20-1971 sowie 20-1972 entschieden. Hiervon konnten die nachfolgend aufgeführten Projekte unzweifelhaft den konsumtiven Maßnahmen zugeordnet werden:
Verfügbare Restmittel |
Bewilligt |
Antrag liegt nicht vor |
Summe konsumtiv Aktueller Stand 445.816,51 € |
Verschönerung Verteilerkästen |
|
X |
10.000,00 € |
Graffitientfernung in Neuallermöhe |
|
X |
4.000,00 € |
Sportförderung Integrationsarbeit Atlantik 97 |
17.06.2019 |
|
3.300,00 € |
Gewaltprävention „StoP“ |
23.05.2019 |
|
4.800,00 € |
Sonarlehrgang SiWa |
09.05.2019 |
|
3.400,00 € |
Beschilderung Bergedorfer Friedhof |
MR |
|
5.000,00 € |
Landschaftspflegearbeiten in Bergedorf, GÖP |
31.07.2019 |
|
16.600,00 € |
Umweltkommunikation GÖP |
31.07.2019 |
|
4.150,00 € |
Konzept Flächenentwurf NSG Boberger Niederung |
31.07.2019 |
|
5.600,00 € |
Storchenschutz NABU |
|
X |
5.000,00 € |
Musiktherapie inkl. Material Zornrot e. V. |
|
X |
3.000,00 € |
Kultur- u. Geschichtskontor |
|
X |
1.200,00 € |
Dolle Deerns |
|
X |
2.000,00 € |
AWO Jungentreff |
|
X |
2.000,00 € |
Bürgerhaus Allermöhe |
15.05.2019 |
|
3.000,00 € |
Westibül |
|
X |
3.000,00 € |
KulturA |
11.06.2019 |
|
3.000,00 € |
P 5 |
|
X |
1.000,00 € |
Lola |
|
X |
3.000,00 € |
Haus brügge |
26.07.2019 |
|
3.000,00 € |
Kiku |
|
X |
3.000,00 € |
Kulturhaus Serrahn e. V. |
|
X |
2.000,00 € |
Kulturforum Serrahn e. V. |
|
X |
2.000,00 € |
Friedensinitiative Bergedorf (Stellschilder und Druck) |
|
X |
1.000,00 € |
Gesamtsumme der beschlossenen Projekte |
|
|
94.050,00 € |
Noch verfügbare Restmittel nach Beschlüssen der BV vom 28.03.2019 |
|
|
351.766,51 € |
1.2.2. Kinderkulturhaus KIKU
Das Kinderkulturhaus Lohbrügge KIKU wurde bis zum 31.12.2018 durch die BASFI, die Behörde für Kultur und Medien BKM und die Behörde für Schule und Berufsausbildung BSB mit insgesamt 60.000,00 € finanziert. Die Mercatorstiftung hat sich bis zum 31.12.2018 mit weiteren 60.000,00 € beteiligt. Für 2019 stellen die BKM und die BSB jeweils 50.000,00 € zur Verfügung. Die BASFI beteiligt sich trotz nachdrücklichen Einsatzes seitens der Bezirksamtsleitung nicht weiter an den laufenden Kosten (vgl. Drs. 20-1755).
Unter Berücksichtigung der laufenden Kosten, der prognostizierten Einnahmen und der Förderung durch BSB und BKM bestand eine Finanzierungslücke in Höhe von 69.067,79 €.
Aus SIN-Mitteln konnte zur Deckung dieser Lücke eine einmalige Zuwendung in Höhe von 39.596,00 € erfolgen, sodass noch ein Fehlbedarf von 29.471,79 € zu kompensieren ist.
Der Finanzierungsbedarf setzt sich zusammen wie folgt:
Personalkosten |
187.527,79 € |
Honorare |
33.740,00 € |
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
3.200,00 € |
externe Dienstleistungen |
2.400,00 € |
laufende Fachausgaben |
2.000,00 € |
Betriebskosten |
11.000,00 € |
sonstiger Personalaufwand |
2.300,00 € |
Versicherungen und Abgaben |
3.600,00 € |
Verwaltungsbedarf und Verwaltungskosten |
7.900,00 € |
Gesamtkosten |
253.667,79 € |
abzgl. Eigenmittel |
84.600,00 € |
abzgl. Förderung BKM und BSB |
100.000,00 € |
Beantragte Fördersumme |
69.067,79 € |
abzgl. Ko-Finanzierung aus SIN-Mitteln |
39.596,00 € |
Fehlbedarf |
29.471,79 € |
Dieser Fehlbedarf in Höhe von 29.471,79 € müsste, da keine weiteren Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, aus Mitteln des Förderfonds erfolgen. Siehe hierzu Petitum Nr. 1.
1.3. Investive Mittel
Seit Einführung des Neues Haushaltswesens Hamburg (NHH) sind Maßnahmen, die nicht eindeutig dem konsumtiven Bereich zuzuordnen sind, dem Hamburger Dienstleister Buchhaltung (HDB) zur Bewertung vorzulegen. Nach Prüfung durch den HDB konnten nicht alle durch die BV beschlossenen Projekte und Maßnahme dem konsumtiven Bereich zugeordnet werden, einige Maßnahmen wurden als investive Maßnahme bewertet. Diese können nicht aus konsumtiven Mittel realisiert werden. Eine Umwandlung konsumtiver Mittel in investive Mittel ist aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Mit den Drs. 20-1969, 20-1970, 20-1971 sowie 20-1972 hat die Bezirksversammlung Maßnahmen mit einer Gesamtsumme von 198.000,00 € beschlossen, die nach Prüfung des HDB den investiven Maßnahmen zuzuordnen sind. Aktuell stehen im investiven Bereich noch ungebundene Restmittel in Höhe von 59.950,12 € zur Verfügung.
Nachstehend sind die Beschlüsse mit der Bewertung des HDB, Hinweisen der Verwaltung und Beschlussempfehlungen aufgeführt.
Planung und Errichtung einer Automatiktoilette im Grünen Zentrum |
50.000,00 € |
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine investive Maßnahme, da sie in Zusammenhang mit der Realisierung einer investiven Maßnahme steht. Eine Finanzierung aus konsumtiven Mitteln durch die Stadtreinigung Hamburg kann nicht erfolgen. | |
Beschlussempfehlung: Aufhebung des Beschlusses. | |
Projekte und Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Förderung der Vereinsarbeit des TSG Bergedorf |
45.500,00 € |
Die Mittel sind vorgesehen für a) die durch die am 10.05.2018 eingetretene Überschwemmung notwendig gewordene Erneuerung des Bodens der Bewegungs-KiTa in Höhe von 13.349,00 €. Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine investive Maßnahme, deren Realisierung aus konsumtiven Mitteln nicht erfolgen kann. Darüber hinaus hat der Hauptausschusses mit Beschluss vom 14.03.2019 eine Kostenbeteiligung bereits abgelehnt (s. Drs. 20-1885.02). b) die Realisierung unterschiedlicher und nicht näher bezeichneter Projekte. Eine Realisierung dieser wäre nach Antragstellung mit entsprechender Projektbeschreibung und Finanzierungsplan aus konsumtiven Mittel möglich. | |
Beschlussempfehlung: Veränderung des Beschlusses um den Teil a) und entsprechender Reduzierung des Betrages auf 32.151,00 €. | |
Neugestaltung des Dorfplatzes Fünfhausen |
50.000,00 € |
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine investive Maßnahme, da sie in Zusammenhang mit der Realisierung einer investiven Maßnahme steht. Eine Finanzierung aus konsumtiven Mitteln kann nicht erfolgen. Die Mittel für die Herrichtung sind durch die BUE bereit zu stellen. | |
Beschlussempfehlung: Aufhebung des Beschlusses. | |
Sanierung und Modernisierung des Spielplatzes in Bergedorfer Schlosspark |
42.500,00 € |
Die Sanierung und Modernisierung des Spielplatzes in Bergedorfer Schlosspark ist über die BSW im Rahmen des RISE-Gebietes Bergedorf-Süd finanziert. Eine Kinder- und Jugendbeteiligung wurde durch die BAFSI finanziert und hat bereits stattgefunden. Baubeginn voraussichtlich im Frühjahr 2020. | |
Beschlussempfehlung: Aufhebung des Beschlusses. | |
Einbau einer Heizanlage im Tanzsaal des Kulturvielfalt Stadt Land Fluss e. V. |
8.000,00 € |
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine investive Maßnahme, deren Realisierung aus konsumtiven Mitteln nicht erfolgen kann. | |
Beschlussempfehlung: Umwandlung des Beschlusses in eine Finanzierung aus den investiven Mitteln. | |
Anschaffung eines Laptop für Unser Haus e. V. |
2.000,00 € |
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um eine investive Maßnahme, deren Realisierung aus konsumtiven Mitteln nicht erfolgen kann. Das Bezirksamt prüft, ob eine Realisierung aus investiven Mitteln der Offenen Kinder- und Jugendarbeit möglich ist. | |
Beschlussempfehlung: Aufhebung des Beschlusses. |
Für das Jahr 2019 hat das Bezirksamt Bergdorf im Quartiersfonds einen Verfügungsrahmen in Höhe von 1.203.780,00 €. Unterjährig können nach aktuellem Stand weitere 29.880,24 € aus Rückforderungen hinzugerechnet werden, sodass über 1.233.660,24 € im konsumtiven Bereich verfügt werden kann.
Mit den Drs. 20-1829 und 20-1885.01 hat die Bezirksversammlung über die Vergabe der Mittel aus dem Quartiersfonds 2019 beraten und über Projekte und Maßnahmen in Höhe von insgesamt 1.332.426,00 € beschlossen.
Um den Fehlbetrag in Höhe von 98.765,76 € zu kompensieren, wird vorgeschlagen, die folgenden Projekte aus den in der Spalte „Alternative Fördermöglichkeit“ genannten Mitteln zu finanzieren.
Projekt |
Alternative Fördermöglichkeit |
Summe |
Lola: „Hello World“, Interkulturelles Musikprojekt |
Finanzierung aus kulturellen Integrationsmitteln |
17.000,00 € |
BAKM: „Move your Body“, gemeinsames Tanzen jeglicher Nationen |
Finanzierung aus kulturellen Integrationsmitteln |
10.000,00 € |
Theaterbetrieb Haus im Park |
Finanzierung aus Mitteln des Förderfonds |
21.500,00 € |
AWO: Miete für den Seniorentreff |
Finanzierung aus Mitteln des Förderfonds |
57.600,00 € |
Gesamt |
|
106.100,00 € |
Die Bezirksversammlung wird gebeten,
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