21-0081.02

Förderfonds Bezirke / Gestaltungsfonds für Maßnahmen mit bezirklichem Bezug und Quartiersfonds Hier: Erläuterung

Mitteilung

Letzte Beratung: 14.11.2019 Hauptausschuss Ö 5

Sachverhalt

 

Mit o.g. Drs. hat die Verwaltung auf die Notwendigkeit zur Korrektur der Drs. 20-1969, 20-1970, 20-1971 sowie 20-1972 hinsichtlich der Förderung investiver Projekte hingewiesen.

 

 

konsumtiv

investiv

Noch verfügbare Restmittel nach Beschlüssen der BV vom 28.03.2019

351.766,51 €

59.950,12 €

abzgl. Finanzierung Kiku (beschlossen 12.09.2019)

29.471,79 €

-

Restmittel

322.283,72 €

59.950,12 €

 

Am 26.09.2019 hat die Bezirksversammlung über die Korrekturvorlage abweichend entschieden. Dies ist jedoch nur bedingt umsetzbar.

 

Planung und Errichtung einer Automatiktoilette im Grünen Zentrum

50.000,00 €

Mit Senatsbeschluss wurde in 2017 die Zuständigkeit für rd. 125 öffentliche Toiletten in die Zuständigkeit der Stadtreinigung gegeben. Für den Neubau einer Automatiktoilette entstehen durchschnittlich 230.000,00 €. Die monatlichen Betriebskosten betragen durchschnittlich 2.400,00 € pro Monat (vgl. Drs. 21-17843). Die aus Förderfondsmittel vorgesehene Summe ist bei Weitem nicht kostendeckend, außerdem stehen dem Bezirk keine laufenden Unterhaltskosten zur Verfügung. Nach Ansicht der Verwaltung ist der Beschluss nach wie vor aufzuheben.


 

Projekte und Investitionen in bauliche Maßnahmen zur Förderung der Vereinsarbeit des TSG Bergedorf

45.500,00 €

Durch die am 10.05.2018 eingetretene Überschwemmung notwendig gewordene Erneuerung des Bodens der Bewegungs-KiTa in Höhe von 13.349,00 € wurde bereits durch den Hauptausschuss am 14.03.2019 abgelehnt. Außerdem wurde die Maßnahme bereits durchgeführt, sodass sich die Vergabe einer Zuwendung bereits aus diesem Grunde verbietet.

 

Eine Realisierung unterschiedlicher und nicht näher bezeichneter Projekte in Höhe von 32.121,00 €re nach Antragstellung mit entsprechender Projektbeschreibung aus konsumtiven Mitteln möglich. In der BV am 26.09.2019 standen in diesem Zusammenhang jedoch investive Mittel in Rede.

Neugestaltung des Dorfplatzes Fünfhausen

50.000,00 €

Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme investiv ist und zudem aus Mitteln der BUE zu finanzieren wäre. Aus diesem Grunde verbietet sich der Einsatz von Mitteln aus dem Förderfonds, sodass der Beschluss nach wie vor aufzuheben ist.

Sanierung und Modernisierung des Spielplatzes in Bergedorfer Schlosspark

42.500,00 €

Die Sanierung und Modernisierung des Spielplatzes in Bergedorfer Schlosspark ist über die BSW im Rahmen des RISE-Gebietes Bergedorf-Süd finanziert. Eine Kinder- und Jugendbeteiligung wurde durch die BAFSI finanziert und hat bereits stattgefunden. Baubeginn voraussichtlich im Frühjahr 2020. Der Beschluss ist daher aufzuheben.

Einbau einer Heizanlage im Tanzsaal des Kulturvielfalt Stadt Land Fluss e. V.

8.000,00 €

Die Maßnahme kann aus investiven Förderfondsmitteln umgesetzt werden.

Anschaffung eines Laptop für Unser Haus e. V.

2.000,00 €

Die Maßnahme kann aus investiven Mitteln der Rahmenzuweisung Offene Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt werden, sodass die Zuhilfenahme von Mitteln des Förderfonds nicht notwendig ist. Der Beschluss ist aufzuheben.

 

Zwischenstand Mittelübersicht:

 

 

konsumtiv

investiv

Restmittel

322.283,72 €

59.950,12 €

abzgl. TSG-Projektmittel

32.121,00 €

-

abzgl. Heizanlage Tanzsaal

-

8.000,00 €

Restmittel

290.162,72 €

51.950,12 €

 

Eine Entnahme investiver Mittel in Höhe von 142.121,00 € [1]aus gebundenen Mitteln zur Verlagerung des Westibül ist nicht erforderlich. Dieser Beschluss ist aufzuheben.

 

Im Zuge der Abforderung der optionalen Quartiersfondsmittel 2019 hat die Verwaltung bereits versucht, weitere Mittel von der Finanzbehörde zu erhalten. Über dieses Ansinnen wurde abschlägig entschieden. Die Verwaltung empfiehlt daher nochmals nachdrücklich, einer Umwidmung der zu viel vergebenen Quartiersfondsmittel zu beschließen:

 

 Theaterbetrieb HiP   21.500,00 €

 

 AWO Miete Seniorentreff  57.600,00 €


 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anhänge

 

Keine.   

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