Fragewillige Öffentlichkeit ist nicht anwesend.
Der Hauptausschuss billigt die vorgelegte Tagesordnung einvernehmlich.
Herr von Krenski und Frau Thorbeck erläutern die rechtlichen Rahmensetzungen. Details hierzu sind den beigefügten Präsentationen zu entnehmen.
Da unter anderem die Abgrenzung zwischen konsumtiven und investiven Fördermitteln, aber auch andere Fragestellungen regelmäßig zu Komplikationen führen, rät Frau Thorbeck etwaigen Antragstellern dazu, frühzeitig Kontakt mit dem Fachamt Sozialraummanagement aufzunehmen. Im Rahmen der Beratungsangebote lassen sich häufig Fehler im weiteren Verfahrensgang vermeiden.
Nach kurzer Erörterung wird Punkt 1 abgelehnt, da die Mitglieder des Hauptausschusses einmütig zu der Einschätzung gelangen, die dauerhafte Finanzierung derartiger Kosten aus Fördermitteln sei nicht sinnvoll. Die Punkte 2 und 3 der Drucksache werden hingegen einvernehmlich beschlossen.
Der Bezirksversammlung wird entsprechend berichtet.
Die Drucksache wird bis auf weiteres vertagt und soll zunächst in der Vorbesprechung des Fachamtes Sozialraummanagement mit den Fraktionen thematisiert werden.
Gemäß den übermittelten Antragsunterlagen des BAKM e. V. das Projekt „Move your Body“ betreffend, scheint eine handschriftliche Korrektur im Unterpunkt „Sonstige Sachkosten“ bei der Ermittlung der „Gesamtsachkosten“ nicht berücksichtigt worden zu sein, so Herr Emrich. Er bittet diesbezüglich um klarstellende Prüfung.
Im Übrigen erscheinen die beantragten Projekte allerdings inhaltlich nachvollziehbar, so dass einstimmig ein zustimmender Beschluss gefasst wird. Der Bezirksversammlung ist entsprechend zu berichten.
Protokollnotiz:
Die handschriftliche Notiz dient lediglich einer plausiblen internen Nachvollziehbarkeit der ermittelten Fördersumme. Der Antragsteller hatte die „Sonstigen Sachkosten“ bereits um „Eigenmittel“ reduziert und diese insofern doppelt verrechnet. Die „Korrektur“ hat keine Auswirkungen auf das Gesamtergebnis, es bleibt ein Förderbetrag in Höhe von 10.300,-- €.
Herr Kleszcz bittet unter Bezugnahme auf die Vorlage um Erläuterung, wie die Abstimmungsfähigkeit während der ersten beiden Sitzungen des Gremiums gewährleistet werden soll. Auch gehe er davon aus, dass die Fraktionsvertreter qua Funktion abstimmungsberechtigt sein müssten.
Protokollnotiz:
• Bei der ersten konstituierenden Sitzung sowie der 2. Sitzung des Stadtteilbeirats sind alle Anwesenden stimmberechtigt.
Wer danach zum Beirat (ab der 3. Sitzung) stößt, muss erst 2 x an einer Sitzung teilnehmen, bevor sie/er abstimmen darf.
• Die Parteien mit Fraktionsstatus in der Bezirksversammlung Bergedorf benennen ein Mitglied für die regelmäßige Teilnahme am Beirat (einschließlich Stellvertreter/in). Diese Personen sind immer stimmberechtigt. Die Stimmberechtigung für weitere Politiker/innen, die zu den Sitzungen des Beirats kommen, gilt dasselbe wie oben im 1. Absatz beschrieben.
Der Hauptausschuss stimmt den Referenteneinladungen wie vorgetragen einvernehmlich zu.
Baustelle Binnenfeldredder
Frau Kramer erkundigt sich nach der Zuständigkeit des bezirklichen Baustellenkoordinators. Die Baustelle am Binnenfelredder sei für eine Anwohnerin mit eingeschränktem Sehvermögen ein erhebliches Problem, da diese nicht barrierefrei sei. Auch sei die verlegte Bushaltestelle insoweit problematisch, als diese direkt an einen Grünstreifen grenze. Dies sei insbesondere bei den gegenwärtigen Witterungsbedingungen problematisch.
Herr von Krenski weist darauf hin, dass hier der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer zuständig sei. Das Bezirksamt werde das Anliegen dorthin kommunizieren.
Änderungswünsche werden nicht vorgetragen.
Die Niederschrift über die Sitzung am 12.09.2019 -öffentlicher Teil- wird einvernehmlich genehmigt.