21-0127

Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung - Fördergebiet Bergedorf-West, Stadtteilbeirat Bergedorf-West - ergänzte Fassung

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.10.2019
10.10.2019
26.09.2019
Sachverhalt

 

Die Senatskommission hat in ihre Sitzung am 19.03.2019 das Gebiet Bergedorf-West als Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) im Programmsegment „Soziale Stadt“ nach § 171 e BauGB bis zum 31.12.2025 festgelegt. Die RISE-Förderrichtlinien sehen zur Stärkung der Mitwirkungsmöglichkeiten und Aktivierung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Einrichtung eines Quartiersbeirats vor. Dieser stellt das zentrale, gebietsbezogene Informations- und Beteiligungsgremium dar und soll die Zusammenführung der Akteure im Stadtteil ermöglichen. Der Akteurskreis in Bergedorf-West umfasst neben der Bewohnerschaft, Grundeigentümer/innen, Gewerbetreibende, Stadtteilinitiativen, soziale Einrichtungen, Vereine, Vertreter/innen migrantischer Organisationen sowie Vertreter/innen der Stadtteilkonferenz/ARGE und der Bezirkspolitik. Der Beirat tagt sechsmal jährlich. Die konstituierende Sitzung wird voraussichtlich im November oder Dezember erfolgen.

In den Beiratssitzungen werden aktuelle Themen und Projekte, die im Rahmen von RISE geplant und umgesetzt werden, vorgestellt und diskutiert. Das Gremium hat die Möglichkeit, frühzeitig eine Stellungnahme mit empfehlendem Charakter an die Politik bzw. den jeweils zuständigen Ausschuss weiterzugeben. Die Politik wird sich mit den Empfehlungen befassen und eine Rückmeldung an den Stadtteilbeirat geben. Zudem verfügt der Stadtteilbeirat in Bergedorf-West über ein jährliches Budget, dem sog. Verfügungsfonds in Höhe von 20.000 €/Jahr. Der Verfügungsfonds dient der Finanzierung von kleineren niedrigschwelligen Projekten von Vereinen und auch Einzelpersonen, die dem Entwicklungsprozess vor Ort dienen; über die Mittelvergabe entscheidet der Stadtteilbeirat mehrheitlich. Der Fonds wird treuhänderisch von der Gebietsentwicklerin verwaltet. Es können Anträge auf Mittel aus dem Verfügungsfonds gestellt werden. Diese sind bei der Gebietsentwicklerin abzugeben und werden formal geprüft. Die Antragsteller/innen müssen ihre Projektanträge  auf der  Sitzung des Stadtteilbeirats persönlich vorstellen. Die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder stimmen über die zugelassenen Anträge ab. Die Sitzungen des Stadtteilbeirats sind immer öffentlich; sie werden von der Gebietsentwicklerin fachlich vorbereitet und moderiert. Der Beirat in Bergedorf-West hat eine offene Form. Stimmrecht erhält der/diejenige, der/die zuvor mindestens zweimal  an Sitzungen des Stadtteilbeirats Bergedorf-West teilgenommen hat. Dies ermöglicht, dass nicht nur eine feste Gruppe aktiv mitwirkt, sondern auch eine themen- und interessenbezogene, wie auch für potenzielle Mitglieder niedrigschwellig eine schnelle aktive Teilnahme und Mitbestimmung möglich ist. Dies soll insbesondere die Teilhabe von jungen Menschen, neu Zugezogenen und Personen, die bisher nicht engagiert waren, erreichen, welches ein Ziel der Gebietsentwicklung darstellt.

 

 

Ergänzung vom 15.10.2019 zur Frage der Stimmberechtigung:

 

  • Bei der ersten konstituierenden Sitzung sowie der 2. Sitzung des Stadtteilbeirats sind alle Anwesenden stimmberechtigt.

Wer danach zum Beirat (ab der 3. Sitzung) stößt, muss erst 2 x an einer Sitzung teilnehmen, bevor sie/er abstimmen darf.

 

  • Die Parteien mit Fraktionsstatus in der Bezirksversammlung Bergedorf benennen ein Mitglied für die regelmäßige Teilnahme am Beirat (einschließlich Stellvertreter/in). Diese Personen sind immer stimmberechtigt.  Die Stimmberechtigung für weitere Politiker/innen, die zu den Sitzungen des Beirats kommen, gilt dasselbe wie oben im 1. Absatz beschrieben.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung stimmt dem oben beschriebenen Verfahren zu.

 

Anhänge

---