Flächendeckende Internetversorgung
Letzte Beratung: 13.04.2021 Regionalausschuss Ö 6.1
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung Bergedorf, Drs. 21-0677, wie folgt Stellung:
Es ist zutreffend, dass in Bergedorf nach dem laufenden Breitbandförderverfahren voraussichtlich mehrere 100 Haushalte noch nicht über einen schnellen Breitbandanschluss verfügen. Diese liegen in der Regel an schwer zu versorgenden oder in Einzellage verorteten Adressen, deren Anbindung an ein schnelleres Breitbandnetz außergewöhnlich hohe Kosten verursacht.
Ziel der Stadt ist, dass alle Haushalte und Unternehmen einen leistungsfähigen Anschluss erhalten. Im Koalitionsvertrag ist die flächendeckende Versorgung mit Glasfaseranschlüssen als politisches Ziel formuliert. Dieser Anspruch ist jedoch nicht kurzfristig umsetzbar und bedarf sehr genauer Prüfungen der möglichen Maßnahmen in einem komplexen und rechtlich äußerst komplizierten Marktumfeld. Aktuell werden Versorgungsdaten der Netzbetreiber aus dem Jahr 2020 ausgewertet. Am Ende dieser Auswertung wird eine Darstellung der verbleibenden "weißen Flecken" möglich sein. Hierfür sind allerdings zurzeit noch Datennachlieferungen von Netzbetreibern erforderlich, die nicht erzwungen werden können. Die zuständige Behörde ist zuversichtlich, hierzu zeitnah (2. Quartal) auskunftsfähig zu sein.
Als Resultat dieser Auswertung wird auch eine Abschätzung möglich sein, ob weitere Fördermittel für einen geförderten Ausbau der weiterhin unterversorgten Anschlüsse in Hamburg akquiriert werden können, wo förderfähige Anschlüsse liegen und wie hoch die Kosten für einen entsprechenden Ausbau wären. Das neue Breitbandförderprogramm des Bundes ist allerdings noch nicht veröffentlicht worden. Erst wenn die Rahmenbedingungen bekannt sind, kann eine fundierte Abwägung erfolgen, welche Maßnahmen geeignet und angemessen sind, um die letzten Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen in Hamburg zu schließen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.