Flächendeckende Internetversorgung Stellungnahme der Behörde für Kultur und Medien zur Empfehlung der Bezirksversammlung Bergedorf
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu der Empfehlung der Bezirksversammlung Bergedorf teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Deutschen Telekom AG wie folgt Stellung:
Nach Angaben des Breitbandatlas des Bundes (Stand Juni 2023) verfügen im Bezirk Bergedorf ca. 96,2 % der Haushalte über eine Versorgung von über 30 Mbit/s im Download, ca. 93,2 % der Haushalte über eine Versorgung von über 100 Mbit/s im Download und ca. 82,9 % der Haushalte über eine Versorgung von über 1.000 Mbit/s im Download. Diesen Daten zufolge gelten 3,8 % der Haushalte im Bezirk Bergedorf als „weiße Flecken“, da diese nur über eine Versorgung unter 30 Mbit/s im Download verfügen. Informationen über Gebiete, die überhaupt keinen Internetanschluss haben, liegen der zuständigen Behörde nicht vor.
Darüber hinaus lässt die gegenwärtige Datenlage eine aktuelle Darstellung auf Ebene der Stadtteile der Vier- und Marschlande derzeit nicht zu. Detailliertere Daten des Breitbandatlas auf Stadtteilebene stehen u.a. aufgrund von wettbewerblichen Beschränkungen nicht öffentlich zur Verfügung.
Es ist möglich, dass im Datenstand des Bundes einige der insgesamt rund 10.000 Haushalte und Unternehmen, welche im Rahmen des kürzlich abgeschlossenen „Weiße Flecken“-Förderprogramms eine schnelle Internetleitung erhalten haben, noch nicht enthalten sind und sich die Zahl der Anschlüsse unter 30 Mbit/s mit dem nächsten Erhebungsstand der Versorgungsdaten weiter reduziert. Denn ca. 38 % der über 5.200 geförderten Adressen, deren Ausbau Mitte 2023 abgeschlossen wurde, befanden sich in den Vier- und Marschlanden, womit der Bezirk Bergedorf ein regionaler Schwerpunkt der Versorgung mit schnellem Internet im Breitbandförderverfahren waren.
Ein gesamtstädtisches, nachgelagert nach Start des Förderprogramms durchgeführtes Markterkundungsverfahren (MEV) aus dem Jahr 2020, welches dem Überblick über den damaligen Versorgungs- und geplanten Ausbaustand diente, hat darüber hinaus noch weitere Adressen mit einer Versorgung von unter 30 Mbit/s im Stadtgebiet zum damaligen Zeitpunkt ergeben, die nicht in das „Weiße-Flecken“-Programm mit aufgenommen worden konnten und teilweise auch in den Vier- und Marschlanden lagen.
Da die Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur grundsätzlich in einem wettbewerbs-orientierten, eigenwirtschaftlichen Marktumfeld erfolgt und staatliche Eingriffe in diesen Markt nach EU-Rechtslage grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich sind, wird auch der Breitbandausbau in Hamburg und im Bezirk Bergedorf von hier tätigen Telekommunikationsunternehmen (TKU) vorangetrieben. Nur in Ausnahmefällen, z.B. wo der Ausbau für die TKU langfristig nicht rentabel ist, dementsprechend kein zeitnaher eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgt, kann ein Eingriff in den privatwirtschaftlichen Markt erfolgen. Dies betrifft vor allem Gebiete in Deutschland mit geringer Bevölkerungsdichte und schwierigen topographischen Bedingungen.
Ausbauankündigungen seitens TKU zum Breitband- und Glasfaserausbau in den Vier- und Marschlanden sind der zuständigen Behörde in den Stadtteilen Allermöhe und Neuallermöhe bekannt. Darüber hinaus liegen derzeit keine Ausbauplanungen vor.
Im Rahmen der Branchenbetreuung und in weiteren Formaten steht die Stadt im engen Austausch mit den hier aktiven TKU, hat gleichzeitig aber nur beschränkten Einfluss auf deren jeweilige Ausbauplanung. Verantwortlich und federführend für die jeweiligen – im Wettbewerbsumfeld stets volatilen – Ausbauplanungen sind somit die jeweils ausbauenden TKU.
Darüber hinaus besteht für schlecht versorgte Gebiete in Deutschland die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMVO). Die Verordnung definiert Mindestvorgaben für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikations-diensten. Derzeit liegt die Mindestvorgabe in der Festnetzversorgung bei 10 Mbit/s im Download es ist jedoch vom Bund vorgesehen diesen Wert schrittweise zu erhöhen. Sollte für einen Haushalt die aktuelle Mindestvorgabe nicht erreicht werden, so besteht für diesen Haushalt die Möglichkeit, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden. Die Bundesnetzagentur leitet dann nach der offiziellen Feststellung einer Unterversorgung ein gesetzlich geregeltes Verfahren ein. Im Rahmen dieses Verfahrens werden Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, an dem jeweiligen Anschluss Telekommunikationsdienste, welche mindestens der Mindestvorgabe entsprechen, zu erschwinglichen Preisen bereit zu stellen. Da das Ziel des Verfahrens ist, die Mindestbandbreite in den betroffenen Haushalten verfügbar zu machen, besteht allerdings kein Anspruch auf eine bestimmte TK-Technik wie beispielsweise Glasfaser. Weitere Infos zu diesem Verfahren sind unter Bundesnetzagentur - Versorgung abrufbar.
Beschluss:
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
keine