21-0198

Finanzierung Bürgerhäuser 2020

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.12.2019
28.11.2019
Sachverhalt

 

Jedes Bürgerhaus erhält die Mittel für die Finanzierung einer Personalstelle, die Mittel für die anfallenden Mieten und die Mittel für die Bewirtschaftung, vgl. hierzu Drs. XIX-1508.3.

 

Die im Ansatz des Einzelplans 1.7 für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um die Umsetzung dieses Beschlusses zu ermöglichen. Um den Betrieb der Einrichtungen weiterhin zu ermöglichen, sind zusätzliche Mittel aus dem Quartiers- sowie Förderfonds erforderlich.

 

Der Ansatz für die Bürgerhäuser für 2020 beträgt 301.102,00 €.

 

Für die Förderung der Bürgerhäuser schlägt die Verwaltung folgende Verteilung der Mittel vor:

 

Bürgerhaus

Personalkosten

Mietkosten

Bewirtschaftung

Zuwendung insgesamt

Haus brügge

70.971,00 €

-

36.500,00 €

107.471,00 €

Haus brügge Ko-Finanzierung

-

-

10.000,00 €

10.000,00 €

KulturA

70.971,00 €

-

58.500,00 €

129.471,00 €

BH Allermöhe

70.971,00 €

11.700,00 €

71.000,00 €

153.671,00 €

Westibül

70.971,00 €

32.500,00 €

70.500,00 €

173.971,00 €

P5

-

15.800,00 €

12.000,00 €

27.800,00 €

Kulturheim Billwerder

-

-

22.000,00 €

22.000,00 €

Summe

283.884,00 €

60.000,00 €

280.500,00 €

624.384,00 €

 

Benötigte Mittel insgesamt

624.384,00 €

abzgl. Haushaltsansatz

301.102,00 €

abzgl. Sollzugang Einnahmen

15.436,50 €

Benötigte Mittel Quartiersfonds

307.845,50 €

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung stimmt der vorgeschlagenen Verteilung der Mittel zu.

 

Anhänge

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