21-1413.02

Ergebnisse der Stadtwerkstatt Moorfleet umsetzen hier: Bericht zum Beschluss der Bezirksversammlung

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 05.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21-1413 hat die Bezirksversammlung Bergedorf die Bezirksamtsleitung beauftragt, für die Umsetzung der in der Stadtwerkstatt Moorfleet erarbeiteten, rahmensetzenden Entwicklungsperspektive „Blaues Moorfleet“ Prüfungen vorzunehmen und anschließend im Stadtentwicklungsausschuss, unter Hinzuladung des Regionalausschusses, im Oktober über den Fortgang zu berichten. Im Einzelnen kann hierzu wie folgt berichtet werden (Zwischenstand):

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen, die Bezirksamtsleiterin wird beauftragt,

 

a) sich mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ins Benehmen zu setzen, um eine Erkundung voranzutreiben, um geeignete Flächen für einen Alternativstandort für

i. das Speicherhaus und das umgebende Betriebsgelände des am Holzhafen (Moorfleeter Deich) ansässigen Gewerbebetriebes,

ii. den Gewerbebetrieb an der Nordspitze Moorfleets (ebenfalls Moorfleeter Deich) zu finden.

 

Sachstand: Im Rahmen des sog. Portfolioausschusses (halbjährlich stattfindende Abstimmung zwischen LIG und Bezirksamt) am 18.08.2022 wurde das Thema gegenüber dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) erstmalig angesprochen. Eine Verlagerung der Betriebe wäre nach Einschätzung des LIG u.a. mit erheblichen finanziellen Anstrengungen durch die FHH verbunden, die aus noch zu klärender Quelle akquiriert werden müssten. In diesem Erstgespräch wurde deutlich, dass weitere Abstimmungen notwendig und weitere Dienststellen einzubeziehen sind. Im weiteren Verlauf soll ein Vertiefungstermin erfolgen. Der LIG sieht sich zudem nicht in unmittelbarer Verantwortung, hier selbst aktiv zu werden oder finanzielle Mittel aufzuwenden, da dies zuständige Behörden tun müssten.

 

 

b) mit dem Denkmalschutzamt in eine Diskussion einzutreten mit dem Ziel, die Möglichkeiten einer Bebauung des Moorfleeter Kirchenwegs festzustellen.

 

Sachstand: Bereits im Juni 2022 gab es einen Ortstermin in Moorfleet mit der Leitung des Denkmalschutzamtes, Vertretern der ansässigen Kirche und dem Bezirksamt zur Begutachtung der Situation. Eine weitere, darauf aufbauende fachliche Abstimmung ist am 27.07.2022 erfolgt. Nach diesen erneuten Abstimmungen mit dem Denkmalschutzamt (Ortstermin und weiteres Abstimmungsgespräch) ist deutlich geworden, dass seitens des Denkmalschutzamtes kein Spielraum für eine über die in der Konzeptkarte zur SW Moorfleet hinausgehende weitere Bebauung gesehen wird. Näheres geht aus folgender Stellungnahme des Denkmalschutzamtes hervor:

 

  • Die Entwicklungsplanung der Stadtwerkstatt Moorfleet (Planstand: 19.01.2022) bildet das optimierte Ergebnis eines längeren Abstimmungsprozesses mit der städtebaulichen Denkmalpflege. Eine weitere Flächenausweisung in der Umgebung des Denkmalensembles Kirche St. Nikolai in Moorfleet ist denkmalpflegerisch nicht vertretbar.
  • Die Freihaltung des Blicks auf die St.-Nicolai-Kirche und die Bewahrung der Beetstruktur wurde dahingehend konkretisiert, dass das Denkmalensemble und die Warft mit dem Lindenkranz freigestellt bleiben müssen und nicht vom Siedlungskörper umfasst wird. Dies ist für beide Seiten des Moorfleeter Kirchenwegs gleichbedeutend festzustellen.
  • Die Grünzäsur muss zur Wahrung des Erscheinungsbildes des Denkmalensembles erhalten bleiben. Eine Aufstockung der Neubauten bis zu 3 Vollgeschossen zum Landschaftsraum zur Erhöhung der Nutzungsintensität erscheint aus denkmalpflegerischer Sicht möglich, jedoch keine bauliche Erweiterung in Richtung St.-Nicolai-Kirche.

Hinweis des Bezirksamtes hierzu: eine Dreigeschossigkeit kann aus städtebaulicher Sicht aus Sicht des Bezirksamtes nicht unterstützt werden.

  • Da die abgestimmte bauliche Entwicklung manche Flurstücke begünstigt und andere wiederum ausschließt oder nur untergeordnet berücksichtigt, wurde verdeutlicht, dass es sich um eine städtebaulich-denkmalpflegerische Argumentation handelt, welche unabhängig von Eigentumsfragen verläuft.

 

 

c) sich auf Basis der Ergebnisse der Stadtwerkstatt bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Hamburg Port Authority (HPA) weiterhin für die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung zur Ausbaggerung im Holzhafen, und somit der Schaffung einer Fahrrinne (Drs. 21-0937), einzusetzen. Darüber hinaus sind alternative und ergänzende Möglichkeiten zu prüfen.

 

Sachstand: Die Behörde für Wirtschaft und Innovation hat unter Beteiligung der Hamburg Port Authority folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Eine erste, noch grobe Machbarkeitsprüfung, die die HPA in enger Abstimmung mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) durchgeführt hat, hat ergeben, dass eine Baggerung des Holzhafens und seiner Zufahrt grundsätzlich technisch durchführbar ist. Gemäß einer ersten überschlägigen Prüfung denkbarer ökologischer Auswirkungen sind keine Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten, die einer Umsetzung der Baggerung grundsätzlich entgegenstehen. Diese könnte im Zuge der Gewässerunterhaltung umgesetzt werden und bedarf insoweit keiner gesonderten Zulassung. Gleichwohl müssen im Vorwege weitere Planungen und Untersuchungen durchgeführt werden:

  • Eine detaillierte technische Planung des Vorhabens, auf deren Grundlage auch die Kosten für die Baggerung und teilweise Deponierung ermittelt werden (einschließlich künftig zu erwartenden Unterhaltungsbaggermengen)
  • Untersuchungen zur Beschreibung der Auswirkungen der Baggerung auf die betroffenen EU-Vogelschutzgebiete und Schutzgebiete gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Darüber hinaus ist ein Fachbeitrag zur Beachtung der Europäischen Artenschutzrichtlinie zu erstellen. Bei den genannten Untersuchungen sind auch die Wirkungen künftiger Unterhaltungsmaßnahmen zu betrachten.

 

Derzeit erarbeitet die HPA einen Zeitplan für die weiteren Planungs- und Untersuchungsschritte. Die an die Planung gekoppelten Überlegungen zur Finanzierung der Maßnahme sind noch nicht abgeschlossen.

 

Unabhängig von ausstehenden Planungen, Untersuchungsergebnissen und Finanzierungsfragen wird darauf hingewiesen, dass eine Realisierung des Vorhabens eine zeitweise Räumung des Holzhafens erforderlich machen würde. Dementsprechend wären mit aktiver Unterstützung des Bezirksamtes Bergedorf zu gegebener Zeit Gespräche mit den Inhaberinnen und Inhabern der Hafenanlagen und deren Nutzerinnen und Nutzer zu führen.

 

 

d) vor dem Hintergrund der Umsetzung des Konzepts für ein „Blaues Moorfleet“ Verkehrsprognosen für den Moorfleeter Deich und Sandwisch zu erstellen, welche die folgenden Szenarien berücksichtigen:

i. Realisierung einer Verbindungsstraße zwischen Andreas-Meyer-Straße und Sandwisch,

1. unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandes,

2. bei Ausschöpfung aller aufgezeigten Bebauungspotentiale,

ii. Ohne Realisierung der vorgenannten Verbindungsstraße,

1. unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandes,

2. bei Ausschöpfung aller aufgezeigten Bebauungspotentiale.

 

Sachstand: Die Vergabe einer entsprechenden Verkehrsuntersuchung wird vom Bezirksamt vorbereitet. Eine Vergabe erfolgt schnellstmöglich, könnte aber einige Monate in Anspruch nehmen. Wann die Bearbeitung erfolgen kann, ist auch abhängig von der Verfügbarkeit der Planungsbüros.

 

e) sich bei den zuständigen Behörden und öffentlichen Unternehmen dafür einzusetzen, dass die Möglichkeit einer Wegeverbindung zwischen Moorfleet-Kaltehofe und Wilhelmsburg durch einen Lückenschluss (Überführungsbauwerk Holzhafengraben), unter Beteiligung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, durch die zuständige Autobahn GmbH und Behörde für Verkehr und Mobilitätswende geprüft wird.

 

Sachstand: Eine Vorklärung mit dem Amt für Naturschutz der BUKEA ist erfolgt. Daraus ging hervor, dass die BUKEA (Naturschutz) dem Vorhaben weiterhin sehr kritisch gegenübersteht, eine mit dem Naturschutz und dem Vogelschutzgebiet verträgliche Lösung im Zuge des anstehenden A1 Ausbaus jedoch nicht ausgeschlossen wird. Mögliche Varianten wurden in einem Abstimmungstermin andiskutiert und sollen in einem Folgetermin unter Zuladung von BVM, Autobahn GmbH und LSBG vertiefend erörtert werden. Erforderlich dürfte in jedem Falle eine FFH Verträglichkeitsprüfung sein.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Sachstände der Prüfaufträge zur Kenntnis und beauftragt die Bezirksamtsleiterin, zu gegebener Zeit erneut über die dann aktualisierten Sachstände zu berichten.

 

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