21-1413

Ergebnisse der Stadtwerkstatt Moorfleet umsetzen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.06.2022
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Meyns, Jacobsen und FDP-Fraktion

BAbg. Jarchow und SPD-Fraktion

BAbg. Brodbeck, Stamer und Fraktion Grüne Bergedorf

BAbg. Froh, Emrich, Woller, Garbers, Pelch und CDU-Fraktion

 

 

Moorfleet soll sich im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils weiterentwickeln. Diesen Prozess hat die Bezirkspolitik mit Beschluss auf dem Jahr 2017 (Drs. 20-1293) angestoßen. Ihre Arbeit nahm die Stadtwerkstatt Moorfleet im Mai 2019 auf. Nach der Auftaktveranstaltung mit etwa 250 Teilnehmenden aus Moorfleet folgten drei Stadtwerkstätten in kleinem Kreis. Die Abschlussveranstaltung folgte schließlich im Sommer 2020. Leider musste diese Veranstaltung virtuell stattfinden und konnte pandemiebedingt nicht in Präsenz durchgeführt werden.

Teilweise wurde kontrovers über die zukünftige Entwicklung in Moorfleet diskutiert. Schwerpunkte der Diskussion waren eine mögliche teilweise gewerbliche Nutzung der Moorfleeter Wanne, der Schwerlastverkehr auf dem Moorfleeter Deich, die Zukunft des Holzhafens und die wohnbauliche Entwicklung im Stadtteil.

Im Prozess der Stadtwerkstatt wurden eine Variante für ein sog. „Blaues Moorfleet“ mit einer Entwicklung des Holzhafens (Vorzugsvariante) und alternativ ein Konzept für ein sog. „Grünes Moorfleet“ erstellt.

Kernelemente des „Blauen Moorfleet“ sind:

-          Holzhafen

  • Ausbaggerung einer Fahrrinne, um die Nutzbarkeit des Holzhafens zu sichern,
  • Entwicklung eines Quartiers (Wohnen und Gewerbe) mit Bezug zum Wasser sowie Hausbootliegeplätze.

-          Nordspitze Moorfleet

  • Verlagerung des dort bestehenden Gewerbebetriebes und anschließend Schaffung einer Parkanlage.

Die Ergebnisse der Stadtwerkstatt Moorfleet wurden dem Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung Bergedorf in seiner Sitzung am 9. Februar 2022 vorgestellt (Drs. 21-1233).

Für die Umsetzung des „Blauen Moorfleets“ sind vorbereitend mehrere Prüfungen vorzunehmen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen, die Bezirksamtsleiterin wird beauftragt,

a)      sich mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ins Benehmen zu setzen, um eine Erkundung voranzutreiben, um geeignete Flächen für einen Alternativstandort für

  1. das Speicherhaus und das umgebende Betriebsgelände des am Holzhafen (Moorfleeter Deich) ansässigen Gewerbebetriebes,
  2. den Gewerbebetrieb an der Nordspitze Moorfleets (ebenfalls Moorfleeter Deich)

zu finden.

b)      mit dem Denkmalschutzamt in eine Diskussion einzutreten mit dem Ziel, die Möglichkeiten einer Bebauung des Moorfleeter Kirchenwegs festzustellen.

c)      sich auf Basis der Ergebnisse der Stadtwerkstatt bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Hamburg Port Authority (HPA) weiterhin für die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung zur Ausbaggerung im Holzhafen, und somit der Schaffung einer Fahrrinne (Drs. 21-0937), einzusetzen. Darüber hinaus sind alternative und ergänzende Möglichkeiten zu prüfen.

d)      vor dem Hintergrund der Umsetzung des Konzepts für ein „Blaues Moorfleet“ Verkehrsprognosen für den Moorfleeter Deich und Sandwisch zu erstellen, welche die folgenden Szenarien berücksichtigen:

  1. Realisierung einer Verbindungsstraße zwischen Andreas-Meyer-Straße und Sandwisch,
    1.                    unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandes,
    2.                    bei Ausschöpfung aller aufgezeigten Bebauungspotentiale,
  2. Ohne Realisierung der vorgenannten Verbindungsstraße,
    1.                    unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandes,
    2.                    bei Ausschöpfung aller aufgezeigten Bebauungspotentiale.

e)      sich bei den zuständigen Behörden und öffentlichen Unternehmen dafür einzusetzen, dass die Möglichkeit einer Wegeverbindung zwischen Moorfleet-Kaltehofe und Wilhelmsburg durch einen Lückenschluss (Überführungsbauwerk Holzhafengraben), unter Beteiligung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, durch die zuständige Autobahn GmbH und Behörde für Verkehr und Mobilitätswende geprüft wird.

f)        dem Stadtentwicklungsausschuss, unter Hinzuladung des Regionalausschusses, im Oktober 2022 über den Fortgang zu berichten.

 

 

Anhänge

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