21-1413.03

Stadtwerkstatt Moorfleet hier: Zweiter Bericht zum Beschluss der Bezirksversammlung (Drs. 21-1413) "Ergebnisse der Stadtwerkstatt Moorfleet umsetzen"

Mitteilung

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05.04.2023
Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21-1413 hat die Bezirksversammlung Bergedorf die Bezirksamtsleitung beauftragt, für die Umsetzung der in der Stadtwerkstatt Moorfleet erarbeiteten, rahmensetzenden Entwicklungsperspektive „Blaues Moorfleet“ Prüfungen vorzunehmen und anschließend im Stadtentwicklungsausschuss, unter Hinzuladung des Regionalausschusses, erstmalig im Oktober 2022 über den Fortgang zu berichten. Im Einzelnen kann hierzu wie folgt berichtet werden (2. Zwischenstand; Hinweis: 1. Zwischenbericht vom 05.10.22 wurde in der Vorlage belassen):

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen, die Bezirksamtsleiterin wird beauftragt,

 

a) sich mit dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ins Benehmen zu setzen, um eine Erkundung voranzutreiben, um geeignete Flächen für einen Alternativstandort für

i. das Speicherhaus und das umgebende Betriebsgelände des am Holzhafen (Moorfleeter Deich) ansässigen Gewerbebetriebes,

ii. den Gewerbebetrieb an der Nordspitze Moorfleets (ebenfalls Moorfleeter Deich) zu finden.

 

Sachstand SEA Oktober 2022: Im Rahmen des sog. Portfolioausschusses (halbjährlich stattfindende Abstimmung zwischen LIG und Bezirksamt) am 18.08.2022 wurde das Thema gegenüber dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) erstmalig angesprochen. Eine Verlagerung der Betriebe wäre nach Einschätzung des LIG u.a. mit erheblichen finanziellen Anstrengungen durch die FHH verbunden, die aus noch zu klärender Quelle akquiriert werden müssten. In diesem Erstgespräch wurde deutlich, dass weitere Abstimmungen notwendig und weitere Dienststellen einzubeziehen sind. Im weiteren Verlauf soll ein Vertiefungstermin erfolgen. Der LIG sieht sich zudem nicht in unmittelbarer Verantwortung, hier selbst aktiv zu werden oder finanzielle Mittel aufzuwenden, da dies zuständige Behörden tun müssten.

 

Sachstand April 2023: Es sind zu der Thematik weitere Abstimmungen mit dem LIG notwendig. Derzeit sind diese noch nicht konkret terminiert.

 

b) mit dem Denkmalschutzamt in eine Diskussion einzutreten mit dem Ziel, die Möglichkeiten einer Bebauung des Moorfleeter Kirchenwegs festzustellen.

 

Sachstand SEA Oktober 2022: Bereits im Juni 2022 gab es einen Ortstermin in Moorfleet mit der Leitung des Denkmalschutzamtes, Vertretern der ansässigen Kirche und dem Bezirksamt zur Begutachtung der Situation. Eine weitere, darauf aufbauende fachliche Abstimmung ist am 27.07.2022 erfolgt. Nach diesen erneuten Abstimmungen mit dem Denkmalschutzamt (Ortstermin und weiteres Abstimmungsgespräch) ist deutlich geworden, dass seitens des Denkmalschutzamtes kein Spielraum für eine über die in der Konzeptkarte zur SW Moorfleet hinausgehende weitere Bebauung gesehen wird. Näheres geht aus folgender Stellungnahme des Denkmalschutzamtes hervor:

  • Die Entwicklungsplanung der Stadtwerkstatt Moorfleet (Planstand: 19.01.2022) bildet das optimierte Ergebnis eines längeren Abstimmungsprozesses mit der städtebaulichen Denkmalpflege. Eine weitere Flächenausweisung in der Umgebung des Denkmalensembles Kirche St. Nikolai in Moorfleet ist denkmalpflegerisch nicht vertretbar.
  • Die Freihaltung des Blicks auf die St.-Nicolai-Kirche und die Bewahrung der Beetstruktur wurde dahingehend konkretisiert, dass das Denkmalensemble und die Warft mit dem Lindenkranz freigestellt bleiben müssen und nicht vom Siedlungskörper umfasst wird. Dies ist für beide Seiten des Moorfleeter Kirchenwegs gleichbedeutend festzustellen.
  • Die Grünzäsur muss zur Wahrung des Erscheinungsbildes des Denkmalensembles erhalten bleiben. Eine Aufstockung der Neubauten bis zu 3 Vollgeschossen zum Landschaftsraum zur Erhöhung der Nutzungsintensität erscheint aus denkmalpflegerischer Sicht möglich, jedoch keine bauliche Erweiterung in Richtung St.-Nicolai-Kirche. Hinweis des Bezirksamtes hierzu: eine Dreigeschossigkeit kann aus städtebaulicher Sicht aus Sicht des Bezirksamtes nicht unterstützt werden.
  • Da die abgestimmte bauliche Entwicklung manche Flurstücke begünstigt und andere wiederum ausschließt oder nur untergeordnet berücksichtigt, wurde verdeutlicht, dass es sich um eine städtebaulich-denkmalpflegerische Argumentation handelt, welche unabhängig von Eigentumsfragen verläuft.

 

Sachstand April 2023: Da seitens des Denkmalschutzamtes kein weiterer Spielraum für eine Verdichtung der Bebauung am Moorfleeter Kirchenweg gesehen wird, hat sich hierzu kein neuer Sachstand ergeben. Dieser Prüfauftrag wird seitens des Bezirksamtes als erledigt betrachtet.

 

c) sich auf Basis der Ergebnisse der Stadtwerkstatt bei der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Hamburg Port Authority (HPA) weiterhin für die Umsetzung des Beschlusses der Bezirksversammlung zur Ausbaggerung im Holzhafen, und somit der Schaffung einer Fahrrinne (Drs. 21-0937), einzusetzen. Darüber hinaus sind alternative und ergänzende Möglichkeiten zu prüfen.

 

Sachstand SEA Oktober 2022: In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 05.10.2022 wurde auf die damalige Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft und Innovation unter Beteiligung der Hamburg Port Authority Bezug genommen:

 

Eine erste, noch grobe Machbarkeitsprüfung, die die HPA in enger Abstimmung mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) durchgeführt hat, hat ergeben, dass eine Baggerung des Holzhafens und seiner Zufahrt grundsätzlich technisch durchführbar ist. Gemäß einer ersten überschlägigen Prüfung denkbarer ökologischer Auswirkungen sind keine Umweltbeeinträchtigungen zu erwarten, die einer Umsetzung der Baggerung grundsätzlich entgegenstehen. Diese könnte im Zuge der Gewässerunterhaltung umgesetzt werden und bedarf insoweit keiner gesonderten Zulassung. Gleichwohl müssen im Vorwege weitere Planungen und Untersuchungen durchgeführt werden:

  • Eine detaillierte technische Planung des Vorhabens, auf deren Grundlage auch die Kosten für die Baggerung und teilweise Deponierung ermittelt werden (einschließlich künftig zu erwartenden Unterhaltungsbaggermengen)
  • Untersuchungen zur Beschreibung der Auswirkungen der Baggerung auf die betroffenen EU-Vogelschutzgebiete und Schutzgebiete gemäß Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Darüber hinaus ist ein Fachbeitrag zur Beachtung der Europäischen Artenschutzrichtlinie zu erstellen. Bei den genannten Untersuchungen sind auch die Wirkungen künftiger Unterhaltungsmaßnahmen zu betrachten.

 

Derzeit erarbeitet die HPA einen Zeitplan für die weiteren Planungs- und Untersuchungsschritte. Die an die Planung gekoppelten Überlegungen zur Finanzierung der Maßnahme sind noch nicht abgeschlossen.

 

Unabhängig von ausstehenden Planungen, Untersuchungsergebnissen und Finanzierungsfragen wird darauf hingewiesen, dass eine Realisierung des Vorhabens eine zeitweise Räumung des Holzhafens erforderlich machen würde. Dementsprechend wären mit aktiver Unterstützung des Bezirksamtes Bergedorf zu gegebener Zeit Gespräche mit den Inhaberinnen und Inhabern der Hafenanlagen und deren Nutzerinnen und Nutzer zu führen.

 

Sachstand April 2023: Im Oktober 2022 sowie im März 2023 haben Abstimmungen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung mit der Hamburg Port Authority (HPA) stattgefunden. Hierbei wurden seitens der Stadtplanung die Entwicklungsperspektiven der Stadtwerkstatt Moorfleet mit Fokus auf den Holzhafen näher vorgestellt sowie die aufgrund von Gesprächen vor Ort bekannten Anforderungen und Wünsche der Holzhafenanlieger aus Nutzersicht übermittelt. Seitens HPA wurden einige technische Rahmenbedingungen der Ausbaggerung erläutert und von Gesprächen mit anderen Fachbehörden und Stellen berichtet. Die HPA erarbeitet derzeit eine Senatsdrucksache, um die Finanzierung der Maßnahme zu sichern. Diese soll noch 2023 in der Bürgerschaft vorgelegt werden. Anschließend können Detailplanungen wie z.B. Umweltgutachten beginnen. Es ist eine enge Abstimmung zwischen HPA und Bezirksamt sowie der Einbezug der Holzhafenanlieger vorgesehen. Insbesondere bei der im Zuge der Baggerarbeiten erforderlichen zwischenzeitlichen Räumung des Holzhafens (Hafenbecken) ist die HPA auf die Unterstützung der Anlieger und der lokalen Akteure angewiesen.

 

d) vor dem Hintergrund der Umsetzung des Konzepts für ein „Blaues Moorfleet“ Verkehrsprognosen für den Moorfleeter Deich und Sandwisch zu erstellen, welche die folgenden Szenarien berücksichtigen:

i. Realisierung einer Verbindungsstraße zwischen Andreas-Meyer-Straße und Sandwisch,

1. unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandes,

2. bei Ausschöpfung aller aufgezeigten Bebauungspotentiale,

ii. Ohne Realisierung der vorgenannten Verbindungsstraße,

1. unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandes,

2. bei Ausschöpfung aller aufgezeigten Bebauungspotentiale.

 

Sachstand SEA Oktober 2022: Die Vergabe einer entsprechenden Verkehrsuntersuchung wird vom Bezirksamt vorbereitet. Eine Vergabe erfolgt schnellstmöglich, könnte aber einige Monate in Anspruch nehmen. Wann die Bearbeitung erfolgen kann, ist auch abhängig von der Verfügbarkeit der Planungsbüros.

 

Sachstand April 2023:

Die Vergabe einer Verkehrsuntersuchung befindet sich in Vorbereitung. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse der zu beauftragenden Verkehrsuntersuchung auch aufgrund fehlender Kapazitäten bei potenziellen Auftragnehmern erst in der 2. Jahreshälfte 2023 vorliegen werden.


 

e) sich bei den zuständigen Behörden und öffentlichen Unternehmen dafür einzusetzen,

dass die Möglichkeit einer Wegeverbindung zwischen Moorfleet-Kaltehofe und Wilhelmsburg durch einen Lückenschluss (Überführungsbauwerk Holzhafengraben), unter Beteiligung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, durch die zuständige Autobahn GmbH und Behörde für Verkehr und Mobilitätswende geprüft wird.

 

Sachstand SEA Oktober 2022: Eine Vorklärung mit dem Amt für Naturschutz der BUKEA ist erfolgt. Daraus ging hervor, dass die BUKEA (Naturschutz) dem Vorhaben weiterhin sehr kritisch gegenübersteht, eine mit dem Naturschutz und dem Vogelschutzgebiet verträgliche Lösung im Zuge des anstehenden A1 Ausbaus jedoch nicht ausgeschlossen wird. Mögliche Varianten wurden in einem Abstimmungstermin andiskutiert und sollen in einem Folgetermin unter Zuladung von BVM, Autobahn GmbH und LSBG vertiefend erörtert werden. Erforderlich dürfte in jedem Falle eine FFH Verträglichkeitsprüfung sein.

 

Sachstand April 2023:

Ein Folgetermin mit den oben genannten Akteuren ist für April/Mai 2023 geplant, daher kann erst beim nächsten Zwischenbericht darauf Bezug genommen werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Sachstände der Prüfaufträge zur Kenntnis und beauftragt die Bezirksamtsleiterin zu gegebener Zeit erneut über die dann aktualisierten Sachstände zu berichten.

 

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