21-2054.02

Ergänzung zum Badeseenkonzept Vier- und Marschlande

Stellungnahme

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
10.09.2024
Ö 8.2
11.07.2024
Ö 14.4
Sachverhalt

 

Die Polizei nimmt zu dem einstimmigen Beschluss des Regionalausschusses zum Antrag der CDU (Drs. 21-2054) vom 16.04.24 wie folgt Stellung:

 

  1. Die Bezirksamtsleiterin möge mit der Polizei, der VHH und der Tiefbauabteilung des Bezirksamts prüfen, wie das bestehende Verkehrskonzept für Badeseen am Sommerbad/Horster Damm ergänzt werden kann.

 

Im Jahr 2020 entwickelte das PK 43 gemeinsam mit dem Bezirksamt Bergedorf zunächst ein kurzfristiges Verkehrskonzept, um dem hohen Besucheraufkommen im Naherholungsgebiet der Vier- und Marschlande gerecht zu werden und Verkehrsproblemen entgegenzuwirken.

Da dieses Konzept den gewünschten Erfolg brachte, wurde dieses modifiziert und festgeschrieben. Es umfasst, orientiert am Besucheraufkommen, den Eichbaumsee, den Hohendeicher See und den See Hinterm Horn. Oberstes Ziel ist der Erhalt bzw. die Wiederherstellung des Verkehrsflusses, das Aufrechterhalten des ÖPNV und das Freihalten von Rettungswegen.

Das Sommerbad Altengamme ist ausschließlich über die Straße Horster Damm erreichbar und verfügt in der Zuwegung über etwa 100 Parkmöglichkeiten. Durch repressive Maßnahmen konnte der Verkehrsfluss bis zur Schließung des Sommerbads vor zwei Jahren aufrechterhalten werden.

Schriftlich eingegangene Beschwerden seitens der Bewohner des Horster Damms konnten in den vergangenen Jahren nicht verzeichnet werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Besucherströme nach der Neueröffnung entwickeln.

Wir werden seitens der Polizei für die Sommermonate in die Beobachtung gehen, die Parksituation auswerten und erforderlichenfalls straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für Fahrbahnrandbeschränkungen fertigen, um Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr zu schaffen.

 

  1. Die Einrichtung einer temporären Einbahnstraßenregelung zwischen Gammer Weg und Kreisel am Altengammer Hauptdeich sollte geprüft werden.

 

Bei der Prüfung, ob eine Einbahnstraßenregelung in den Sommermonaten für den Horster Damm in Betracht gezogen werden kann, müssen mehrere Faktoren bedacht werden. Anwohnende könnten ihre Häuser nur durch Umwege über den Altengammer Hauptdeich und den Gammer Weg erreichen.

Durch den Einrichtungsverkehr dürfte die Geschwindigkeit erhöht werden und die Gefahr für querende zu Fuß gehende und Radfahrende wird gesteigert. Die Verkehrsbelastung auf den Umleitungsstraßen würde drastisch erhöht.

Wir werden in Bezug auf die Prüfung einer temporären Einbahnstraßenregelung erst in die intensive Betrachtung gehen, wenn es zu entsprechend starken Störungen kommt, welche mit milderen Maßnahmen nicht zu begrenzen wären.

Die Polizei Bergedorf wird die Verkehrssituation in der Sommersaison intensiviert in den Blick nehmen und bei Behinderungen repressiv tätig.

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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