Ergänzung zum Badeseenkonzept Vier- und Marschlande
A n t r a g
nach § 15 der Geschäftsordnung
der BAbg. Froh, Garbers, Pelch, Woller, Capeletti und CDU-Fraktion
Seit vielen Jahren arbeitet die Politik, gemeinsam mit der Verwaltung und der Polizei, erfolgreich an dem Verkehrskonzept für die Sommermonate in den Vier- und Marschlanden. Das Konzept soll an den Badeseen die Rettungswege sichern und für die Busse vom ÖPNV die Durchfahrten ermöglichen, die sonst oft von Falschparkern zugestellt werden. Viele Maßnahmen wurden in der Vergangenheit umgesetzt und haben sich erfolgreich bewährt. Nun soll, nach langer Pause, ab den Sommerferien das Sommerbad Altengamme am Horster Damm wieder in Betrieb genommen werden. Da am Sommerbad Altengamme nur eine geringe Anzahl von PKW-Stellplätzen vorhanden sind, wurden in der Vergangenheit die Fahrzeuge von den Badegästen am südlichen Fahrbahnrand/Gehweg Horster Damm zum Parken abgestellt. Da es sich beim Horster Damm um eine enge, kurvenreiche Straße mit gegenläufigem landwirtschaftlichem Verkehr und Busverkehr in eine Richtung (Osten) handelt, kam es dort bei schönem Wetter immer wieder zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Eine Rettungsgasse zum Sommerbad und zu den Anwohnern war oft nicht mehr gegeben. Die Polizei musste dann mit erheblichem Personalaufwand die Verkehrssicherheit durch Lautsprecherdurchsagen und Abschleppaktionen wieder herstellen. Bei den anderen Badeseen haben Maßnahmen wie Durchfahrtsverbote und das Einrichten von Einbahnstraßen Verkehrsbehinderungen reduziert oder sogar ganz verhindert. Eine Rettungsgasse war größtenteils gewährleistet. Am Sommerbad Altengamme sollten auch solche Maßnahmen geprüft werden. Zum Beispiel wäre die Einrichtung einer temporären Einbahnstraße, vom Gammer Weg in Richtung Kreisel am Altengammer Hauptdeich, denkbar.
Beschluss:
keine