Entwurf des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) für das RISE-Fördergebiet Zentrum Bergedorf
Letzte Beratung: 05.03.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 2
Im Dezember 2022 hat der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beschlossen, das Fördergebiet „Zentrum Bergedorf“ im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB im Programm „Lebendige Zentren“ mit einer Laufzeit bis 2029 festzulegen. Grundlage für die Gebietsfestlegung war die im Frühjahr/Sommer 2022 erstellte Problem- und Potenzialanalyse (PPA), die einen umfassenden Handlungsbedarf zur funktionalen Stabilisierung und Stärkung des Zentrums von Bergedorf nachgewiesen hat (Drucksache21-1037.02).
Im November 2023 beauftragte das Bezirksamt Bergedorf nach einer EU-weiten Ausschreibung die Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung (GOS mbH) mit der RISE-Gebietsentwicklung im Fördergebiet Zentrum Bergedorf und mit der Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK). Das IEK dient als strategisches Steuerungsinstrument für die weitere Gebietsentwicklung.
Das strategische Fundament des IEK bildet das von der Bezirkspolitik einstimmig beschlossene integrative Innenstadtkonzept „Innenstadt Bergedorf – eine stadt-, verkehrs- und freiraumplanerische Zukunftsperspektive“ (Drucksache 21-1082.01). Das IEK wurde darüber hinaus auf Basis der Problem- und Potenzialanalyse (PPA) sowie auf Grundlage eines breiten Beteiligungsverfahrens entwickelt. In diesen Prozess wurden lokale Akteur:innen, Fachämter, Fachbehörden sowie weitere Träger öffentlicher Belange eingebunden. Ergänzend flossen Erkenntnisse aus dem Citymanagement Bergedorf NOW im Rahmen des Bundesförderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) ein. Ziel des Beteiligungsprozesses war es, bestehende strategische und projektbezogene Ansätze weiterzuentwickeln und bisher nicht ausreichend behandelte Handlungsfelder und Maßnahmen zu ergänzen.
Der IEK-Entwurf konstatiert städtebauliche Missstände im zentralen Bereich des RISE-Fördergebiets und empfiehlt, dort ein Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB durch Senatsbeschluss festzulegen.
Der Entwurf des IEK wird dem SEA nach Abschluss der TöB-Beteiligung am 5.3.2025 vorgestellt. Nach der finalen Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird das IEK am 28.03.2025 dem Leitungsausschuss Programmsteuerung (LAP) zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschluss:
Der SEA stimmt zu, dass der IEK-Entwurf auf dieser Grundlage finalisiert und dem LAP zum Beschluss vorgelegt wird.
Entwurf IEK Zentrum Bergedorf
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