21-1082.01

Innenstadt Bergedorf 2035 - eine stadt-, verkehrs- und freiraumplanerische Zukunftsperspektive hier: Ergebnis Projektarbeit / Abschlusspräsentation

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.10.2023
27.06.2023
Sachverhalt

 

Mit dem Beschluss der Bezirksversammlung „Integratives Innenstadtkonzept "Bergedorfer Zentrum“ vom 27.08.2020 (Drucksachen-Nr.: 21-0500) wurde die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag für eine Beauftragung eines integrierten Innenstadtkonzeptes vorzulegen. Behandelt werden sollen u.a. die Berücksichtigung unterschiedlicher Entwicklungsperspektiven, die Sicherung und Weiterentwicklung des Einzelhandels-, Dienstleistungs-, Gastronomie- und Kulturstandortes, der Erhalt der denkmalgeschützten Bausubstanz, die Ausweitung von Wohnnutzung, die Leerstands-Thematik und die verkehrliche Entwicklung.

 

Um sich den dargestellten Herausforderungen annähern zu können und vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzung, die Innenstadt als zukunftsfähiges attraktives und lebendiges Zentrum zu erhalten und zu entwickeln, wurde aufbauend auf dem Beschluss (Drucksachen-Nr.: 21-0500) seit dem Frühjahr 2021 eine Neuaufstellung des RISE-Gebiets Zentrum Bergedorf vorangetrieben. Mit der Drucksachen-Nr.: 21-0510 hat der Stadtentwicklungsausschuss das Gebietsauswahldokument (GAD) für das Zentrum von Bergedorf zur Einleitung des Gebietsentwicklungsprozess zur Kenntnis genommen. Bei Zustimmung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) folgte auf das GAD die Erarbeitung der Problem- und Potenzialanalyse (PPA). Durch die Drucksachen-Nr.: 21-0892 wurde der Stadtentwicklungsausschuss darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Erarbeitung der Problem- und Potenzialanalyse zugestimmt und die nötigen Mittel bereitgestellt hat und eine Fertigstellung im September 2022 erfolgte (vgl. Drucksachen-Nr.: 21-1037.02). Am 13.12.2023 hat der Senat das Zentrum Bergedorf als neues Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) festgelegt (Drucksachen-Nr.: 21-1037.03).

 

Des Weiteren hat der Hauptausschuss/ die Bezirksversammlung in seiner Sitzung am 26.11.2020 den Bezirksamtsleiter u.a. aufgefordert, einen Experten in den Stadtentwicklungsausschuss einzuladen, der in Vorbereitung auf die damals anstehenden qualitätssichernden Verfahren Entwicklung der Bergedorfer Innenstadt (Drucksachen-Nr.: 21-1397 & 1397.01) sowie Karstadt am Bergedorfer Markt (Drucksachen-Nr.: 21-1396 & 1396.01) zum Themenkomplex Schließung von Warenhäusern in innerstädtischen Lagen geeignete Konzepte, Strategien, Projekte und Nutzungen informiert. Das Unternehmen PricwaterhouseCoopers hat sich im Rahmen der Studie „Die Zukunft der Warenhaus-Immobilien“ mit aktuellen Nachnutzungskonzepten für geschlossene Warenhausimmobilien in Deutschland (Jahre 2010-2020) auseinandergesetzt und die Ergebnisse der Studie unter Berücksichtigung konkreter Beispiele am 07. April 2021 vorgestellt (Drucksachen-Nr.: 21-0843).

 

Parallel zu diesen Aktivitäten hat das Bezirksamt die Ausschreibung eines integrativen Innenstadtkonzeptes durchgeführt und das Auftragnehmer-Team nach Zuschlag und Beauftragung Anfang 2022 die Arbeit zum Innenstadtkonzept mit dem Namen: „Innenstadt Bergedorf eine stadt-, verkehrs- und freiraum-planerische Zukunftsperspektive“ begonnen. Der beabsichtigten Auftragsvergabe und der Struktur für den Ablauf zur Erstellung hat der Stadtentwicklungsausschuss am 29.09.2021 zugestimmt (DrucksachenNr.: 21-1082).

 

Beauftragt wurde die Bietergemeinschaft yellowZ Berlin, steg Hamburg und schöne aussichten Landschaftsarchitektur ebenfalls Hamburg.

 

Das Innenstadtkonzept legt den Fokus auf eine städtebauliche, freiraumplanerische und verkehrliche Untersuchung. Im Rahmen dieser Erarbeitung konnten in den zurückliegenden Monaten Herausforderungen, Chancen und Ideen für die Bergedorfer Innenstadt abgeleitet und zur Unterstützung des anlaufenden RISE-Prozesses Zentrum Bergedorf vorgedacht werden. Abgeschlossene und laufende Projekte wurden dabei mit aufgegriffen sowie neue Projektideen vorgeschlagen. Daneben werden die Ergebnisse des Konzeptes in die Arbeit zum Projekt Bergedorf NOW einfließen, um den umfangreichen innerstädtischen Entwicklungsprozess des Citymanagements zu stärken und den integrativen Arbeitsprozess fortführen zu nnen.

 

Ein zentraler Bestandteil der Arbeit zum Innenstadtkonzept war die Einbindung von politischen Vertreter:innen, Akteur:innen der Innenstadt, der Verwaltung und der Fachbehörden. Mit Hilfe von drei Workshops konnten Chancen und Missstände, Entwicklungsabsichten und Umsetzungsmaßnahmen miteinander diskutiert und in die Projektarbeit aufgenommen werden. Der Auftaktworkshop, auch Wissensworkshop genannt fand im April 2022 statt und stand im Zeichen der Analyse der Innenstadt. Der zweite Workshop, der Zukunfts-Workshop, folgte im Sommer 2022 und hatte zum Ziel, Hinweise und Anregungen zu den Zukunftsthemen für die Bergedorfer Innenstadt zu diskutieren, um darauf aufbauend Leitlinien für die zukünftige Entwicklung ableiten zu können. Die Übersetzung in konkrete Planinhalte und die Abstimmung mit diversen Stellen folgten. Der dritte Workshop fand am 26. April 2023 statt und richtete sich an die politischen Vertreter:innen und an die Verwaltung, um die Diskussion der letzten beiden Workshops zu vertiefen und die Umsetzungsperspektiven zu erörtern. In der Abschlussveranstaltung vom 23.05.2023 wurden die Ergebnisse allen am Projekt beteiligten Akteuren vorgestellt.

 

Jeweils im Folgeworkshop wurden die Ergebnisse des vorausgehenden Workshops sowie die daraus abgeleiteten Planungsansätze, Entwicklungsziele und konkretere Verortungen vorgestellt.

 

Mit dem Abschluss der inhaltlichen Arbeiten zum Innenstadtkonzept liegt ein Konzept vor, welches die Ergebnisse des Arbeitsprozesses zusammenfasst und in eine Zukunftsstrategie / ein Leitbild für die Bergedorfer Innenstadt zusammenführt, dass aus mehreren Produktbestandteilen besteht, die auf unterschiedlichen räumlichen und strategischen Ebenen ansetzen.

 

Die Leitbild-Themen bilden einen Kompass für die Steuerung der Innenstadtentwicklung. Dabei wird deutlich, dass dies eine Aufgabe für Politik und Verwaltung, insbesondere aber auch für Grundeigentümer, Mieter:innen und Gewerbetreibende sowie zahlreiche Gruppen und Einrichtungen der Zivilgesellschaft ist. Ebenso wird die Öffentlichkeit in vielfältigen Formen in den jeweiligen weiterzuverfolgenden Themen und Projekten in jeweils geeigneter Weise einzubeziehen sein.

 

Der Entwicklungsplan und der Aktionsplan bilden das Grundgerüst dieser Zukunftsstrategie und geben dem Leitbild den räumlichen Kontext. Mit dem Entwicklungsplan und dem Aktionsplan werden unter Berücksichtigung aller analysierten Rahmenbedingungen und Wissen, Maßnahmen und strategische Hinweise der Beteiligung zur Umsetzung benannt. Dort werden die Meilensteine der Entwicklung dargestellt und in den Kontext einer ganzheitlichen Innenstadtentwicklung gebracht. Der Entwicklungsplan zeigt auf diese Weise die wesentlichen strategischen Leitlinien für den Gesamtraum auf. Im Aktionsplan werden planerische Schritte und Maßnahmen vertieft dargestellt sowie die Verortung der Lupenräume vorgenommen. Darüber hinaus erfolgt weiterhin die Planung und Umsetzung von Maßnahmen und Projekten bei Schlüsselthemen und in Schlüsselgrundstücken, die schon vor dem Erarbeitungsprozess zum Innenstadtkonzept verfolgt wurden. Beispielhaft sind hier Umbaumaßnahmen wie Chrysanderstraße oder die Entwicklung der leer gefallenen Kaufhausstandorte zu nennen. Diese Themen und Orte sind im Innenstadtkonzept strategisch und inhaltlich verknüpft. Natürlich sind auch bereits umgesetzte Maßnahmen wie die Umgestaltung der Serrahnstraße Teil der Weiterentwicklung der Innenstadt und werden in den genannten Plänen aufgegriffen. Die Vorschläge für die Lupenräume greifen dies teils auf und führen die Entwicklung über etwa die Kaufhausgrundstücke weiter oder setzen wie im Lohbrügger Teil der Innenstadt eigene, weitere Akzente für eine zukunftsfähige Entwicklung des Zentrums.

 

Entwicklungs- und Aktionsplan werden in den Lupenräumen durch erste konkrete Vorschläge bzw. Maßnahmen für den Innenstadtbereich ergänzt, die sich aus der Arbeit mit den Auftragnehmern sowie den zurückliegenden Workshops ergeben haben. Die Lupenräume sind als (weitere) wichtige Impulsgeber für die zukünftige Entwicklung des Zentrums ausgemacht worden und bilden folgende städtische Bereiche ab:

 

-          Reetwerder/Alte Holstenstraße

-          Sander Markt

-          Hinterm Graben

-          Bahnhofsseite Lohbrügge

 

Unter Berücksichtigung der Potenziale dieser Orte werden erste Visionen und Chancen für eine Umstrukturierung aufgezeigt und ein konzeptioneller Ausblick gegeben. Damit werden Maßnahmen vorgeschlagen, inwieweit diese Lupenräume einen Beitrag zur städtebaulichen und funktionalen Stärkung des Bergedorfer Zentrums leisten können. Diese Annäherung an eine mögliche Entwicklung ist im Weiteren durch konkreter und verbindlicher angelegte Planungsprozesse unter Einbindung der Grundeigentümer:innen, der Öffentlichkeit sowie von Politik und Verwaltung weiter zu vertiefen. Zum Teil werden Wettbewerbe, Planrechtsänderungsverfahren oder wegerechtliche Verfahren erforderlich sein.

 

Die im Dezember 2022 erfolgte Festlegung des Senats als Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung (Bund-Länder-Städtebauförderung) bietet hier Möglichkeiten, die umfangreichen Aufgaben in den nächsten Jahren weiterzuverfolgen und umzusetzen.

 

Neben der Akquise von Fördermitteln wird es darauf ankommen, weitere öffentliche und private Mittel einzusetzen, um eine dauerhaft positiv gerichtete Veränderung des Zentrums zu erreichen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie und Kultur sowie den Erhalt und die Weiterentwicklung der (denkmalgeschützten) Bausubstanz, die Stärkung der Wohnfunktion in der Innenstadt und im engeren Einzugsbereich (Lohbrügge, Schleusengrabenachse, Bergedorf-Süd), die Belebung der Innenstadt als Ort der Begegnung und Kommunikation mit attraktiven Freiräumen, die Bewältigung der Leerstands-Thematik und die verkehrliche Entwicklung, die auch zusätzliche Angebote für die Radmobilität schafft.

 

Das Innenstadtkonzept fungiert mit seinen Inhalten als richtungsweisende Grundlage für die weitere Innenstadtentwicklung des Bezirks und für das weitere Handeln von Politik und Verwaltung auf den unterschiedlichsten Ebenen und in den jeweiligen Fachbereichen.

 

Weitere inhaltliche Details werden dem Ausschuss in einer Präsentation vorgestellt.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Konzept Innenstadt Bergedorf eine stadt-, verkehrs- und freiraumplanerische Zukunftsperspektive zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung, dieses als rahmensetzende Zukunftsperspektive für die weitere Entwicklung der Bergedorfer Innenstadt zu beschließen.

 

Zugleich empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss der Bezirksversammlung, die

  • Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gem. § 27 Bezirksverwaltungsgesetz aufzufordern, zu berichten, durch welche konkreten Maßnahmen und die Bereitstellung von welchen Mitteln, auch jenseits der Städtebauförderung, sie zur Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen des Innenstadtkonzepts beitragen wird
  • Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gem. § 27 Bezirksverwaltungsgesetz aufzufordern, zu berichten, durch welche konkreten Maßnahmen und die Bereitstellung von welchen Mitteln zur Entwicklung der Hauptverkehrsstraßen, der Netzqualität im öffentlichen Nahverkehr, der Weiterentwicklung der P+R-Liegenschaft und zur Förderung der Radmobilität sie zur Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen des Innenstadtkonzepts beitragen wird
  • Die Behörde für Wirtschaft und Innovation gem. § 27 Bezirksverwaltungsgesetz aufzufordern, zu berichten, durch welche konkreten Maßnahmen und die Bereitstellung von welchen Mitteln zur Stärkung des Handelsfunktionen, der lokalen Ökonomie und des Tourismus sie zur Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen des Innenstadtkonzepts beitragen wird

 

Anhänge

Innenstadtkonzept