Innenstadt Bergedorf 2035 - eine stadt-, verkehrs- und freiraumplanerische Zukunftsperspektive hier: Information zur beabsichtigten Auftragsvergabe
Letzte Beratung: 29.09.2021 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3
Zahlreiche städtebauliche Projekte wurden in und um dem Innenstadtbereich von Bergedorf und Lohbrügge in den letzten Jahren realisiert, allen voran die Schleusengrabenachse und der südliche Bereich Bergedorfs.
Diese städtebaulichen und freiraumplanerischen Entwicklungen haben Einfluss bzw. üben Druck auf den Innenstadtbereich aus. Es besteht das Erfordernis, den Bereich (Lohbrügge bis Mohnhof) funktional zu stärken und die städtebaulichen Entwicklungsvorhaben verstärkt miteinander in Verbindung zu setzen sowie Übergänge und Wegeverbindungen in angrenzende Quartiere zu verbessern. Auf das Bergedorfer Zentrum selbst wirken zudem strukturelle Veränderungen des stationären Einzelhandels (bspw. Probleme des inhabergeführten Einzelhandels sowie Leerstandsproblematik u.a. aufgrund von Kaufhausschließungen), veränderte Bedürfnisse in der Außengastronomie und der Verteilung der öffentlichen Räume unter den verschiedenen Verkehrsteilnehmern (Nutzungsansprüche / Wachsende Konflikte mit der Organisation von Rad, Fuß, fahrender und parkender Kfz-Verkehr) ein.
Auf Grundlage dieser Entwicklungen ergeben sich vielfältige städtebauliche, freiraumplanerische und verkehrliche Herausforderungen, um die Bergedorfer Innenstadt insgesamt als ein attraktives und lebendiges Zentrum zu erhalten und mit veränderten Anforderungen zu entwickeln.
Mit dem Beschluss der Bezirksversammlung „Integratives Innenstadtkonzept "Bergedorfer Zentrum" - geänderte Fassung“ vom 27.08.2020 (Drucksachen-Nr.: 21-0500) wurde die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag für eine Beauftragung eines integrierten Innenstadtkonzeptes vorzulegen. Ziel ist die oben genannten Entwicklungen aufzugreifen und in eine Zukunftsperspektive zu überführen, um den angefangenen RISE-Prozess „Bergedorf Zentrum“ frühzeitig unterstützen zu können.
Das Projekt Innenstadt Bergedorf 2035 soll hierfür den Fokus auf eine städtebauliche, freiraumplanerische und verkehrliche Untersuchung legen und Aufgaben wie den Ausgleich von Defiziten bei der Zentrenfunktion, die qualitative Aufwertung des öffentlichen Raumes, die kritische Betrachtung der Infrastrukturen, auch in Hinblick auf den Umgang mit dem ruhenden Verkehr und der Parkraumbewirtschaftung, die Auseinandersetzung mit den (neuen) Mobilitätsformen sowie Themen des Klimaschutzes konzeptionell erarbeiten und Lösungsansätze für den RISE-Prozess vordenken. Nachdem Senat und Bürgerschaft zur Jahresmitte 2021 die vorläufige Haushaltsführung beendet haben, plant das Bezirksamt, die Beauftragung der Erarbeitung des Projektes Innenstadt Bergedorf 2035 zeitnah zu vergeben.
Betrachtungsraum:
Der Betrachtungsraum des Projektes (s. Anlage 1) orientiert sich an den Grenzen des RISE-Gebiets und leitet sich aus dem historisch gewachsenen Versorgungs- und Zentrumsbereichs Bergedorf/Lohbrügge sowie weiteren für das Zentrum wichtigen Funktionen bzw. zentralen City-Angeboten ab, wie das KörberHaus, das Bahnhofsumfeld, das Fachmarktzentrum und dem Bereich der Bergedorfer Straße (B5). Der Betrachtungsraum wird somit zwischen Mohnhof und angrenzenden Straßeneinmündungen im Osten, der Bergedorfer Straße und die direkt südlich angrenzenden Flächen bzw. Blöcke im Süden, der Bergedorfer Schloßstraße mit dem Schlossgraben im Norden und dem Sander Damm und Sander Markt im Norden begrenzt. Dieser für die Bergedorfer Innenstadt wesentliche Raum ist als Kernbereich des Projektes zu betrachten, der für sich durch die City-Angebote bestimmt, jedoch auch durch weitere wichtige städtebauliche und freiraumplanerische Verknüpfungsbereiche eingefasst wird. Die Verknüpfungsbereiche sind bei der Bearbeitung des Projektes planerisch mitzudenken und ggf. in Zielvorstellungen einzubeziehen.
Die Verknüpfungsbereiche markieren größere aktuelle und potenzielle städtebauliche und freiraumplanerische Entwicklungsvorhaben, die sich auf eine zukünftige Entwicklung der Bergedorfer Innenstadt auswirken können.
Aufgabenstellung:
Mit Hilfe der Zukunftsperspektive soll in den kommenden Jahren die Anziehungskraft der Innenstadt gestärkt werden und Vorschläge erarbeitet werden, um das Zentrum attraktiver zu machen. Die Innenstadt soll ein lebendiger Ort sein, in dem sich Menschen gerne aufhalten, einkaufen, arbeiten, wohnen und abwechslungsreiche Angebote in den Bereichen Gastronomie, Kultur und Freizeit wahrnehmen. Dafür sollen die städtebaulichen, freiraumplanerischen und verkehrlichen Herausforderungen analysiert und eine Zukunftsstrategie für den Innenstadtbereich bis 2035 entwickelt werden.
Inhaltliche Ziele des Projektes sind eine Analyse und Bewertung des städtebaulich-freiraumplanerischen-verkehrlichen Zustandes mit Einordnung und Qualifizierung laufender Projekte, der Weiterentwicklung von Handlungsansätzen sowie die Identifikation erster Ideen für Umsetzungsprioritäten und öffentliche Schlüsselprojekte zur Umsetzung des Projektes vor dem Hintergrund der o.g. Rahmenbedingungen und der Abstimmung mit dem angelaufenen RISE-Prozess (Start der Problem- und Potenzialanalyse Zentrum Bergedorf (RISE) (Drucksachen-Nr.: 21-1037) sowie dem Antrag Bergedorf "now" - Belebung der Bergedorfer Innenstadt (Drucksachen-Nr.: 21-0957)).
Des Weiteren sollen folgende politische Anträge und Beschlüsse zur Entwicklung der Innenstadt beachtet bzw. darauf erste konzeptionelle Antworten gefunden werden, sodass zuständige Stellen im Bezirksamt sowie private Verfügungsberechtigte der Grundstücke und Gebäude (insbes. Thema Stellplätze und Baulasten) eine weitere Bearbeitung anstoßen können:
- Beschluss zu Pkw-Stellplätzen in der Bergedorfer Innenstadt
(Drucksachen–Nr.: 21-0300; an Fachausschuss verwiesen 27.02.2020)
- Beschluss zur alternativen Verkehrsführung in der Bergedorfer Schloßstraße
(Drucksachen–Nr.: 21-0295; beschlossen am 27.02.2020)
- Antrag Öffnung der Chrysanderstraße für den gegenläufigen Radverkehr
(Drucksachen-Nr.: 21-0388; beschlossen am 28.05.2020)
- Beschluss Entwicklung der Karstadt-Häuser am Standort Bergedorfer Markt und Sachsentor sowie des Parkhauses Bergedorfer Schloßstraße
(Drucksachen-Nr.: 21-0648; beschlossen am 26.11.2020)
- Antrag zur Fahrradstraße Alte Holstenstraße
(Drucksachen-Nr.: 21-0639; beschlossen am 25.02.2021)
- Antrag Fahrradfreundliche Umgestaltung der Dietrich-Schreyge-Straße als Teil der bezirklichen Veloroute
(Drucksachen-Nr.: 21-0812; beschlossen am 25.03.2021)
- Antrag Seniorengerechte Bänke in der Bergedorfer Innenstadt und auf dem Weg in die Innenstadt
(Drucksachen-Nr.: 21-0934; vom 17.06.2021)
- Beschluss zur Neugestaltung Bahnunterführung Alte Holstenstraße
(Drucksachen-Nr.: 21-0726.02; beschlossen 15.07.2021)
- Prüfauftrag Towerhubs für die Bergedorfer Innenstadt
(Drucksachen-Nr.: 21-1016; beschlossen 26.08.2021)
Leistungsbausteine:
Das Projekt untergliedert sich in drei Leistungsbausteine:
Hier soll eine städtebaulich- freiraumplanerische, verkehrliche Analyse des Innenstadtbereichs erfolgen, bei der die Rahmenbedingungen dokumentiert und aufgenommen sowie die politischen Beschlüssen einbezogen und eingeordnet werden. Des Weiteren werden die Ergebnisse aus dem Entwicklungskonzept Bergedorf und aus der Rahmenplanung Bergedorf-Südost mit in die Analyse eingebunden. Zudem wird eine enge Abstimmung und Rückkopplung mit dem RISE-Prozess zur Festlegung eines neuen Fördergebietes Zentrum Bergedorf gewährleistet.
Aufgrund vielfältiger partizipativer Prozesse im Innenstadtbereich soll das Projekt vorhandene Kommunikations- und Beteiligungsstrukturen aufgreifen, in die Bearbeitung einbinden und sich aus dem aufbauenden RISE-Prozess entwickelnde Beteiligungsstrukturen aneignen bzw. mit diesen arbeiten. D.h., die Bearbeitung des Konzepts schafft keine neuen Kommunikationsstrukturen, die Auftragnehmer und das Bezirksamt nutzen die existierenden und sich ggfls. über „Bergedorf Now“ und den PPA-Prozess weiter entwickelnden Gremien und Formate und bieten sich diesen für Austausch und Partizipation an. Eine eigene, aktive Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen dieser Konzepterarbeitung ist nicht vorgesehen. Die Ergebnisse des Projektes sollen vielmehr in weiteren Prozessen eingebracht und im Anschluss daran mit der Öffentlichkeit bearbeitet werden. Dies wird nur mittelbar Bestandteil dieses Projektes werden. Ein Aufbau von Parallelstrukturen wird vermieden.
Im dritten und entscheidenden Schritt soll aus den Ergebnissen und Erkenntnissen der Analyse und der Beteiligung die Zukunftsperspektive „Innenstadt Bergedorf 2035“ mit Einordnung und Qualifizierung laufender und umgesetzter Maßnahmen entwickelt werden. Dabei sollen Ansätze zu den Themen neue Standortkonzepte & Einzelhandel, Identität, Nutzungsmix, Mobilität, Öffentlicher (Frei-)Raum, Städtebau und Klimaschutz/ Klimaanpassung als Zukunftsstrategie Innenstadt weiterentwickelt und erforderliche Umsetzungs-Prioritäten formuliert werden. Die Zukunftsperspektive soll zudem konzeptionelle Ideen zu den politischen Anträgen und Beschlüssen beinhalten.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorliegenden Inhalt der Leistungsbeschreibung zum Projekt Innenstadt Bergedorf 2035 – eine stadt-, verkehrs- und freiraumplanerische Zukunftsperspektive zu und beauftragt den Bezirksamtsleiter, das entsprechende Vergabeverfahren durchzuführen.
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