21-1188.01

Entwicklungskonzept Bergedorf 2030+ Präsentation des finalen Booklets und Projektabschluss

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.02.2022
Sachverhalt

 

Dem Stadtentwicklungsausschuss wurde am 01.12.21 das Entwicklungskonzept Bergedorf 2030+ vorgestellt und der folgende Vorlagentext (vgl. Drs. 21-1188) vorgelegt. Das Petitum wurde für die Beschlussfassung am 09.02.22 in diesem Vorlagentext entsprechend angepasst.

 

 

„Mit dem Entwicklungskonzept Bergedorf 2030+ hat sich der Bezirk vor einiger Zeit auf den Weg gemacht, ein umfassendes Gesamtkonzept für den Bezirk zu erstellen, welches die Grundlage für die weitere Entwicklung des Bezirks darstellen soll.

Anlass waren die seinerzeitigen und zukünftigen herausgehobenen Aufgaben im Bezirk, die sich sowohl über komplexe bauliche und soziale Themenfelder als auch über besondere geografische Strukturen in Bergedorf erstreckten.

Ziel und Aufgabe war und ist ein abgestimmtes und integriertes bezirkliches Entwicklungskonzept, das interessant, verständlich und positiv besetzt ist und von einer breiten Mehrheit aus Bezirksverwaltung und -politik, Fachbehörden, Öffentlichkeit und weiteren Akteuren aktiv mitgetragen wird. Das Entwicklungskonzept soll eine Zukunftsperspektive für den Bezirk bis zum Jahr 2030 liefern. Das Konzept soll dabei vor allem Leitziele formulieren und Schwerpunkte setzen. Es hat nicht den Anspruch, flächendeckend für den gesamten Bezirk Bergedorf Entwicklungsvorstellungen erarbeiten zu lassen, vielmehr sollen strategische Schwerpunkte gesetzt werden.

 

Im Verlauf des Erarbeitungsprozesses des Entwicklungskonzeptes wurden die politischen Gremien regelmäßig einbezogen.

Der Stadtentwicklungsausschuss wurde zuletzt am 12.08.2020 und 02.09.2020 über die vorangeschrittene Bearbeitung zum Entwicklungskonzept Bergedorf informiert. Ergebnisse aus Arbeits- und Abstimmungsphasen bzw. Beteiligungsschritten waren in die Zwischenstände der erarbeiteten Produkte eingeflossen. Im Einzelnen hatte der Stadtentwicklungsausschuss zum Zwischenbericht, dem Prozessplan, der Bergedorfer Charta, dem Zukunftsbild, den vier Strategiekarten und den vier Fokusräumen Kenntnis genommen.

 

Inzwischen ist die inhaltliche Bearbeitung fortgeführt und abgeschlossen worden, sodass das finale Produkt, das die oben genannten einzelnen Bausteine in einem „Booklet“ zusammenfasst, im Stadtentwicklungsausschuss präsentiert werden kann.

 

Im Einzelnen werden dem Stadtentwicklungsausschuss folgende Inhalte aus dem Booklet zur Beschlussfassung vorgestellt:

 

  • Bergedorf verändert sich
    • Methodik und Arbeitsprozess
    • Besondere Herausforderungen
    • Zukunftscheck
  • Leitbild 2030+
    • Bergedorf Charta
    • StadtLand Bergedorf
    • Gemeinschaftliches Bergedorf
    • Produktives Bergedorf
    • Metro(polregion) Bergedorf
    • Räumliches Leitbild Bergedorf
  • Fokusräume
    • Curslack-Neuengamme
    • Boberger Niederung – Billwerder – Oberbillwerder
    • Nachbarschaftsstadtteile
    • Bergedorf Stadt
  • Ausblick

 

Im Stadtentwicklungsausschuss am 01.12.21 wurden diese wesentlichen Inhalte durch den Referenten Oliver Bormann aus dem Planungsbüro yellow z vorgestellt.

 

Hinweis zum weiteren Verfahren:

Das Bezirksamt empfiehlt, dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit über eine Online-Information im Nachgang zu dem Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses nachzukommen. Die Öffentlichkeit soll hier über das Booklet informiert werden und die Möglichkeit bekommen, Hinweise und Rückmeldungen dazu abzugeben. Über die gesammelten Rückmeldungen würde dann entsprechend der Stadtentwicklungsausschuss informiert werden.“

 

Hinweis: im Nachgang zur Ausschusssitzung wurde das Booklet am 17.12.21 an die SEA-Mitglieder verschickt, um am 09.02.22 die finale Beschlussfassung herbeizuführen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt das integrierte bezirkliche Entwicklungskonzept Bergedorf 2030+ als rahmensetzende Zukunftsperspektive für die weitere Entwicklung des Bezirks. Das Entwicklungskonzept ist mit seinen Inhalten somit eine richtungsweisende Grundlage für die weitere Stadtentwicklung des Bezirks und für das weitere Handeln von Politik und Verwaltung auf den unterschiedlichsten Ebenen und in den jeweiligen Fachbereichen.

 

Anhänge

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