Einsetzen des Bauausschusses (Bau)
Fraktionslose Mitglieder der Bezirksversammlung können, sofern sie keinem Ausschuss angehören, dem vorsitzenden Mitglied zwei Ausschüsse nennen, an deren Sitzungen sie mit einem Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen. (§ 17 (2) Bezirksverwaltungsgesetz).
Mit Bezug auf die Grunddrucksache 22-0002 hat
Dr. Geerd Dahms
von der Gruppe der FDP den Wunsch der Teilnahme am Bauausschuss genannt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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