22-0002.02

Einsetzen des Bauausschusses (Bau)

Mitteilung

Letzte Beratung: 29.08.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 7.2

Sachverhalt

Fraktionslose Mitglieder der Bezirksversammlung können, sofern sie keinem Ausschuss angehören, dem vorsitzenden Mitglied zwei Ausschüsse nennen, an deren Sitzungen sie mit einem Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen. (§ 17 (2) Bezirksverwaltungsgesetz).

Mit Bezug auf die Grunddrucksache 22-0002 hat

Dr. Geerd Dahms

von der Gruppe der FDP den Wunsch der Teilnahme am Bauausschuss genannt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
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