22-0007.01

Einsetzen des Kulturausschusses (KA)

Mitteilung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.08.2024
Ö 7.5
Sachverhalt

 

Fraktionslose Mitglieder der Bezirksversammlung können, sofern sie keinem Ausschuss angehören, dem vorsitzenden Mitglied zwei Ausschüsse nennen, an deren Sitzungen sie mit einem Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen. (§ 17 (2) Bezirksverwaltungsgesetz).

 

 

Mit Bezug auf die Grunddrucksache 22-0007 hat

 

Dr. Geerd Dahms

 

von der Gruppe der FDP den Wunsch der Teilnahme am Kulturausschuss genannt.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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