Einsetzen des Kulturausschusses (KA)
Letzte Beratung: 29.08.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 7.5
Fraktionslose Mitglieder der Bezirksversammlung können, sofern sie keinem Ausschuss angehören, dem vorsitzenden Mitglied zwei Ausschüsse nennen, an deren Sitzungen sie mit einem Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen. (§ 17 (2) Bezirksverwaltungsgesetz).
Mit Bezug auf die Grunddrucksache 22-0007 hat
Dr. Geerd Dahms
von der Gruppe der FDP den Wunsch der Teilnahme am Kulturausschuss genannt.
Beschluss:
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Keine Themen erkannt.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.