22-0007.01

Einsetzen des Kulturausschusses (KA)

Mitteilung

Letzte Beratung: 29.08.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 7.5

Sachverhalt

Fraktionslose Mitglieder der Bezirksversammlung können, sofern sie keinem Ausschuss angehören, dem vorsitzenden Mitglied zwei Ausschüsse nennen, an deren Sitzungen sie mit einem Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen. (§ 17 (2) Bezirksverwaltungsgesetz).

Mit Bezug auf die Grunddrucksache 22-0007 hat

Dr. Geerd Dahms

von der Gruppe der FDP den Wunsch der Teilnahme am Kulturausschuss genannt.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.