21-0779

Einhaltung der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzregeln

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Letzte Beratung: 25.02.2021 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.3

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Gruber, Mirbach, Jobs, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel trat am 20.08.2020 durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft.

Dazu fragen wir das Bezirksamt:

  1. Wie prüft das Bezirksamt die Einhaltung der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzregeln und der Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales?
  2. Haben sich bei der Umsetzung dieser Arbeitsschutzregel und Verordnung Probleme ergeben? Wenn ja: Welche?
  3. Wie viele Betriebe in Bergedorf sind in den vergangenen 12 Monaten zum Thema Sars-CoV-2 besucht worden und welche Ergebnisse liegen vor?
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