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Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2020 - Dem Bürgerwillen folgen, darum Wiederaufnahme der Flächen aus der Stadtwerkstatt Ochsenwerder

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.01.2020
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Noetzel, Froh, Emrich und CDU-Fraktion

 

In der Stadtwerkstatt Ochsenwerder 2013/2014 wurden, unter Beteiligung der Bürger aus Ochsenwerder, den ansässigen Vereinen, verschiedener Institutionen, der Verwaltung und politischer Vertreter einvernehmlich für die Entwicklung der nächsten 10–15 Jahre mehrere Potenzialflächen für das Wohnungsbauprogramm Bergedorf identifiziert.

 

Diese Flächen in Ochsenwerder wurden letztlich dann auch einvernehmlich vom Stadtentwicklungsausschuss für das Wohnungsbauprogramm 2017 übernommen.

 

In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Januar 2017 wurden dann durch einen Änderungsantrag (Drs. 20-930.3) der GRÜNEN diverse dieser Potenzialflächen in Ochsen- werder (bis auf Butterberg und Kirchendeich), sowie Flächen in Fünfhausen, Neuengamme, Curslack und Altengamme wieder aus dem Wohnungsbauprogramm gestrichen. Dieser Antrag wurde durch die SPD im Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksversammlung unterstützt, um Einvernehmen bezüglich des geplanten Stadtteils Oberbillwerder zwischen den beiden Fraktionen herzustellen.

 

Die betroffenen Ortskerne leiden unter diesem Stillstand der Entwicklung, die Bürger Ochsenwerders sind erbost, dass diese Änderung ohne ihren erneuten Einbezug getroffen wurde.

Die Antragsteller sind der Überzeugung, dass dieser, seit über 3 Jahren bestehende, Stillstand beendet werden muss und den Bürgern ein klares Signal zu geben ist, dass eine kontrollierte Entwicklung erfolgen wird. Erster Schritt muss daher sein, sofort die nachstehenden, zwischen zeitlich gestrichenen, Potenzialflächen komplett wieder in das Wohnungsbauprogramm 2020 aufzunehmen:

‒ A 4_4 Ortskern Fünfhausen, westlich Homannring
‒ A 4_7 Ortskern Ochsenwerder, Elversweg / Dorferbogen
‒ C 4_1 Ortskern Ochsenwerder, Elversweg / Schule
‒ C 4_2 Ortskern Ochsenwerder, Ochsenwerder Landscheideweg ‒ C 4_3 Ortskern Ochsenwerder, Ochsenwerder Landstraße
‒ C 4_4 Ortskern Ochsenwerder, Spadenländer Weg
‒ C 4_5 Fünfhausen, Beim Kistendorf / Sandbrack
‒ C 4_6 Neuengamme, Feldstegel Zweitreihenbebauung
‒ C 4_7 Curslack, nördlich der Schule
‒ C 4_8 Altengamme, Horster Damm

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss möge beschließen:

Die o.g. Flächen sollen wieder in das Wohnungsbauprogramm 2020 aufgenommen werden.

 

Anhänge

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