Bergedorfer Wohnungsbauprogramm 2020 Hier: Fortschreibung des Wohnungsbauprogramms und Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Letzte Beratung: 15.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4
Mit der Drucksache 21/0078.01 wurde dem Stadtentwicklungsausschuss im Oktober 2019 der Entwurf des Wohnungsbauprogramms für die Fortschreibung 2020 vorgelegt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 04.10. – 01.11.2019 zugestimmt. Die Träger öffentlicher Belange waren aufgefordert, Stellung zu nehmen
a) zum Entwurf des Wohnungsbauprogramms,
b) zu der Fläche C 4_1 Curslacker Deich / Tönerweg und deren Einstufung in die Kategorie A bzw. B,
c) zu vier neuen, nicht im Wohnungsbauprogramm enthaltenen Flächen.
Es wurden insgesamt zehn Stellungnahmen abgegeben. Die wichtigsten Anregungen, Hinweise und Bedenken zu a) hat die Verwaltung aufbereitet und nachfolgend zusammengestellt. Die Stellungnahmen, denen gefolgt wird, wurden in das Kapitel 3 des Wohnungsbauprogramms übernommen. Die Anregungen, Hinweise und Bedenken zu b) und c) sind in der Anlage 1 nach den Flächen geordnet aufgeführt. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte am 02.10.2019 gebeten, diese zur Kenntnis zu bekommen, um sie in die weiteren internen Abstimmungen einbeziehen zu können.
a) Zusammenfassung der Abwägung:
Neben den eher allgemein gehaltenen Stellungnahmen zum "Vertrag für Hamburg" und zum bezirklichen Wohnungsbauziel von 800 WE wurde angemerkt, dass der Bezirk vor dem Hintergrund der Beschlussfassung der Senatskommission zum „Hamburger Maß – Leitlinien zur lebenswerten kompakten Stadt“ (Drs. 190912/8) noch einmal alle Projekte prüfen soll, die sich noch nicht in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befinden, und die rechtlichen Möglichkeiten zugunsten einer höheren Dichte nutzen sollte. Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass diese Prüfung in den jeweiligen Wettbewerbs- und Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden sollte und nicht auf der eher abstrakten Ebene des Wohnungsbauprogramms.
Darüber hinaus wurde gebeten, einen grundsätzlichen Textbaustein zur Umsetzung des Hamburger Klimaplans zu ergänzen. Hintergrund ist, dass Hamburg die klimapolitischen Ziele hat, die CO2-Emissionen in Hamburg bis 2030 um 50% zu reduzieren und sich zu einer klimaneutralen und gleichzeitig klimaangepassten Stadt (Climate Smart City) zu entwickeln (siehe Klimaplan Drs. 21/2521). Aus Sicht des Bezirksamts ist das Wohnungsbauprogramm hierfür nicht die richtige Planungsebene. Aspekte des Klimaschutzes und der -anpassung finden in erster Linie bei der Entwicklung neuer Wohngebiete in Wettbewerbsverfahren oder städtebaulichen Verträgen Berücksichtigung, so dass keine Veranlassung gesehen wird, dies nochmal explizit im Wohnungsbauprogramm zu erwähnen.
Zu den städtischen Grundstücken A 1_7 Schulfläche An der Twiete, A 2_5 Schulfläche Wentorfer Straße und A 4_10 Kirchwerder Hausdeich wurden folgende Hinweise mitgeteilt:
Die Flächen befinden sich im Sondervermögen Schulbau und wurden von der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) bisher noch nicht entbehrlich gemeldet.
Zu der Potenzialfläche A 1_2 Lohbrügger Landstraße zwischen Nr. 112/122 wurde - wie bereits im letzten Jahr - eine ablehnende Stellungnahmen mit folgender Begründung abgegeben:
„Flächengröße und –zuschnitt im Zusammenspiel mit der benachbarten gewerblichen Nutzung Lohbrügger Landstraße 112, der gegenüber vorzufindenden Gemengelage und dem gut nutzbaren Planrecht sprechen weiterhin für eine grundsätzliche Eignung dieser Fläche zumindest für (Handwerks-) Betriebe mit höherem Anteil an Büro- und Fertigungsflächen und mäßigem Zu- und Abfahrtverkehr. Vor Umwandlung dieser Fläche ist somit eine Prüfung gem. Fortschreibung 2015 Ziffer 2.2.3 des Masterplan Handwerks 2020 anzustoßen.“
Hinweis der Verwaltung: Das Bezirksamt einschließlich der bezirklichen Wirtschaftsförderung sieht in dieser Lage keine ausreichende Nutzungsperspektive für gewerbliche Einrichtungen. Zudem handelt es sich um ein rein wohnbauliches Umfeld. Aus diesem Grund hat der Stadtentwicklungsausschuss letztes Jahr einer Aufnahme in das Wohnungsbauprogramm zugestimmt.
Zum Flächenpotenzial A 1_4 Billwiese wurde mitgeteilt, dass sich innerhalb der Fläche das Denkmalensemble Billwiese 22 aus den Jahren 1967 – 1972 nach den Entwürfen von Heinz Graaf und Peter Schweger befindet. Bei diesem Ensemble handelt es sich um ein Studierendenwohnheim, welches mitsamt seiner Freiflächen in die Denkmalliste aufgenommen wurde. Es sind daher nur denkmalverträgliche bestandsorientierte Entwicklungen möglich, ein Abbruch ist aus Sicht des Denkmalschutzamtes ausgeschlossen.
Überwiegend wurden ergänzende Hinweise zu den Flächensteckbriefen (Eigentumsverhältnisse, Handlungsschritte, Besonderheiten /Restriktionen etc.) abgegeben, die in den Entwurf des Kapitels 3 eingearbeitet wurden.
Darüber hinaus wurden ergänzende Angaben, z.B. zur Energieversorgung, zu wasserwirtschaftlichen Aspekten oder zu Windkraftanlagen abgegeben, die für die Steckbriefe zu detailliert sind und daher nicht aufgenommen wurden. Die Verwaltung verweist darauf, dass im Rahmen der geplanten Bebauungsplanverfahren für die Flächen die Fachbehörden beteiligt werden und im Rahmen dessen Stellung nehmen können.
Die Fortschreibung der Wohnungsmarktanalyse wurde begrüßt. Anregungen oder Hinweise wurden hierzu nicht geäußert. Die Wohnungsmarktanalyse wird zur Sitzung der Bezirksversammlung in das Wohnungsbauprogramm eingearbeitet.
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Wohnungsbauprogramms für 2020 zu und empfiehlt der Bezirksversammlung eine entsprechende Beschlussfassung.
Der Beschlussvorschlag zu den Flächen Curslacker Deich / Tönerweg, Lohbrügger Landstraße, Auf dem Sülzbrack, Curslacker Heerweg / Grashofweg sowie Beim Bieberhof wird in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses formuliert.
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