21-1217.04

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 113 (Weidensteg) hier: Vorstellung der Entwurfsplanung für Baufeld 1

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.05.2024
Ö 6
Sachverhalt

 

Mit dem Bebauungsplan Bergedorf 113 werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der städtebaulichen Entwicklungsachse am Schleusengraben geschaffen (vgl. Drucksachen 21-0912 und 21-1217). Im Plangebiet zwischen Glasbläserhöfen und Kampbille sollen ein Wohngebiet sowie Nahversorgungseinrichtungen realisiert werden. Im Einzelnen sollen entstehen:

 

-          Wohnungen in vier- bis sechsgeschossigen Gebäuden (überwiegend mit je einem Staffelgeschoss)

-          eine Nahversorgung mit Lebensmittelmarkt und ggf. Drogerie

-          eine gastronomische Einrichtung

-          eine Kindertagesstätte für 140 Kinder

-          private Freiflächen und Kinderspielflächen

-          ein Fuß- und Radweg entlang des Schleusengrabens

-          ein zentral gelegener Quartiersplatz mit Erweiterung zum Schleusengrabenweg und zur neuen Brücke über den Schleusengraben

-          eine Parkanlage mit Retentionsfunktion entlang der Kampbille

 

Die dem Bebauungsplan zugrundeliegende Funktionsplanung wurde durch das Büro Heitmann Montúfar Architekten (Hamburg) erstellt.

 

Zur Sicherung von stadtentwicklungs- und wohnungsbaupolitischen Zielen, die über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans hinausgehen, wurde mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. Mit dem Vertrag wurde u.a. vereinbart, dass der Investor ein geeignetes Büro mit der Entwicklung eines Gestaltungsleitfadens als verbindliche Grundlage für die weitere hochbauliche und freiraumplanerische Qualifizierung der Gebäude und Freiflächen im Quartier beauftragen wird.

 

Der Investor ist der genannten Vereinbarung Ende 2022 nachgekommen und hat die Büros caspar.schmitzmorkramer gmbh (Köln/Hamburg) und MERA Landschaftsarchitekten (Hamburg/Berlin) mit der Erarbeitung eines Gestaltungsleitfaden beauftragt. Der Gestaltungsleitfaden wurde zwischen Januar und Juni 2023 erarbeitet und am 05.07.2023 im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt  (vgl. Drs. 21-1767).

 

Mit dem städtebaulichen Vertrag wurde weiter vereinbart, dass der Investor mindestens vier unterschiedliche Architekturbüros mit der Planung der vorgesehenen sieben Baufelder des Quartiers beauftragten wird. Es wurde vereinbart, dass die Architekturbüros die hochbauliche und freiräumliche Gestaltung jeweils gemeinsam mit einem Landschaftsarchitekturbüro entwickeln werden.

 

Dieser Vereinbarung folgend, hat der Investor 2023 zunächst die Büros Bollinger + Fehlig Architekten (Berlin) und Lichtenstein Landschaftsarchitektur & Stadtplanung (Hamburg) mit der Planung von Baufeld 1 (Gebäude A und B) beauftragt. Die Entwurfsplanung für Baufeld 1 erfolgt seit Ende 2023 auf Grundlage der Funktionsplanung, der Regelungen des Bebauungsplans Bergedorf 113 und des Gestaltungsleitfadens. Die Entwurfsplanung wurde fortlaufend mit Vertreter:innen des Bezirksamts Bergedorf und dem Oberbaudirektor abgestimmt und soll im Rahmen der Ausschussbefassung am 08.05.2024 vorgestellt werden.

 

Weiteres Vorgehen

 

Aufbauend auf der Entwurfs- und Genehmigungsplanung soll zeitnah die Bauantragsstellung für Baufeld 1 erfolgen.

 

Die Entwurfsplanung für Baufeld 7 (Block M), vorgestellt im Stadtentwicklungsausschuss am 05.07.2023 (vgl. Drs. 21-1767), wird derzeit überarbeitet und soll zu gegebener Zeit erneut im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt werden. Anschließend soll die Bauantragsstellung für Baufeld 7 erfolgen.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der Entwurfsplanung für Baufeld 1 zu und beauftragt die Bezirksamtsleiterin, über den Stand der weiteren Entwicklung fortlaufend bzw. zu gegebener Zeit im Stadtentwicklungsausschuss zu berichten.

 

Anhänge

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