21-1217.01

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 113 (Weidensteg) hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB und der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Absatz 3 Satz 4 BauGB; Zustimmung zum Planentwurf

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27.01.2022
Sachverhalt

 

Berichterstatter: Herr Jarchow

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.01.2022 die Drucksache 21-1217 "Bebauungsplanverfahren Bergedorf 113 (Weidensteg) - Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB und der eingeschränkten Beteiligung nach
§ 4a Absatz 3 Satz 4 BauGB; Zustimmung zum Planentwurf" beraten.

 

Die CDU-Fraktion befürwortet das Bebauungsplanverfahren Bergedorf 113 und die damit verbundene Verdichtung des Kerngebietes in Bergedorf. Als Voraussetzung für das Gelingen des Projektes wird der Ertüchtigung der verkehrlichen Knotenpunkte: Kreuzung Weidenbaumsweg / Sander Damm sowie die Brücke über den Schleusengraben benannt.

 

Die SPD-Fraktion befürwortet das Bebauungsplanverfahren und den Abwägungsvorschlag nach öffentlicher Auslegung. Sie befürwortet die Ansiedlung von Carsharing, ggf. über die im Städtebaulichen Vertrag vereinbarten Maßnahmen hinaus durch Unterstützung privater Initiativen.

 

Die Fraktion Die LINKE wiederholt ihre grundsätzliche Kritik bezüglich des Bebauungsplanentwurfs. Hierzu zählen die hohe bauliche Dichte, die niedrige Quote sozialen Wohnungsbaus, das Fehlen großer Wohnungen sowie die unzureichende soziale Durchmischung im Quartier.

 

Die AfD-Fraktion befürwortet das Vorhaben und hebt die Bedeutung der PKW-Stellplätze für die Anwohner, die Fertigstellung der Brücke über den Schleusengraben sowie die Ansiedlung von Nahversorgungsunternehmen für die Wohnbevölkerung in den Schleusengärten hervor.

 

Die FDP-Fraktion befürwortet ebenfalls das Vorhaben. Sie unterstreicht die Bedeutung der verkehrlichen Erschließung, insbesondere der Brücke über den Schleusengraben sowie der Erweiterung des Weidenbaumsweges.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 sowie dem Bebauungsplanentwurf gemäß den Anlagen 2, 3 und 4 einstimmig bei 2 Enthaltungen (Die Linke) zu.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung dem Bebauungsplanentwurf ebenfalls zuzustimmen und die Bezirksamtsleiterin zu bitten, den Bebauungsplan nach Genehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen festzustellen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung schließt sich dem Votum des Fachausschusses an.

 

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