21-1217.03

Bebauungsplanverfahren Bergedorf 113 (Weidensteg) hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB und der eingeschränkten Beteiligung nach § 4a Absatz 3 Satz 4 BauGB; Zustimmung zum Planentwurf (erneute Befassung)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.08.2023
Ö 11.1
Sachverhalt

 

Am 27.01.2022 hatte die Bezirksversammlung dem Bebauungsplanentwurf Bergedorf 113 zugestimmt und die Bezirksamtsleitung gebeten, den Bebauungsplan festzustellen, vgl. Drs. 21-1217.01.

 

Diese Zustimmung erfolgte in einer Videokonferenz mit Live-Stream im Internet.

 

Gemäß einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 14.02.2023 für einen Fall in einem anderen Bezirksamt muss die Bezirksversammlung  kurz gesagt Beschlüsse, die Verordnungen nach dem Baugesetzbuch betreffen, in Präsenz fassen und die physische Anwesenheit der Öffentlichkeit zulassen, damit Öffentlichkeit im Sinne von verfassungsrechtlichen Grundsätzen hergestellt wird (Aktenzeichen 2 E 6/21.N).

 

Die Bereitstellung nur eines Live-Streams genüge diesen Anforderungen nicht.

 

Da die Zustimmung zum o.g. Planentwurf nicht in Präsenz erfolgte und damit die Öffentlichkeit entsprechend dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts im ausreichenden Maße an der Beratung teilnehmen kann, wird der Bezirksversammlung hiermit Gelegenheit gegeben, den Bebauungsplanentwurf gemäß den Drucksachen 21-1217 und 21-1217.01 erneut zu beraten.

 

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Die Bezirksversammlung

  • stimmt der Abwägung gemäß Drucksache 21-1217 und unter Berücksichtigung der Drucksache 21-1217.01 zu
  • und bittet die Bezirksamtsleiterin, den Bebauungsplan nach Genehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen festzustellen.

 

 

Anhänge

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