21-0902.01

Baumaßnahme Abfanggraben/Ausgleichsgraben JVA-Erweiterung und Grunderneuerung Grabensystem Unterbillwerder

Antwort

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17.06.2021
Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Emrich, Froh, Wegner und der CDU-Fraktion

 

Parallel zum Beginn der Baggerarbeiten für die Erstellung des neuen Abfanggrabens/Ausgleichsgrabens für die JVA-Erweiterung wurde beobachtet, dass die Grabenwasserstände im nördlichen Bahngraben sanken (Pegel NGO 188 + NGW 187) und dass während der gesamten Bauzeit im Winter auch ständig stark gepumpt wurde.

 

Anfang Dezember wurde bei der Wasserwirtschaftsabteilung des Bezirks Bergedorf entsprechend nachgefragt. Eine geänderte Pumpensteuerung wurde verneint, die eingestellten Wasserstände würden „seit Jahrzehnten auf diesem Niveau“ gefahren.

 

Die nun als Umweltinformation vorliegenden Grabenwasserstands-Messprotokolle sprechen eine andere Sprache: Genau eine Woche bevor die Baggerarbeiten an der JVA in der zweiten Novemberwoche 2020 begannen, sank der Grabenwasserspiegel um 10 bis 15 cm (später teilweise sogar um 20 cm).

 

Im Monat Oktober waren die Grabenwasserstände noch im üblichen Bereich von – 0,85 m, auch die westlich der A1 (Schöpfwerk Billwerder Moorfleet ist seit einiger Zeit dort außer Betrieb). Die niedrigen Wasserstände können daher nicht mit technischen Erfordernissen aufgrund des Umbaus eines von drei Schöpfwerken erklärt werden, da es keine nennenswerten Niederschläge in der Zeit gab. Im Winter davor gab es zudem keine Reduzierung der Grabenwasserstände, somit ist die Winterpause der Allermöher Fleetspülungen auch nicht Ursache für die sinkenden Grabenwasserstände.

 

Zeitweise abgesenkte Wasserstände haben eine negative Auswirkung auf die bestehende Flora und Fauna.

 

Das Bezirksamt hatte in der Sitzung der Bezirksversammlung (Hauptausschuss) im April zugesagt, die noch offene Fragen zu klären. Dies ist bisher leider nicht erfolgt.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 18.05.2021 wie folgt:

 

Vorbemerkung:

 

Da sich das Pumpwerk Moorfleet in einer Sanierungsmaßnahme befindet, erfolgt die Entwässerung für das betreffende Gebiet derzeit über die Pumpwerke Allermöhe und Eichbaum. Diese Schöpfwerke (Allermöhe und Eichbaum) liegen ca. 5 km vom Pumpwerk Billwerder Moorfleet entfernt. Diese Pumpwerke schalten bei -1,00mNN ab und werden ab -0,85mNN wieder eingeschaltet. Aufgrund des großen Wasserkörpers zwischen den Pumpwerken kann sich kein tieferer Wasserstand als -0,90 kurzfristig einstellen. Das belegen auch die Aufzeichnungen.

 

Ansonsten kann die Dienststelle aufgrund der hier vorliegenden Messdaten die Angabe von extrem niedrigen Wasserständen nicht bestätigen und nimmt wie folgt Stellung zu den Fragen:

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche Pegelstände gab es von September 2020 bis März 2021 in besagtem Bereich im Einzelnen (bitte je Tag angeben)?

 

Eine Angabe des Wasserstandes am Pumpwerk Billwerder- Moorfleet  je Tag ist nur in der Zeit vom 27.11 20 bis 13.05.2021 möglich, da wegen größerer Sanierungs- und Umbauarbeiten die elektronische Pegelmessung ausgeschaltet war. Handaufzeichnungen erfolgten nicht täglich, da es dazu keine Notwendigkeit gab. Leider ist über die vorhandene Software nur eine Darstellung der Pegelhöhen als Diagramm möglich. Ein Auszug als Diagramm für den gesamten Zeitraum liegt als Anlage dieser Antwort bei. Die zeitliche Angabe kann allerdings auf sehr kurze Zeiträume verkürzt werden, sodass einzelne Werte detailliert abgelesen werden können. Die händischen Aufzeichnungen sind ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

 

  1. Wie hoch war die größte Differenz der Grabenwasserstände vor Beginn der Arbeiten im Oktober 2020 im Vergleich zur Zeit während der Arbeiten bis März 2021?

 

Pegel max: -0,63mNN; Pegel min – 0,90 , > größte Differenz 27cm.

 

 

  1. Welche Gründe gibt es für den zweitweise niedrigeren Grabenwasserstand?

 

Nach unseren Aufzeichnungen gab es keinen ungewöhnlich niedrigen Wasserstand.

 

 

  1. Inwiefern ist eine Änderung des Grabenwasserstands genehmigungspflichtig?

 

Genehmigungspflichtig sind nach dem Wasserrecht wesentliche Änderungen des Wasserstands. Nach unseren Aufzeichnungen gab es jedoch keine wesentlichen Wasserstandsänderungen.

 

 

  1. Ist die Reduzierung des Grabenwasserstands eine Wasserhaltungsmaßnahme im Zusammenhang mit der Erweiterung der JVA und anderer im Gebiet Unterbillwerder vorgenommener Bau- oder Pflegemaßnahmen?
  1. Wenn ja,
  1. wer hat diese Wasserhaltungsmaßnahme genehmigt, die so nicht in den ausliegenden Planungsunterlagen für die JVA-Erweiterung beschrieben war (Geotechnischer Bericht, Teilprojekt: Jugendarrest und offener Vollzug, vom 20.08.2019, siehe Kapitel 6.2 Ringgraben und Abfanggraben)?
  2. wieso wurde eine so weitreichende Maßnahme – also die über Monate andauernde Entwässerung von zwei Stadtteilen (eigentlich vier, denn Nettelnburg und Moorfleet waren teilweise auch betroffen) und somit eine weitreichende Schädigung von Flora und Fauna und die Entwässerung von oberflächennahen Moorflächen (mit der damit verbundenen CO2 Abgabe) – genehmigt, obwohl zwei andere lokale Wasserhaltungs-Möglichkeiten in den B-Plan-Unterlagen vorgesehen waren?
  1. Wenn nein, wurde in anderer Weise aktiv in den Grabenwasserstand eingegriffen, oder hat dies andere, z.B. witterungsbedingte, Gründe?

 

Nein.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

1 Anlage