21-0594

Barrierefreie Bushaltestellen in den Vier- und Marschlanden - ergänzte Fassung

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.01.2021
29.10.2020
Sachverhalt

Antrag der BAbg. Froh, Capeletti, Pelch, Garbers, Woller und CDU-Fraktion

BAbg. Mirbach, Jobs, Gruber, Heilmann, Westberg - Fraktion DIE LINKE

 

Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) und die Verbesserung mit einer engeren Taktung, spielt im Rahmen der Mobilitätswende eine wesentliche Rolle. Aber auch die Barrierefreiheit spielt eine große Rolle bei der Akzeptanz des ÖPNV. Hierzu gehört, dass den Nutzern von Bussen der Zugang erleichtert wird, die Haltestelle also erhöht zur Fahrbahn angelegt ist (Hochbord, Kasseler Bord). Leider ist dies in den Vier- und Marschlanden selten gegeben, eine hohe Anzahl von Bushaltestellen, geschätzt 25%, haben noch ein ebenerdige Trittfläche.

 

Positiv ist, dass überall dort, wo es eine entsprechende Ein- und Ausstiegszahl gibt, in den vergangenen Jahren Bushaltestellen mit Hochbord hergestellt wurden. Und auch bei Grundinstandsetzungen von Straßen wird größtenteils umgesetzt, die Bushaltestellen entsprechend der neuen Planungsrichtlinie barrierefrei herzustellen.

 

Aber es gibt auch Negativbeispiele, so sind z.B. bei der Einrichtung der neuen Buslinien 530 (auch „Deichflitzer“ genannt) vom Bahnhof Mittlereren Landweg, über Moorfleet, Kaltehofe, Rothenburgsort nach Hamm, die neuen erforderlichen Bushaltestellen am Moorfleeter Deich nicht barrierefrei hergerichtet worden. Dort sind alle neuen Haltestellen nur ebenerdig und wo keine Befestigung durch Gehwegplatten oder Asphalt vorhandenen war, wurden im Bereich der Deichanlage (Grasnarbe) kleine Trittflächen mit dem Mineralgemisch „Glensander“ hergestellt. Da die Buslinie wohl weiter im Winterfahrplan übernommen wird, sind dort zur Winterzeit zeitnah entsprechende Haltestellenflächen nach den Planungsrichtlinien mit einem Kasseler Bord herzustellen.

 

Nicht jedem ist bekannt, dass die Herstellung von neuen Bushaltestellen, sowie die Umgestaltung von vorhandenen, nicht barrierefreien Haltestellen, aus dem laufenden Unterhaltungstitel des Bezirksamts finanziert werden müssen. Die sind allerdings bereits schon jetzt nicht auskömmlich. Daher ist es dringend erforderlich, hier zusätzliche Haushaltsmittel für die Mobilität im ÖPNV einzuwerben.

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Behörden dafür einzusetzen,

  1. dass, bei der Einrichtung einer neuen Haltestelle in den Vier- und Marschlanden, dem Bezirk die erforderlichen Herstellungskosten für eine barrierefreie Bushaltestelle nach den neuen Planungsrichtlinien (Kasseler Bord) zur Verfügung gestellt werden.
  2. dass für Haltestellen in den Vier- und Marschlanden, die aktuell über gar kein Hochbord verfügen, die entsprechenden finanziellen Mittel für die Herstellung von barrierefreien Haltestellen nach den neuen Planungsrichtlinien zur Verfügung gestellt werden.
  3. dass weitere finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, um im weiteren Verlauf die baufälligen oder abgängigen Bushaltestellen mit einem Hochbord, die aber nicht den aktuellen Planungsrichtlinien entsprechen, zu erneuern. Hierfür soll eine Prioritätenliste erstellt werden.
  4. das Ergebnis seiner Bemühungen dem Regionalausschuss vorzustellen.

 

 

Anhänge

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