20-1871.01

Änderungsantrag zur Drs. 20-1871: Stellungnahme der SPD-Bezirksfraktion Bergedorf und der Grünen-Bezirksfraktion Bergedorf zur Senatsdrucksache "Masterplan Oberbillwerder"

Antrag

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20.12.2018
Sachverhalt

Änderungsantrag der BAbg. Noetzel, Froh, Emrich, Reichelt und Fraktion der CDU

 

Der vorliegende Masterplan Oberbillwerder ist abzulehnen. Die Grundlagen und die Ergebnisse des Masterplanverfahrens zeigen, dass bei einer Entwicklung des Projekts negative Auswirkungen auf den Bezirk Bergedorf entstehen, die in ihrer Tragweite so nicht beschlossen werden dürfen. Hierzu sind insbesondere städtebauliche und verkehrliche Aspekte anzuführen. Die in der Auslobung selbst definierten Ziele werden durch den vorliegenden Masterplan zumindest teilweise nicht erfüllt. Dazu werden die Zusagen des Senats aus dem Jahr 2011 nicht eingehalten.

 

Der jetzige Bürgermeister der Stadt Hamburg, Peter Tschentscher, hat am 27. Juni 2011 im Zuge einer Diskussionsveranstaltung im Bezirk Bergedorf zum Vertrag für Hamburg versprochen, dass insbesondere bzgl. des Stadtteils Oberbillwerder keine Entscheidungen gegen die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Bergedorf getroffen werden. Dieses Versprechen wurde 2016 durch den Beschluss der Senatskommission „Beauftragung der IBA Hamburg GmbH mit der Erstellung eines Masterplan-Entwurfs einschl. eines Kosten- und Finanzierungsplanes für die Entwicklung von Oberbillwerder im Bezirk Bergedorf“ gebrochen. Gegenstand dieses Senatsbeschlusses war die für den Bezirk Bergedorf zwingende Aufstellung eines Masterplans. Würde sich der Bürgermeister an sein eigenes Versprechen halten, so hätte der Bezirk Bergedorf eine Entscheidungsfreiheit darüber, ob es Oberbillwerder geben soll. Diese Entscheidungsfreiheit ist der Bezirksversammlung Bergedorf auf Grund des Vorgehens des Senats genommen worden. Damit hat der Senat, ohne die öffentliche Befassung durch die Bergedorferinnen und Bergedorfer, die nur von ihm selbst widerrufliche Entscheidung getroffen, dass Oberbillwerder kommen wird.

 

Die CDU-Bergedorf hat frühzeitig darauf hingewiesen, dass, vor einer Diskussion über eine evtl. Planung des Quartiers Oberbillwerder, eine konkrete Betrachtung von Innenentwicklungspotentialen durchgeführt werden muss. Dies ist bis zum heutigen Tage nicht abschließend erfolgt. So hat die Verwaltung des Bezirks vor wenigen Jahren eine Entwicklung Oberbillwerders abgelehnt, da es sich bei dem Areal um einen Außenbereich handele. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber den Grundsatz der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung noch weiter verstärkt. Trotz dieser rechtlichen Vorgabe soll mit Oberbillwerder eine Außenentwicklung prioritär verfolgt werden. Um dies zu ermöglichen, und eine politische Mehrheit für das Projekt Oberbillwerder zu sichern, hat die rot-grüne Koalition im Bezirk Bergedorf Wohnbauflächen, die im Konsens mit den umliegenden Bürgerinnen und Bürgern geplant wurden, aus dem Wohnungsbauprogramm genommen. Warum man akzeptierte Wohnbauflächen nicht weiterverfolgt, aber Oberbillwerder will, ist nicht nachvollziehbar. Dass das Masterplanverfahren für Oberbillwerder sich mit einem breiten Beteiligungsprozess rühmt, hat vor diesem Hintergrund einen faden Beigeschmack.

 

Schon im September 2017,mit der Drucksache 20-1331.01 der Bezirksversammlung Bergedorf, hat die CDU auf die aus ihrer Sicht vorhandenen Schwachpunkte bei der Entwicklung Oberbillwerders hingewiesen. Der vorliegende Masterplan bestätigt aus unserer Sicht die damaligen Bedenken sehr deutlich.

 

Bei der Aufstellung der Auslobung für das Verfahren wurde die Bezirkspolitik in drei Workshop-Veranstaltungen beteiligt. Bei der Festlegung der Wettbewerbskriterien wurde die Bezirksversammlung jedoch nicht beteiligt. Damit wurde ausgeschlossen, dass in den Kriterien des Verfahrens die verkehrlichen Auswirkungen auf die angrenzenden Quartiere (Stadtteile) berücksichtigt werden. Auf Nachfrage erklärte der Bezirksamtsleiter, Arne Dornquast, am 1. September 2017, dass auch die städtebaulichen Maßnahmen zur Minimierung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs (MIV) im Verfahren Berücksichtigung finden. Auf Nachfrage hierzu konnte kein Teilnehmer des Verfahrens dies bestätigen. Im Zuge der während der Aufstellung des Masterplanes durchgeführten Verkehrsuntersuchung wurden an einigen Knotenpunkten (Kreuzungen) östlich und westlich des geplanten Areals Oberbillwerder untersucht, ob sie den zusätzlichen Verkehr bewältigen könnten. Dabei wurde festgestellt, dass an 15 Knotenpunkten Veränderungen auf Grund Oberbillwerders durchgeführt werden müssen, nur an einem einzigen dargestellten Knotenpunkt ist dies nicht der Fall. 14 Knotenpunkten wurden erst gar nicht untersucht. Auch fehlen in den Darstellungen weitere wichtige Knotenpunkte in Bergedorf.

Ungeklärt ist bisher auch, ob eine direkte Anbindung des Ladenbeker Furtwegs an die Bundesstraße 5 erfolgen soll. Die wäre aber von entscheidender Bedeutung. Auch die evtl. notwendige neue Straße an den westlichen Hintergärten der Anwohner des Mittleren Landeswegs stellt noch eine offene Frage dar. Auch ungeklärt ist, wer diese verkehrlichen Maßnahmen finanzieren muss. So ist nicht auszuschließen, dass hierfür bezirkliche Mittel über Jahre eingesetzt werden müssen, die dann an anderer Stelle in Bergedorf fehlen.

 

Auch die Anbindung Oberbillwerders an die S-Bahn erscheint problematischer als gedacht. Wie erst jetzt, kurz vor dem Beschluss des Masterplans in der Bezirksversammlung, bekannt wurde, gehen die Planer von zusätzlich täglichen 9.000 Fahrgästen in Richtung Hamburg in der Zeit von 6:00 bis 9:00 Uhr aus. Hierfür sollen teilweise mehr und teilweise längere S-Bahn-Züge eingesetzt werden. Ob die steigende Nutzerzahlen mit der vorhandenen und geplanten Kapazität der S-Bahnen in Einklang zu bringen sind, kann stark bezweifelt werden. Die jetzigen Kapazitätsengpässe und die weiteren Wohnungsbaumaßnahmen sind mit den geplanten Kapazitätserweiterungen nicht in Einklang zu bringen.

 

Die politische Zielsetzung eines motorisierten Individualverkehrs (MIV) in Oberbillwerder von 20% (d.h., nur 20% der Wege werden mit dem Auto/Krad gemacht) wird selbst von der zuständigen Fachbehörde als unrealistisch eingestuft. Der Verkehrsgutachter geht von einem MIV-Anteil von 30% bis 40%% aus, unter der Annahme, dass ein maximaler Stellplatzschlüssel von 0,4 Stellplätzen pro Wohneinheit angewandt wird. Der geplante Stellplatzschlüssel liegt im Masterplan jedoch über dieser Vorgabe. Daraus wird klar, warum selbst die Fachbehörde die politische Annahme des MIV hier in Oberbillwerder nicht nachvollziehen kann. Zukünftige verkehrliche Mehrbelastungen durch autonomes Fahren sind in der Planung Oberbillwerders nicht im Ansatz berücksichtigt worden.

 

Durch die nicht ausreichende Kapazitätserweiterung des ÖPNV und der gleichzeitigen begrenzten Anbindungen Oberbillwerder für den Fahrzeugverkehr entsteht eine nicht aufzulösende Situation zum Nachteil der Bewohnerinnen und Bewohner Oberbillwerders sowie von weiten Teilen des Bezirks.

 

Aus diesen Punkten und Erwägungen wird deutlich, dass die Bebauung von Oberbillwerder negative Auswirkungen auf den ganzen Bezirk Bergedorf haben wird.

 

In den letzten Monaten hat es bezüglich des Bauprojekts Stuhlrohrquartier in Bergedorf einen konstruktiven Dialog über für die bauliche Dichte in Bergedorf gegeben. Dabei wurde als Kompromiss zwischen der Bürgerinitiative „Bergedorf stellt alles in den Schatten – für ein lebenswertes Stuhlrohrquartier“ und der Bezirksversammlung eine Geschossflächenzahl (GFZ) in Höhe von 2,2 festgelegt. In Oberbillwerder wird diese städtebauliche Dichte, trotz mehrfacher Zusicherung des Bezirksamtsleiters, zumindest teilweise deutlich höher ausfallen. Im sog. Bahn Quartier wird eine durchschnittliche GFZ von 2,5 erreicht. Damit ist die städtebauliche Dichte in Oberbillwerder höher als sie im Bergedorfer Zentrum sein soll. Auch die geplanten großzügigen Wasserläufe mussten zu Gunsten des Entwässerungskonzepts deutlich an Qualität und Attraktivität einbüßen.

 

Es bestätigt sich der Eindruck, dass Oberbillwerder durch den Senat durchgedrückt werden soll. Der Verlust der Kulturlandschaft, die negativen Einflüsse auf das Dorf Billwerder, die negativen Einflüsse auf die angrenzenden Quartiere (Stadtteile) und der stark steigende Kfz-Verkehr in großen Teilen des Bezirks sind für den Senat offensichtlich ohne Bedeutung.

Der Senat sollte sich an sein Versprechen zurückbesinnen und die Ergebnisse des bezirklichen Entwicklungskonzepts abwarten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der vorliegende Senatsdrucksachenentwurf zur Masterplanung Oberbillwerder wird abgelehnt und der Senat wird aufgefordert, das Masterplanverfahren aufzuheben.

 

 

 

Anhänge

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