Stellungnahme der SPD-Bezirksfraktion Bergedorf und der Grünen-Bezirksfraktion Bergedorf zur Senatsdrucksache "Masterplan Oberbillwerder" - geänderte Fassung
Letzte Beratung: 20.12.2018 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.2
Antrag der BAbg. Kleszcz, Gabriel, Jarchow, Strehlow und SPD-Fraktion
der BAbg Lühr und Fraktion Die Grünen
Die Bezirksversammlung Bergedorf beschließt folgende Stellungnahme, die bei der Beschlussfassung des Hamburger Senats über den Masterplan Oberbillwerder zu berücksichtigen ist:
1.1. Die Schaffung und Sicherung von bezahlbaren Wohnverhältnissen ist ein wesentliches Entwicklungsziel von Oberbillwerder. Vor diesem Hintergrund ist der Masterplan kritisch zu hinterfragen und anzupassen. Dazu gehören u.a. folgende Punkte:
1.1.1. Viele Bestandteile des Energiekonzeptes sind zukunftsweisend und unter nachhaltigen Gesichtspunkten sehr zu begrüßen. Dennoch muss berücksichtigt werden, dass die gewünschten Konzeptansätze nicht dazu führen, dass die Entwicklungs- und Baukosten des Wohnungsbaus sowie die Wohnnebenkosten dadurch erhöht werden. Aus diesem Grund sind vor allem in Bezug auf das öffentlich geförderte Wohnen und den mietpreisgedämpften Wohnungsbau diese Konzeptansätze so auszurichten, dass die Zielsetzung des bezahlbaren Wohnens umgesetzt werden kann (Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, 4.9, S.10; Masterplan Oberbillwerder, S. 50-53).
1.1.2. Eine konkrete Dämmstärke in Zentimetern anzugeben, ist unter technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht sinnvoll. Daher ist der im Masterplan für die gesamte Entwicklung definierte Dämmstandard zu streichen. Der im Masterplan definierte KfW-55-Standard hat Auswirkungen auf die Entwicklung der Baukosten sowie der Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbaus und damit auch direkt auf die Miet- und Verkaufspreise des Wohnens. Insbesondere bei dem öffentlich geförderten Wohnungsbau und dem mietpreisgedämpften Wohnungsbau führt diese Anforderung dazu, dass eine wirtschaftliche Umsetzung dieser wichtigen Bausteine des bezahlbaren Wohnens kaum oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich sein wird. Aus diesem Grund sind Wohnungsbaumaßnahmen im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und des mietpreisgedämpften Wohnungsbaus von den verpflichtenden Zielsetzungen des KfW-55-Standards ausgenommen. Unbenommen hiervon steht es jedoch den Vorhabenträgern zu, bei den Wohnungsbaumaßnahmen im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und des mietpreisgedämpften Wohnungsbaus freiwillig diesen Standard umzusetzen. Die Zielsetzung eines möglichst energetisch optimierten Bauens ist für die Gesamtentwicklung von Oberbillwerder dennoch wichtig. Deshalb soll im Mittel bei der Entwicklung von Oberbillwerder ein energetisch optimiertes Bauen mit der Zielsetzung des KfW-55-Standards angestrebt werden. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Entwicklungsdauer des Stadtteils Oberbillwerder so lange bemessen ist, dass im Laufe der Entwicklung die Zielsetzung des energetisch optimierten Bauens auf den jeweils aktuellen zeitgemäßen Standard überprüft und angepasst werden muss. Dabei ist die Zielsetzung der Realisierung von bezahlbarem Wohnraum stets zu berücksichtigen. (Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, 4.9, S.10; Masterplan Oberbillwerder, S. 54).
1.2. Oberbillwerder soll "Ein Stadtteil für alle" werden. Baugemeinschaften sind ein wichtiger Teil dieser Vielfalt, weshalb für sie ein definierter Anteil von 20 Prozent vorzusehen ist. Sie sollen überwiegend in drei bis fünf Gebieten/Quartieren deutlich profiliert und räumlich zugeordnet sein. Baugemeinschaften sind in überdurchschnittlichem Maße in der Realisierung innovativer Konzepte in den Bereichen Mobilität, Energie und soziales Zusammenleben engagiert, wovon der gesamte Stadtteil profitieren kann. Deshalb sind sie etwa bei der Grundstücksvergabe besonders zu fördern (Masterplan Oberbillwerder, S 26).
1.3. Im Zuge des weiteren Entwicklungsverfahrens und des Bebauungsplanverfahrens ist zu prüfen, ob die Auslobungsziele im Hinblick auf die Quote der Einfamilienhäuser und Reihenhäuser umgesetzt werden können (Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, 4.4, S. 5; Masterplan Oberbillwerder, S. 26).
1.4. Durch die geplanten Quartiersgaragen entstehen autofreie Quartiersplätze mit hoher Aufenthaltsqualität, die zum Markenzeichen des Stadtteils werde können. Es ist unbedingt zu verhindern, dass diese Quartiersplätze als Parkflächen zweckentfremdet werden, da sonst die Aufenthaltsqualität verloren geht und die Planungsidee nicht mehr umgesetzt wird. Auch im Nachhinein dürfen diese Quartiersplätze nicht einfach zu Parkflächen umgewidmet werden, wenn die Quartiersgaragen nicht den erhofften Zuspruch finden sollten.
1.5. Die Belebung von Quartiersplätzen durch attraktive Bespielung und angrenzende Erdgeschossnutzungen ist sehr zu begrüßen. Dennoch stellt sich die Frage, ob die Zielvorstellung bei der hohen Anzahl der Quartiersplätze und der teilweise geringen angrenzenden Fußgängerfrequenzen erfüllt werden kann. Aus diesem Grund sind im weiteren Entwicklungsverfahren die Anzahl und die Qualität der Quartiersplätze genauer zu untersuchen. Unbedingt vermieden werden müssen Entwicklungen, wie wir sie an anderen Quartiersplätzen im Bezirk Bergedorf sehen, wo damalige ähnliche Zielvorstellungen der Planung nicht umgesetzt werden konnten (Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, 4.5, S.6; Masterplan Oberbillwerder, S. 26).
1.6. Unter dem Stichwort "Stadtnatur fördern" wird, was zu begrüßen ist, das anspruchsvolle Ziel formuliert, im Stadtteil auch Räume für Tiere zu schaffen. Dafür ist es erforderlich, dass entsprechend dem Konzept „Bauen für Mensch und Tier“ (Animal Aided Design) bereits bei Planungen zum Flächenzuschnitt, bei Gebäudetypologien, Gestaltung und Pflege von Grünanlagen bis hin zur Stadtmöblierung die Förderung von zuvor ausgesuchten Tierarten oder Tiergruppen berücksichtigt wird. Naturbezogene Stadtplanungsansätze sollten fest im weiteren Planungsprozess verankert werden (Masterplan Oberbillwerder, S. 24).
1.7. Nach gegenwärtigem Stand ist es beabsichtigt, dass die bauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Oberbillwerder mit dem BahnQuartier begonnen werden soll, wobei alle wesentlichen Infrastrukturelemente (u.a. Kitas, Grundschule, Entwässerungsmaßnahmen, Verkehrsmaßnahmen etc.) möglichst von Beginn an im ersten Entwicklungsquartier vorhanden sein sollen. Dazu gehört auch die Entwicklung und Sicherung des Dienstleistungs- und Nahversorgungsangebotes. Erfahrungen aus vergleichbaren Stadtentwicklungsprojekten zeigen, dass besonders die Dienstleistungs- und Nahversorgungsangebote in der Starterphase der Quartiers- und Stadtteilentwicklungen Schwierigkeiten haben, wirtschaftlich den Betrieb zu sichern. Gründe dafür sind u.a. geringe Frequenz in den Straßen bzw. die geringe Nachfrage die zu Beginn einer Quartiers- und Stadtteilentwicklung vorhanden ist. Aus diesem Grund sind bereits frühzeitig Konzepte zur Entwicklung und zum Betrieb der Dienstleistungs- und Einzelhandelsflächen im Stadtteil Oberbillwerder zu schaffen. Hierzu können beispielsweise Erfahrungen des Betreibermodells der Seestadt Aspern in Wien herangezogen werden (Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, 4.5, S.6; Masterplan Oberbillwerder, S. 26).
1.8. Die Geschossflächenzahl (GFZ) des BahnQuartiers soll im Mittel nicht höher als 2,5 sein (Masterplan Oberbillwerder, S. 12).
1.9. In Bezug auf die Struktur durch Höhe, welche im Masterplan Oberbillwerder aufgeführt ist, muss der Satz auf S. 12 wie folgt angepasst werden: „[...] die höchsten Gebäude (bis zu sechs Bauten mit 8 bis 10 Geschossen) und eine größere Nutzungsmischung auszeichnet.“. Auf S. 14 muss der Satz wie folgt angepasst werden: „An besonderes prägenden Orten im Stadtraum des BahnQuartiers können zudem bis zu sechs höhere Gebäude vorgesehen werden.“.
2.1. Die IBA-Projektentwicklungsgesellschaft GmbH & Co. KG (IPEG) ist mit der weiteren Projektentwicklung, einschließlich der Ausschreibung und Vergabe der Entwicklungsgrundstücke, des Stadtteils Oberbillwerder beauftragt. Dazu zählt auch, dass die IPEG im Stadtteil Oberbillwerder notwendige Erschließungsmaßnahmen planen, finanzieren und umsetzen muss. Die für die Entwicklung bzw. verkehrstechnische Anbindung von Oberbillwerder benötigte äußere Erschließung ist zwar in Varianten untersucht worden, jedoch bislang nicht im Planungs- und Finanzierungsumfang der IPEG gesichert. Im weiteren Entwicklungsverfahren ist kurzfristig die Finanzierung der Planung und Ausführung dieser notwendigen äußeren Erschließungsmaßnahmen durch die entsprechenden Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg zwingend sicherzustellen. Ferner ist sicherzustellen, dass im weiteren Entwicklungsverfahren, unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen, die jeweils fachlich bestbewerteten Erschließungsvarianten (nordöstliche Anbindung direkt vom Ladenbeker Furtweg auf die B5, südöstliche Anbindung per Durchstich durch den Bahndamm) umgesetzt werden. Jeweils fachlich schlechter bewertete Erschließungsvarianten dürfen, weil diese ggf. kostengünstiger in der Ausführung sind, aus finanztechnischen Gründen nicht den Vorzug vor der jeweils fachlich bestbewerteten Erschließungsvariante erhalten.
Ferner muss auch eine verbindliche Finanzierung der essenziellen Bestandteile des Mobilitätskonzeptes sichergestellt werden. Dazu zählen u.a. die Sicherstellung der Finanzierung der Mobility-Hubs, des Car-Sharing-Systems, des Fahrradverleihsystems etc.
Hervorzuheben ist hierbei, dass ohne eine verbindliche Klärung und Absicherung dieser Aspekte eine positive Beschlussfassung eines Bebauungsplans für den Stadtteil Oberbillwerder aus fachlicher und politischer Sicht nicht möglich sein wird (Senatsdrucksache, Ziff. 3+4, S. 2).
2.2. Für den Stadtteil Oberbillwerder ist ein ausreichender und städtebaulich attraktiver Lärmschutz entlang der Bahntrasse vor der Inbetriebnahme der ersten Wohngebäude sicherzustellen. Bei der Realisierung Oberbillwerders müssen aber auch die anderen angrenzenden Stadtteile Neuallermöhe, Nettelnburg und Bergedorf-West durch Lärmschutzmaßnahmen an der Bahntrasse geschützt werden. Dies ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens für den Stadtteil Oberbillwerder sicherzustellen (Senatsdrucksache, Ziff. 4, S. 2).
2.3. Die Bewohner Oberbillwerders sollen sich bewusst für das Verkehrs- und Mobilitätskonzept in Oberbillwerder entscheiden. Um dies zu ermöglichen, müssen die wesentlichen Bestandteile des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes jeweils vor dem Baubeginn der jeweiligen Bauabschnitte umgesetzt sein. Dazu gehören insbesondere die Verbesserung der Taktung und Wagenanzahl der S-Bahn S2 und S21, die Vorhaltung der jeweiligen Quartiersgaragen sowie der jeweiligen Mobility Hubs.
2.4. Um das Mobilitäts- und Verkehrskonzept zu realisieren, müssen Bebauungspläne, Grundstücksvergaben und Baugenehmigungen diesem Konzept entsprechen. Allen interessierten Investoren und Bauherren ist das Mobilitäts- und Verkehrskonzept vorzustellen. Im Zuge der Grundstückvergabe müssen die Investoren zur Umsetzung bzw. zur Teilhabe an dem Mobilitäts- und Verkehrskonzept verpflichtet werden.
2.5. Sollte sich trotz des Mobilitäts- und Verkehrskonzepts zeigen, dass der angestrebte Anteil des MIV im modal split nicht erreicht werden kann und damit verbunden auch der Stellplatzschlüssel zu gering ausfällt, darf es keine Option sein, eine wesentliche planerische Idee Oberbillwerders aufzugeben und schlicht doch verstärkt auf den MIV zu setzen und den Stellplatzschlüssel zu erhöhen. In diesem Fall soll daher nicht das Mobilitätskonzept Oberbillwerders in Frage gestellt werden, sondern Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden, die zur Umsetzung der Ziele des Mobilitätskonzeptes dienen. Hervorzuheben ist, dass im Planungs- und Realisierungsprozess des Gesamtvorhabens die Zahl der Wohneinheiten und der geplanten Bebauungsdichte keine Priorität gegenüber den anderen Zielvorgaben hat.
2.6. Oberbillwerder soll als ein autoarmer Stadtteil geplant und realisiert werden. Damit dies gelingen kann, müssen insbesondere im Bereich Mobilität und Verkehr geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden. Eine wesentliche Rolle bei der Anbindung nach außen spielt der ÖPNV. Damit tatsächlich "Bequem per Bahn und Bus" gefahren werden kann, muss zwingend gewährleistet werden, dass S-Bahn-Kapazitäten in einem Umfang zur Verfügung gestellt werden, der der Nachfrage entspricht. Zusätzlich zu den bereits geplanten Verbesserungen der Taktung und Wagenanzahl der Linien S2 / S21 sollen mittelfristig weitere Verbesserungen in Hinblick auf die Taktung und Wagenanzahl (Langzüge) umgesetzt werden (Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, Ziff. 4.7.2, S.8; Masterplan Oberbillwerder, S. 40).
2.7. Das Ziel, Oberbillwerder sowie andere Stadtteile im Bezirk Bergedorf an das U-Bahn-Netz anzuschließen, ist weiterzuverfolgen und bei der Masterplanentwicklung zu berücksichtigen.
2.8. Car-Sharing-Angebote sind in Oberbillwerder und im ganzen städtischen Bereich Bergedorfs flächendeckend sicherzustellen, dürfen allerdings nicht zulasten des ÖPNV gehen.
2.9. Der öffentliche Raum in Oberbillwerder muss grundsätzlich barrierefrei sein. Eine Einbeziehung des Seniorenbeirats und der Behindertenarbeitsgemeinschaft in den Planungsprozess von Plätzen und Gehwegen ist sinnvoll und unerlässlich. Gehwege müssen ferner gut beleuchtet und bei schlechtem Wetter nutzbar sein. Außerdem sollte bei den "Attraktiven Wegen - zu Fuß und mit dem Rad" darauf geachtet werden, dass sie nicht nur auf die innere Erschließung, sondern gerade auch auf eine schnelle Erreichbarkeit des S-Bahnhofs ausgelegt sind, weil nur durch eine in jeder Hinsicht optimale Anbindung an die S-Bahn der angestrebte niedrige MIV-Anteil zu erreichen ist (Masterplan Oberbillwerder, S. 44).
2.10. Die Planung zur westlichen Erschließung des Stadtteils soll parallel zur Planung des sog. „Innovativen Querungskonzeptes“ erfolgen, eingebunden in das Biotopverbundsystem. (Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, 4.7.1, S. 7; Masterplan Oberbillwerder, S. 42).
2.11. Zur südöstlichen Erschließung des Stadtteils ist ein Durchstich durch den Bahndamm in Richtung Süden und die Ableitung des Autoverkehrs über den Rahel-Varnhagen-Weg zum Nettelnburger Landweg vorzusehen. Es muss dabei verhindert werden, dass eine Verbindung über den Felix-Jud-Ring die kürzeste und schnellste Erreichbarkeit der A25 darstellt. Es ist sicherzustellen, dass der Verkehr nach dem Durchstich in östliche Richtung auf den Nettelnburger Landweg geführt wird. Dies muss z.B. durch entsprechende Verkehrsregeln und bauliche Maßnahmen ermöglicht werden (Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, 4.7.1, S. 7; Masterplan Oberbillwerder, S. 42).
2.12. Zur nordöstlichen Erschließung des Stadtteils ist eine direkte Anbindung des Ladenbeker Furtwegs an die B5 die fachliche Vorzugsvariante, die zur Umsetzung angestrebt wird. Die Grafik des Erschließungskonzeptes auf S. 43 des Masterplans ist dahingehend zu überarbeiten. (Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, 4.7.1, S. 7; Masterplan Oberbillwerder, S. 42-43).
2.13. Die gute und attraktive Anbindung des Stadtteils Oberbillwerder an das ÖPNV-Netz ist von wesentlicher Bedeutung für die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes. Aus diesem Grund müssen die in dem Masterplan aufgeführten Verbindungen und Streckennetze im weiteren Entwicklungsverfahren hinterfragt und optimiert werden. Ziel muss es sein, dass möglichst von jedem Hauseingang eines Wohnhauses im Stadtteil Oberbillwerder eine Bushaltestelle in einer Luftlinienentfernung von maximal 350m vorhanden sein muss. Zur inneren Erschließung und Anbindung durch Buslinien sollte die Verlängerung der Buslinie 230 vom Mittleren Landweg aus in West-Ost-Richtung über Lohbrügge zum Bergedorfer ZOB realisiert werden sowie die Weiterführung einer anderen Linie nach Billstedt zur U-Bahn-Linie 2. Während eine Linienführung zum Bahnhof Nettelnburg nicht als vordringlich erscheint, wäre eine Anbindung an die nördlichen Nachbarstadtteile und die U2 geboten. Außerdem sind attraktive und kurze Fahrstrecken ins Bergedorfer Zentrum sowie in die Nachbarstadtteile sicherzustellen (Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, 4.7.2, S. 8; Masterplan Oberbillwerder, S. 44-45).
2.14. Auch das Fahrrad einschließlich des Pedelecs und des S-Pedelecs kann und soll einen wichtigen Beitrag zur äußeren Verkehrsanbindung leisten. Dafür ist es jedoch erforderlich, dass die Veloroute 9 nicht nur "als Verbindung gestärkt" wird. Dazu gehört es, dass diese Veloroute mit einer größtmöglichen Qualität ausgebaut wird, z.B. als ein kreuzungsfreier Radschnellweg (bis in die Hamburger Innenstadt). Des Weiteren ist eine Anbindung nach Neuallermöhe sinnvoll und wünschenswert, eine Fahrradbrücke über den Bahndamm jedoch keine realistische Option, weil sie wegen des erheblichen Höhenunterschieds nicht genutzt werden würde.
2.15. Der neue Stadtteil Oberbillwerder soll als autoarmer Stadtteil geplant werden, d.h., dass die hamburgweit schon erreichten 36% MIV unterboten werden sollen. Unter der Berücksichtigung der Punkte 2.1, 2.10 und 2.11 soll bei der Berechnung der äußeren Erschließungsplanung von Oberbillwerder der MIV-Anteil nicht über 25 Prozent liegen. (Masterplan Oberbillwerder, S. 44).
2.16. Der Anspruch, dass Oberbillwerder als ein autoarmer Stadtteil geplant und realisiert werden soll, muss sich auch in der inneren Erschließung niederschlagen. Im Zusammenhang mit den Mobility Hubs ist eine Stellplatzquote von 0,6 pro Wohneinheit inklusive Besucherstellplätze festzuschreiben. Autofreie Wohnprojekte sind zu fördern.
Eine effektive Unterbindung des regelwidrigen Parkens muss auch baulich sichergestellt werden, wie sie in Musterstadtteilen wie Vauban (Freiburg) und Seestadt Aspern (Wien) erfolgt (Masterplan Oberbillwerder, S. 44).
3.1. Im Zuge der Entwicklung von Oberbillwerder soll ein zweites Schwimmbad mit Reha-Becken für Bergedorf realisiert werden.
3.2. Es ist zwingend sicherzustellen, dass die jeweiligen bezirklichen Haushaltstitel für die Unterhaltung, Instandsetzung, Sanierung und den Betrieb der Straßen, Wege, Grünflächen, Sport- und Freizeitplätze im Zuge der Entwicklung von Oberbillwerder im auskömmlichen Maße erhöht werden. Dazu gehört u.a., dass der Winterdienst auf Radwegen in Oberbillwerder sowie im ganzen Bezirk Bergedorf zu verbessern ist (Senatsdrucksache, Ziff. 4, S. 2).
3.3. Oberbillwerder soll mit seinen Nachbarstadtteilen vernetzt werden, sodass alle Stadtteile von der Entwicklung profitieren. Dafür müssen die jeweiligen Nachbarstadtteile Oberbillwerder unbedingt als Bereicherung, nicht aber als Belastung empfinden. Eine „Zentralisierung“ aller Angebote (Lebensmittel, Einzelhandel, Gastronomie) in einem Stadtteil führt zum „Aussaugen“ anderer Stadtteilzentren und ist demnach unbedingt zu verhindern
3.4. Oberbillwerder bietet die Chance, eine soziale infrastrukturelle Bereicherung für den gesamten Bezirk zu sein. Aus diesem Grund muss bei der Entwicklung von Oberbillwerder die soziale Infrastruktur so geplant werden, dass sie nicht nur den Bedarf des Stadtteils deckt. Das betrifft u.a. die Angebote der ärztlichen Versorgung, die Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien sowie die kulturellen Angebote. Hierfür sind u.a. die entsprechenden bezirklichen Haushaltstitel im auskömmlichen Maße zu erhöhen.
3.5. Die "Bausteine des Energiekonzepts" sollen um den Punkt "Wärmerückgewinnung aus Abwasser" ergänzt werden, denn bei der Wärmerückgewinnung aus Abwasser handelt es sich um eine innovative Technologie, deren Potenzial in Oberbillwerder genutzt werden sollte.
"Große Photovoltaikanlagen außerhalb des Plangebiets" sind dagegen zu streichen und durch "Windkraftanlagen außerhalb des Plangebiets auf dem Schlickhügel Feldhofe" zu ersetzen. Große Photovoltaikanlagen unabhängig von Gebäuden bedeuten einen erheblichen Verlust an Freiflächen, der abgelehnt wird. Stattdessen sind Windkraftanlagen anzustreben, weil sie eine vielfältige Nutzung der Flächen unterhalb der Anlagen zulassen und sich ihr Stromertrag saisonal günstiger verteilt (höhere Produktion zu Zeiten des höheren Bedarfs im Winter statt wie bei Photovoltaikanlagen im Sommer). (Masterplan Oberbillwerder, S. 50).
3.6. Bezüglich eines möglichen Nahwärmenetzes ist zum einen sicherzustellen, dass es sich im Besitz der öffentlichen Hand befindet, weil es sich um ein natürliches Monopol handelt und nur so eine Kontrolle der Kosten gewährleistet werden kann. Zum anderen ist dafür zu sorgen, dass Passivhäuser vom Anschlusszwang ausgenommen bleiben, weil er den Bau solcher Häuser unrentabel machen würde.
4.1. Das dargestellte Ausgleichskonzept und die Übertragung der Flächen ins Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege sind wichtige Bausteine zur Kompensation des erheblichen Eingriffs in die Natur und Landschaft Billwerders, ebenso die für den Biotopkorridor (Landschaftskorridor) im Landschaftsprogramm bereits vorgesehene LandschaftsschutzgebietsVO. Im Interesse einer dauerhaften Absicherung der Ausgleichsflächen sollte eine Ausweisung der Teilflächen Biotopkorridor, Unterbillwerder und Billebogen als Naturschutzgebiet angestrebt und durch die BUE geprüft werden.
5.1. Für die bezirkliche Aufgabenwahrnehmung im Projektentwicklungsprozess wurden bisher noch keine zusätzlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Der Umfang soll zeitnah zwischen Finanzbehörde und Bezirksamt Bergedorf abgestimmt und eine Klärung herbeigeführt, wie die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden können.
5.2. Von besonderer Bedeutung wird es in der Zukunft sein, dass im Entwicklungsprozess die wesentlichen Grundzüge der Qualität des Masterplans gesichert werden können. Dazu muss es sowohl durch den Bebauungsplan Sicherungs- und Steuerungsmechanismen geben, wie auch im Grundstücksvergabeprozess. Im letzteren ist der Bezirk so durch die IPEG zu beteiligen, dass er Einfluss auf die inhaltliche Rahmensetzungen der Ausschreibung und Vergabe nehmen kann.
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