Der TOP mit der Drucksache 21-2908.1 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Schaper-Armbrust erklärt, der Bitte des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz könne nicht nachgekommen werden, da dies nicht in der Zuständigkeit des Bauausschusses liege. Zuständig sei die Prüfstelle für Gebäudetechnik, Sicherheits- und Umweltbelange auf Baustellen (ABH 33) im Amt für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Der TOP mit der Drucksache 21-2870.1 (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.