Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 21.05.2025

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Eingaben

Ö 2.1 - 22-0894

Bebauungsplan Altona-Nord 4 - Kündigung einer Kleingartenfläche Eingabe vom 20.03.2025

Herr Tressl berichtet auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder folgenden Sachstand:

 

  • Die Fläche sei als Potenzialfläche B 112 im Wohnungsbauprogramm des Bezirksamtes aufgenommen (siehe auch Beratung zu TOP 5, Drucksache 22-0985, Seite 165)
  • Vor Ort befinde sich ein Aktivspielplatz von Hamburg Wasser, aber kein Jugendheim, wie in der Eingabe genannt. Ein neues Jugendheim sei dort auch nicht geplant.
  • Der bestehende Bebauungsplan Altona-Nord 4 müsse nicht geändert werden. Der Vorhabenträger besäßen einen Rechtsanspruch auf Bebauung. Die Kleingartenflächen seien Bauland. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) habe einen Planungsauftrag an die steg Hamburg mbH (steg) vergeben. Die Fläche solle für Wohnungsbau genutzt werden. Der noch zu erstellenden Planung könne das Amt nicht vorgreifen. Voraussichtlich variiere die Geschossigkeit zwischen fünf an der Langenfelder Straße und drei Richtung Kirche. Konkretes werde nicht-öffentlich im Bauausschuss zu gegebener Zeit berichtet oder könne vom Vorhabenträger ggf. auch im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt werden.
  • Der Standort des Hamburger Tafel e.V. (Tafel) werde gesichert und im Neubau berücksichtigt. Derzeit befände sich der Standort in ehemaligen, der Tafel zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten des Bezirksamts. Das Gebäude weise einen Instandsetzungsstau auf.
  • Es sei fraglich, ob es sich bei Fläche und Umgebung um einen sozialen Brennpunkt handele.

 

Herr Werner stellt fest, der LIG habe die Kündigung ausgesprochen, ohne dass es konkrete Pläne für die Kleingartenfläche gebe. Es sei zu bezweifeln, ob das von der Tafel genutzte Flurstück vom Bauvorhaben betroffen sei und zudem bedauerlich, dass ein mit bezirklichen Mitteln saniertes Gebäude nun ein Instandsetzungsproblem aufweise.

 

Frau Koppke ergänzt, der Bebauungsplan Altona-Nord 4 sei bisher nicht Beratungsgegenstand im Ausschuss gewesen. Der Fortbestand des Standorts der Tafel sei wichtig. Dieser bräuchte aber mehr Platz. Das Grün vor Ort müsse erhalten werden. Die Fläche sowie die Nachbarschaft ständen unter umfassenden Umgebungsschutz.

 

Herr Trede bestätigt, die Fläche sei Bestandteil des Wohnungsbauprogramms, weist aber darauf hin, dass die vom LIG initiierten Kündigungen der Kleingärten den Ausschussmitgliedern bisher nicht bekannt gewesen seien. Konkretisierte Planungen, insbesondere die Berücksichtigung der Tafel in einem möglichen Neubau, seien im Ausschuss noch vorzustellen.

 

Frau Blume stimmt dem zu und bekräftigt, Referierende des LIG und der steg sollten zur weiteren Beratung hinzugeladen werden

 

Frau Hubert pflichtet dem bei und verweist auf die laufende Problem- und Potenzialanalyse im Rahmen des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung für den Stadtteil Altona-Nord. Sie rege im Zuge der Bebauung einen Tausch der Gemeinbedarfsflächen an.

 

Herr Henkerwirft ein, die Kündigungen der Kleingartenflächen seien zu stoppen.

 

Frau Boehlich macht darauf aufmerksam, dass das Bezirksamt für die Kündigungen nicht in der Verantwortung stehe.

Herr Hielscher meldet für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt einstimmig, Referierende vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen und von der steg Hamburg mbH zum TOP hinzuzuladen. Die Eingabe soll dann erneut befasst werden, wenn die Referierenden anwesend sind.

Ö 2.2 - 22-0960

Mobilität im Quartier Kolbenhöfe/ Baufeld 09 Kolbenhofplatz - Ottensen 66 Eingaben vom 29.04.2025 und 07.05.2025 (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 05.02.2025)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 05.02.2025.

 

Frau Köhnken (Otto Wulff Projektentwicklung GmbH) und Herr Ruzas (Rheinmetall Immobilien GmbH) berichten auch auf Nachfragen der anwesenden Petent:innen und der Ausschussmitglieder das Folgende:

 

  • Eine Zwischennutzung der Fläche des Baufelds 9 sei nicht geplant. Nach Fertigstellung der Straßenbauarbeiten werde die Fläche umzäunt.
  • Eine Baugenehmigung mit dreijähriger Gültigkeit sei vorhanden. Sowie eine Ankermiete gegeben sei, werde die Erschließung und Bebauung beginnen. Entsprechende Verhandlungen mit potenziellen Mieter:innen seien noch nicht abgeschlossen.
  • Das Verlegen von Rollrasen, wie in der Sitzung vom 05.02.2025 angesprochen, setze eine kostenaufwendige Ebnung des Geländes und das Auftragen einer Schotterschicht voraus.
  • Die auf dem Baufeld ungesichert aufgestellten Giebelwände verhinderten die Begehbarkeit der Fläche und damit auch mögliche Zwischennutzungen.
  • Die Staubbelastung sei relevant und werde im Kreis der Vorhabenträger geprüft.
  • Die Verkehrssicherheit liege noch beim Vorhabenträger. Diese weise durch Beschilderung auf die einzuhaltenden Regeln gemäß Straßenverkehrsordnung wie zum Beispiel Halteverbote auf der Baustelle hin. Der Einsatz von Abschleppunternehmen werde von diesen wegen der hohen rechtlichen Risiken abgelehnt.
  • Die Erschließung sei vertraglich 2018 geregelt worden und sehe eine Fertigstellung einschließlich Beleuchtung und Gehwege bis zum Ende des Jahres 2025 vor. Man gehe aber voraussichtlich bereits von einer Fertigstellung im August 2025 aus. Dann erfolge eine Abnahme und Übergabe an die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH). Asphaltierungsarbeiten begännen im Juni 2025.

 

Frau Frauenlobgt hinzu,

 

  • der Bebauungsplan Ottensen 66 entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Nach Ablauf des Vertrauensschutzes, also sieben Jahre nach der Aufstellung, seien nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens Änderungen möglich.
  • Damit die laut Frau Hubert angesichts der im Umfeld aufwachsenden Wohnungsanzahl tigen weiteren Flächen für Sport, Bildung, Kultur, Naherholung und Grün geschaffen werden könnten, müsste die FHH geeignete Flächen erwerben, was nicht vorstellbar sei. Im Bebauungsplanverfahren Ottensen 66 seien alle Ziele und Ansprüche miteinander abgewogen worden.

 

Herr Conrad ergänzt, die Ausweisung im Bebauungsplan behielte auch ihre Rechtsgültigkeit, wenn sich das Umfeld verändere. 

 

Frau Vornhagen betont, angesichts der bevorstehenden Zeitabläufe seien temporäre Lösungen für Baufeld 9 zugunsten der Bewohner:innen durchaus vorstellbar.

 

Herr Trede stellt klar, neben den Kolbenhöfen existiere auch im Holsten-Areal eine Staubbelastung. Es sei denkbar, dass das Amt und ggf. der Vorhabenträger aufgefordert rden, Gutachten erstellen zu lassen und kurzfristige Maßnahmen einzuleiten. Ein neues Bebauungsplanverfahren sei angesichts der langen Planungszeiträume keine Option, eine Umwidmung von geplanter Gewerbefläche in Grünflächen angesichts unterschiedlicher Wertschöpfung unrealistisch und eine Enteignung nicht denkbar. Angesichts der Vielzahl der Projekte des Vorhabenträgers im BezirkAltona sei dessen Positionierung zu den schon angeregten pragmatischen Zwischenlösungen wenig nachvollziehbar und solle von ihm überdacht werden.

 

Herr Werner ergänzt, vor dem Hintergrund eines nicht absehbaren Baubeginns sei die Aufenthaltsqualität dringend zu erhöhen. Die Weigerung des Vorhabenträgers, Zwischenlösungen herbeizuführen, sei angesichts deren niedriger Kosten nicht nachvollziehbar.

 

Herr Henker stimmt der Einschätzung von Herrn Trede zu und stellt in den Raum, ob die Kosten einer Einzäunung nicht auch dem Kostenvolumen einer Zwischenlösung entsprächen.

 

Anwesende Vertretungen der Eingabe heben das Folgende hervor:

 

  • Auf der Website des Vorhabenträgers fänden sich Hinweise auf beabsichtigte Zwischenlösungen. Diese müssten nicht kompliziert sein.
  • Die Gewerberaumnachfrage sei gering. Konkrete Verhandlungen seien nicht erkennbar. Die Nachbarschaft leide unterdessen unter Staubemissionen, die einer Messung unterzogen werden sollten.
  • Der Mehrbedarf an Flächen für Bildung und Naherholung sei jetzt schon signifikant. Es kämen aber im Umfeld noch weitere Wohnungen hinzu.
  • Die vom Vorhabenträger aufgestellten Schilder seien teilweise verdeckt oder würden nicht beachtet. Es komme zu sehr gefährlichen Situationen unter den Verkehrsteilnehmenden.

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.

Ö 3

Science City Hamburg Bahrenfeld

Ö 3.1 - 22-0986

Bericht der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH Sachstandsbericht

Auf Nachfrage von Herrn Trede führt Herr Djürken-Karnatz (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, BSW) aus, für die Schaffung eines kulturellen Zentrums am Volkspark habe die BSW zwar die Federführung, es bedürfe aber der Mitarbeit vieler weiterer Stakeholder:innen. Die BSW werde die Funktionsplanung und die Realisierung einzelner Baufeldabschnitte abwarten und entsprechend des bürgerschaftlichen Ersuchens bis Ende des Jahres 2027 antworten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Riekers stellt Frau Parr(Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH) klar, dass der Vertrag für die Trabrennbahn bis Ende des Jahres 2025 liefe.

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 3.2

Quartiersinitiative urbanes Leben - Projekte und Schwerpunkte Sachstandsbericht des Amtes

Frau Dr. Vogelpohl und Frau Voß (Evangelische Stiftung Alsterdorf) erläutern die Arbeitsinhalte und Vorgehensweisen der Quartiersinitiative urbanes Leben (QuL) und Q8 mithilfe einer Präsentation (Anlage) und berichten das Folgende:

 

  • Zweck der QuL sei es, große Bauprojekte sozial zu begleiten. In der Science City Hamburg Bahrenfeld sollten Wissenschaft und Nachbarschaft miteinander vernetzt und Stadtteilkulturzentren etabliert werden. Mit Q8 bestehe eine Kooperationsvereinbarung.
  • Q8 spreche in unterschiedlichen Formaten die Nachbarschaft an. Menschen mit Unterstützungsbedarf würden identifiziert und miteinander vernetzt. Die Mitglieder der Initiative Bahrenfeld auf Trab würden in ihrem ehrenamtlichen Engagement unterstützt.

 


Anlagen
Präsentation QuL Q8 (618 KB)

Ö 4 - 22-0982

Innovationspark Altona – Funktionsplan Beschlussempfehlung des Amtes (Referentinnen: Frau Dannemann und Frau Weidinger (HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG))

Frau Dannemann und Frau Weidinger (beide Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH, HIE) stellen den Funktionsplan für den Innovationspark Altona mithilfe einer Präsentation (Anlage) vor und berichten auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder das Folgende:

 

  • Die privaten Flächen entlang der Luruper Hauptstraße seien bei der Entwicklung des Innovationsparks als potentielle Erweiterungsflächen mit überplant worden. Diese Grundstücke der privaten Eigentümer:innen befänden sich im sogenannten Vorbehaltsgebiet der Stadt. Im Falle eines Verkaufes dieser Grundstücke habe die Stadt ein Vorkaufsrecht. Die Erdgeschosszone entlang der Luruper Hauptstraße solle transparent gehalten und anteilig mögliche publikumswirksame Nutzungen erlauben. Eine Ost-West-Querung von der Luruper Hauptstraße in den Innovationspark sei nördlich und südlich gegeben.
  • Das modulare Bebauungskonzept erlaube, nach den Größenordnungen S mit 5.000-10.000 qm Bruttogrundfläche (BGF), M mit 10.000-15.000 qm BGF und L mit 15.000-20.000 qm BGF Gebäude für unterschiedlich große Betriebsstätten bauen zu können. Vor dem Hintergrund, Flächen mit einer maximalen Bebaubarkeit für innovative Unternehmen anbieten zu können, seien auch einige Gebäude mit einer höheren Bebauung als im Bebauungsplan vorgesehen. Entlang der Luruper Hauptstraße werde teilweise niedriger gebaut, damit keine Schlucht entsteht, dafür werde in Richtung grüne Mitte und Sportplatz teilweise höher gebaut.
  • Die Versiegelung durch die geplanten Gebäude falle geringer aus als im Bebauungsplan vorgesehen. Der Anteil an Grünfläche werde vergrößert und die grüne Mitte deutlich aufgeweitet. Dies wirke sich nachhaltig auf das Klima und die Aufenthaltsqualität aus.
  • r den nördlichen Parkeingang sei ein grünes Entrée vorgesehen. Die grüne Mitte solle mit hoher Qualität für die Nachbarschaft geöffnet werden. Der Fuß- und Radverkehr solle sich in dieser Mitte konzentrieren. Die Vorzonen der Gebäudeeinheiten und die grüne Mitte würden Teil eines freiraumplanerischen Wettbewerbs. Ein Baumgutachten sei erstellt worden. Der Erhalt der im Bebauungsplan festgesetzten Bestandsbäume sowie weiterer vorhandener Bäume sei Teil der planerischen Zielsetzung.
  • Nach Auskunft der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der DB InfraGO AG entfiele die im Bebauungsplan festgesetzte 27 Meter breite S-Bahntrasse. Sie werde in dieser Lage nicht mehr benötigt und könne entsprechend grün überplant werden.
  • In der grünen Mitte würden Mulden zur Versickerung vorgesehen. Das Entwässerungsgutachten habe ergeben, dass Rigolen nicht zu vermeiden seien. Für 50% der Dachflächen würden Retentionsdächer vorgesehen.
  • Die Zufahrten zu den Quartiersgaragen werde vonseiten Elbgaustraße und Luruper Hauptstraße ermöglicht. Die Anlieferfahrzeuge wendeten auf den jeweiligen Firmengrundstücken. Vor diesem Hintergrund werde motorisierter Individualverkehr reduziert und könne auf einen platzraubenden Wendehammer verzichtet werden. Parkstände entlang der Gebäude seien nur für Behinderte und Dienstleistungen vorgesehen. Gehwege seien nur auf den Seiten der Erschließungsstraßen vorgesehen, an denen sich auch Gebäude befänden.
  • Welchen Anteil die Fernwärmeversorgung aus dem DESY einnehme, sei noch offen. Hierzu sei HIE noch in Gesprächen mit DESY. Der Funktionsplan sei u.a. auch ein Pilotprojekt von COOL Altona.
  • Der Wettbewerb zum Freiraum sei kein Werkstattverfahren. Da ein Planungswettbewerb im Rahmen der Richtlinien anonymisiert durchgeführt werde, werde dieser Prozess nicht die Transparenz eines Werkstattverfahrens besitzen. Grundsätzlich solle eine Einbindung von Politik, der Stadtteildelegation und Nachbarschaft weiterhin ermöglicht werden.

Frau Parr(Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH) ergänzt, die S-Bahntrasse werde bereits im Bereich der Trabrennbahn verschwenkt und umgehe den Innovationspark südlich. Ein Haltepunkt sei in Lurup nach wie vor vorgesehen.

 

Herr Henker bemängelt, die Vorbereitungszeit auf die Beratung der hochkomplexen Drucksache mit ihrer schlecht nachzuvollziehenden Darstellung reiche für deren Beurteilung nicht aus. Auf den ersten Blick mangele es an diversen Komponenten für eine klimagerechte Stadt. Das Starkregennotfallkonzept sei zu kritisieren. Der Einsatz von Rigolen müsse vermieden werden. Jegliche Verdunstung trage zu einer Verbesserung des Klimas bei. Eine Oberflächenentwässerung sei nicht immer gegeben, die Gebäude enthielten teilweise keine Retentionsdächer. Dies sei nachzubessern. Aufgrund der guten Platzierung der Quartiersgaragen sei die südliche verkehrliche Erschließung nicht vonnöten. An der Elly-See-Straße sei eine Verschluchtung zu befürchten. Ein schlüssiges Kaltluftkonzept sei nicht vorhanden.

 

Herr Dr. Hansen bezweifelt angesichts der in der gnen Mitte vorgesehenen Feuerwehraufstellflächen, dass die in Ausblick gestellte Freiraumplanung in dieser Qualität erfolgen könne. Aufstellflächen bedürften festen Untergrund.

 

Herr Conrad fasst zusammen, die ersten Entwürfe zum Funktionsplan seien nun überarbeitet worden. Die HIE habe die Öffentlichkeit umfangreich beteiligt, unter anderem mit zwei Veranstaltungen in den letzten eineinhalb Jahren. Damit habe die Auseinandersetzung mit den Ideen und Entwürfen ausreichend Platz und Zeit gehabt. Selbstverständlich verbleibe die Planungshoheit auf Grundlage des bestehenden Baurechts im bezirklichen Bauausschuss. Unter Beteiligung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft könne ein gutes Konzept fortgeschrieben und modulare Lösungen für interessierte Unternehmen geschaffen werden. Das Amt werbe um Zustimmung dafür.

 

Herr Hielscher betont, der Funktionsplan schaffe kein neues Baurecht und bilde keine Grundlage für Bauanträge. Es gelte das bisherige Baurecht. Die geplanten Gebäudehöhen seien zu diskutieren, insbesondere in Richtung Volkspark und SV Lurup-Hamburg von 1923 e.V. Der Bauausschuss sei der Entscheidungsträger für zukünftige Bauanträge. Er stelle den Alternativantrag, den Funktionsplan Innovationspark Altona lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Beschlussempfehlung des Amtes wird bei alternativer Abstimmung mehrheitlich zugestimmt.

 

r die Beschlussempfehlung des Amtes stimmen die Fraktionen von GRÜNE, SPD, Volt und AFD. Für den Antrag von Herrn Hielscher, das Konzept nur zur Kenntnis zu nehmen, stimmen die Fraktionen von CDU, DIE LINKE und FDP.


Anlagen
Präsentation Innovationspark Altona (1818 KB)

Ö 5 - 22-0985

Wohnungsbauprogramm Altona 2025 – Ergebnis der Abstimmung mit Behörden, Kammern und Verbänden Beschlussempfehlung des Amtes

Herr Henker führt aus, die Umsetzung der "Qualitätsoffensive Freiraumplanung" fehle ebenso wie die des "Vertrags r Hamburg Grün". So sei zum Beispiel die grüne Wegeverbindung entlang des Bahndamms an der Tasköprüstraße entfallen. Auch die Entwässerung bedürfe gutachterlicher Begleitung. All diese Belange fehlten wiederholt in den bezirklichen Planungen und müssten mühsam eingefordert werden.

 

Herr Hielscher und Herr Piotrowski erklären sich für befangen und nehmen an der folgenden Abstimmung nicht teil.

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zusätzlich zu den im Wohnungsbauprogramm beschriebenen Flächen soll auf der Potenzialfläche A34 Blomkamp eine Zweitbebauung r Wohnen zugelassen werden. Mit dieser Ergänzung wird der Beschlussempfehlung zugestimmt. 

Ö 6

Mitteilungen

Ö 6.1 - 22-0955

Begegnungszentrum Halle 15 in Rissen & Sülldorf zukunftsfähig machen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.2 - 22-0970

Bürger:innenargumente ernst nehmen: Auswertung der ÖPD Lurup 68 und 70 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.3 - 22-0978

Holstenareal – gesundheitliche Risiken minimieren, Bauschutt sichern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.04.2025

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 6.4 - 22-0979

Gute Arbeit vor Ort verdient gute Unterstützung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 7

Verschiedenes

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

N 8

Mitteilungen

N 8.1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bahrenfeld 78 (Tasköprüstraße); Aufgabenpapier und Gestaltungshandbuch zum Fassadenworkshop Mitteilungsdrucksache des Amtes

N 9

Verschiedenes