Gute Arbeit vor Ort verdient gute Unterstützung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.03.2025
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 12.17
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.03.2025 anliegende Drucksache 22-0820B beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 13.05.2025 wie folgt Stellung genommen:
2023 haben auch die Bezirksämter einen deutlichen Rückgang an Wohnungsbauanträgen gemerkt. Dies hatten sie jedoch nicht zu verantworten, sondern es war einem Rückgang der Bautätigkeit insgesamt geschuldet. Dies ändert aber nichts an der Notwendigkeit, dass die Bezirksversammlungen Initiativen, Vereine, Verbände, Projekte usw. unterstützen, um das Leben im Bezirk für die Menschen besser zu machen und ggf. auch integrativ zu wirken. EineEinbuße bei diesen Mitteln, die außerhalb der Einflusssphäre der Bezirksämter und Bezirksversammlungen liegt, wurde daher abgesehen.
Im Jahr 2024 wurde daher bei der Abschlusszahlung auf eine Verrechnung mit Unterzahlungen aufgrund der Abschläge vom Jahresanfang verzichtet. Die im Einzelplan 3.2 „BWFGB“, Aufgabenbereich 298 „Bezirksverwaltung“ sowie Produktgruppe 298.90 „ZP Zentrale Bezirksmittel“, zentral veranschlagten Ermächtigungen des Förderfonds Bezirke wurden aktuell im März 2025 wie im Vertrag für Hamburg - Wohnungsbau vereinbart, anhand der Planzahlen die für sie vorgesehenen Mittel ohne Abschläge ausgekehrt.
Der neue Senat möchte das Bündnis für das Wohnen erneuern; ein wichtiger Baustein dafür ist auch der Vertrag für Hamburg – Wohnungsbau. Zuletzt wurde der Vertrag von den Bezirksamtsleitungen, den Vorsitzenden der Bezirksversammlungen sowie dem Senat, einschließlich der Präsides der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke, der Finanzbehörde, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und der Behörde für Wirtschaft und Innovation unterzeichnet.
Eine mögliche Neugestaltung der Auszahlungsmodalitäten des Förderfonds Bezirke wird insbesondere unter Berücksichtigung der Ausgestaltung der Neuauflage des „Vertrags für Hamburg – Wohnungsneubau“ mit der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu prüfen sein, in Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern und der für Bezirke zuständigen Behörde.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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