22-0982

Innovationspark Altona – Funktionsplan Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 21.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4

Sachverhalt

r den Innovationspark Altona wurde im Auftrag der HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG ein Funktionsplan entwickelt. Der Funktionsplan entstand in einem gestuften Planungsprozess: Von April bis September 2024 wurde ein Werkstattverfahren mit drei Planungsteams durchgeführt, der ausgewählte Entwurf des Teams superwien / DnD Landschaftsplanung wurde bis April 2025 zum Funktionsplan qualifiziert. Der Funktionsplan wurde und wird zudem im Rahmen der aktuellen Entwicklung der bezirklichen Klimafolgenanpassungsstrategie „COOL Altona“ in Hinblick auf Maßnahmen zu Anpassung an Folgen des Klimawandels (insbesondere Starkregenvorsorge, Hitzerisiko) analysiert und qualifiziert.

Der Planungsprozess wurde begleitet durch Fachplaner:innen aus den Fachbereichen Verkehr/Mobilität/Erschließung, Entwässerung, Klima/Nachhaltigkeit, Energie und ein Beratungsgremium, das sich zusammensetzte aus Vertreter:innen des Bezirksamts, der Bezirkspolitik, der beteiligten Fachbehörden und von DESY sowieexternen Sachverständigen (Architekten, Stadt- und Landschaftsplaner:innen), der Stadtteildelegation und der HIE. Neben der kontinuierlichen Beteiligung der Stadtteildelegation wurden als weiteres Beteiligungsformat mehrere öffentliche Veranstaltungen durchgeführt, in denen interessierte Bürger:innen Gelegenheit hatten, sich über den Planungsfortschritt zu informieren.

Der finalisierte Funktionsplan wurde in der abschließenden Gremiumssitzung am 08.04.2025 vorgestellt und zustimmend aufgenommen. In der anschließenden öffentlichen Veranstaltung wurde der Funktionsplan der Stadtteilöffentlichkeit präsentiert und konstruktiv diskutiert.

Grundlage für die Entwicklung des Funktionsplans ist der Bebauungsplan Lurup 62/Bahrenfeld 67, der die Flächen des zukünftigen Innovationsparks, die sich im Eigentum der HIE bzw. in privatem Eigentum befinden, als „Sondergebiet Technologiepark“ bzw. „Gewerbegebiet“ ausweist. Im oben beschriebenen Planungsprozess zur Erarbeitung des Funktionsplans sind im Einvernehmen zwischen allen Beteiligten planerische Anpassungen im Funktionsplan gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplans dargestellt. Im Kern geht es darum, für einzelne Gebäude mehr bauliche Höhe zu ermöglichen (Überschreitung Anzahl Vollgeschosse und Höhe baulicher Anlagen), um im Gegenzug eine gegenüber dem Bebauungsplan deutlich großgigere Dimensionierung der nicht bebauten Freiflächen zu erreichen, die als öffentlich zugängliche und nutzbare Grünräume gestaltet werden sollen. Hierdurch werden gemäß Funktionsplan zwei von West nach Ost verlaufende Grünverbindungen und die, gegenüber dem Bebauungsplan, deutlich großgigere Breite der Nord-Süd gerichteten Grünachse ermöglicht. Die aufgeweitete freigehaltene Grünachse ist zugleich ein zentraler Baustein des Entwässerungskonzepts und dient einer verbesserten Berücksichtigung der Kaltluftschneise.

Um eine ausgewogene städtebauliche und nachhaltige Konfiguration von Bebauung, Erschließung und Freiraum zu erzielen, gibt es in Abstimmung mit den im Planungsprozess Beteiligten Abweichungen zum Bebauungsplan im Wesentlichen zu:

  • Baugrenzen durch die bereits gebaute Elly-See-Straße
  • Baugrenzen aufgrund der aufgehobenen baulichen Freihaltung der bisher vorgesehenen S-Bahntrassen-Führung
  • Gebäudehöhen und Geschossigkeit.

Der Funktionsplan Innovationspark Altona ist in der Anlage zu dieser Drucksache, entsprechend der Präsentation in der abschließenden Gremiumssitzung am 08.04.2025, dargestellt.

Ergänzend zum vorliegenden Funktionsplan werden ein Gestaltungsleitfaden und ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Basis für die zukünftige Umsetzung sein. Mit der aktuell beginnenden Erarbeitung des „Gestaltungsleitfadens Hochbau“ ist das Planungsteam superwien/DnD Landschaftsplanung durch die HIE beauftragt. Der Gestaltungsleitfaden wird prinzipielle Leitlinien zur Gestaltung der zukünftigen Hochbauten (wie Adressbildung, Ausbildung von Erdgeschosszonen, Materialien etc.) vorgeben. Er wird inAbstimmung mit dem Bezirksamt und den beteiligten Fachbehörden erarbeitet.r Gebäude, die auf das öffentlich sichtbare Stadtbild Einfluss nehmen, ist zudem grundsätzlich die Durchführung von Wettbewerbsverfahren vorgesehen.

Nach Erarbeitung des Gestaltungsleitfadens wird die HIE voraussichtlich ab Herbst 2025 einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb zur Konkretisierung der Freianlagenplanung im Innovationspark ausloben. Anschließend wird der „Gestaltungsleitfaden Freiraum“ erarbeitet werden.

Die bewährten Beteiligungsformate insbesondere die Stadtteildelegation und öffentliche Veranstaltungen - werden in geeigneter Weise in den weiteren Planungsschritten fortgeführt.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, dem beigefügten Funktionsplan Innovationspark Altona“ als Entwicklungskonzept für die zukünftige Umsetzung zuzustimmen.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Funktionsplan Innovationspark Altona

Lokalisation Beta
Elly-See-Straße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.