Frau Hirschfeld stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.01.2026. Es liegt eine Neufassung der der ursprünglichen Drucksache 22-1679 vor.
Frau Wolfund Herr Jezberichten, dass in der Neufassung der Drucksache versucht worden sei, die unstrittigen Änderungswünsche entsprechend des Beratungsergebnisses aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.01.2026 einzupflegen. Es habe noch offene Fragen zum Aufwand und den Kosten für die Onlinewahl gegeben. Hierzu habe das Amt folgenden Nachtrag zu Protokoll für die Niederschrift des Jugendhilfeausschusses vom 07.01.2026 erarbeitet:
„Arbeitsaufwand der Verwaltung für die Organisation einer wiederkehrenden Online-Wahl mit persönlichen TAN-Verfahren:
Der Arbeitsaufwand für die Verwaltung ist bei dem Wahlverfahren sehr gering. Es wird ein Komplettauftrag für die Serienbrieferstellung und den Versand an eine Druckerei vergeben.
Der im Pilotprojekt durch den Dienstleister PLING Kollektiv erstellte Wahl-Brief aus 2026 muss lediglich durch das Amt aktualisiert werden.
Der Postversand mit den Wahlunterlagen kann zudem für die Öffentlichkeitsarbeit des Fachamtes Jugend- und Familienhilfe genutzt werden.
Mit dem Versand werden ca. 32.0000 Kinder und Jugendliche im Bezirk Altona im Alter zwischen 10 und 21 Jahren erreicht. Die Kosten entsprechen ca. 0,80 Euro pro Person.
Ansprechendes Informationsmaterial über die sozialen Angebote Altonas für die Kinder und Jugendlichen kann beigelegt werden.“
Ungeachtet dessen seien Änderungen an Wahlverfahren zu einem späteren Zeitpunkt möglich – z.B. wenn der eingesetzte Beirat dies wünsche bzw. festlege. Die Anregung von Herrn Schmidt, bei der Wahl auf einen niedrigschwelligen Zugang zu achten, könne gerne in Nr. 8 aufgenommen werden.
Herr Pargätzi (PLING Kollektiv) hebt ergänzend hervor, u.a. auf Nachfragen aus dem Ausschuss, dass die Nr.2 nun so formuliert sei, dass diese rechtssicher sei. Offen sei noch die datenschutzrechtliche Prüfung zum Auszug von Daten aus dem Melderegister. Das grundsätzliche Verfahren der Onlinewahl sei bereits im beschlossenen Nutzungskonzept festgelegt worden. Das aktive und passive Wahlalter sei aus dem von der Bezirksversammlung beschlossenen Rahmenkonzept übernommen worden. Hier seien Änderungen prinzipiell möglich. Hinsichtlich der aufgeworfenen Frage, ob ggf. ausgeschlossen werden solle, dass Kinder und Jugendliche, die außerhalb des Bezirks wohnten, anden Wahlen mitwirken könnten, führt er aus, Idee sei, dass der Lebensmittelpunkt in den Fokus gerückt werde. So würden bspw. Schulen, Vereine und Einrichtungen teilweise auch von in anderen Bezirken wohnenden Kindern besucht.
Der Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss einstimmig, der Beschlussempfehlung mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
Herr Schmidt bedauert, dass in der Rückmeldung der Behörde für Finanzen und Bezirke noch keine abschließende Zusage über die Finanzierung der Vollzeitstelle erfolgt sei. Dies sei vor dem Hintergrund des enormen Aufwands, der hinter dem ganzen Verfahren stehe, ärgerlich.
Frau Hirschfeld und Herr Kaedingergänzen, dass im letzten Satz der Rückmeldung sogar die Rede davon sei, dass es dem Bezirksamt obliege, entsprechende Bedarfe im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2027/2028 zu berücksichtigen. Es müsse im weiteren Verfahren darauf achtgegeben werden, dass die finanzielle Verantwortung nicht auf die Bezirke abgewälzt, sondern der Senat hier seiner Verantwortung gerecht werde.
Herr Fersoglu stimmt zu, es sei kritisch, dass eine finanzielle Zusage nicht erfolgt sei. Vor dem Hintergrund der aktuell massiven Einsparungen an vielen Stellen in der Freien und Hansestadt Hamburg, wäre eine Zusage zum jetzigen Zeitpunkt sehr wichtig gewesen.
Frau Wolf hebt hervor, es sei positiv, dass die Pilotierungsphase verlängert worden sei.
Herr Bründel-Zeißler betont, dass während der weiteren Pilotierungsphase auf eine adäquate Evaluierung geachtet und diese eingefordert werden müsse.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung wird gebeten, bezüglich Vorschlag 1 nachzufragen, ob es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Hierzu soll eine Information in der kommenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses erfolgen. Darüber hinaus wird die Drucksache einvernehmlich bis zur kommenden Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten vertagt.
Angemeldet von der SPD-Fraktion in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.01.2026.
Frau Wolf berichtet, dass für das Jahr 2026 alle Bescheide erteilt seien. Für das Jahr 2027 sei zu befürchten, dass die flüchtlingsbedingten (Ukraine-) Mehrbedarfe komplett entfielen.
Herr Schmidt hebt die Dramatik der Situation durch die Kürzungen hervor, die konkret zum Wegfall von Angeboten im Bezirk führten. Wichtig sei, dass die Politik und der Jugendhilfeausschuss das Amt bei den notgedrungenen Entscheidungen, die mit den Kürzungen einhergingen, nicht alleine ließen, sondern unterstützend wirkten, um bestmögliche Lösungen unter den gegebenen Umständen zu erreichen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Angemeldet von der SPD-Fraktion in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 07.01.2026.
Frau Wolf stellt die Drucksache vor. Durch die Kürzungen der Mittel der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) würden sich die Zuwendungen für das Jahr 2026 entsprechend reduzieren. Bei der Abwägung, welche Projekte weiter gefördert werden sollten, habe man insbesondere als Maßstab folgende Aspekte berücksichtigt:
Wichtig sei bei der Abwägung zudem gewesen, die Projekte, die weiter gefördert würden, stabil und möglichst ohne Kürzungen zu finanzieren, Auf die einzelnen Projekte sei amtsseitig inhaltlich auch vertieft in der Kleinen Anfrage zu diesem Thema eingegangen worden (Drucksache 22-1735, siehe TOP 4.3). Auf Nachfrage von Frau Schmidt erläutert sie, die späten Bescheide für die Projektträger:innen seien vor allem darauf zurückzuführen, dass eine feste Aussage durch die zuständige Fachbehörde über die Höhe der SIN-Mittel erst spät im vergangenen Jahr erfolgt sei.
Herr Bründel-Zeißler zeigt Verständnis für die Eile bei den getroffenen Entscheidungen. Zudem seinen diese nachvollziehbar begründet. Grundsätzlich wolle er aber zu überlegen geben, ob es nicht sinnvoll wäre, wenn der Jugendhilfeausschuss bei Entscheidungen dieser Art– analog bspw. zu den Rahmenzuweisungen – eingebunden werde.
Herr Schmidt merkt an, dass durch die späte Entscheidung und Mitteilung der zuständigen Fachbehörde über die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel in diesem Fall ein adäquater Einbezug des Jugendhilfeausschusses nicht möglich gewesen sei. Auch wenn er die Überlegungen von Herrn Bründel-Zeißler grundsätzlich teile, sei er in diesem Fall dankbar, dass das Amt anhand der dargelegten nachvollziehbaren Kriterien schnell gehandelt habe.
Herr Kaeding bedauert, dass die Kürzungen des Senats dazu führten, dass gute und wichtige Projekte in den Bezirken entfielen. Ggf. sei eine weitere politische Stellungnahme notwendig.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Drucksache 22-1735 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Fersoglu berichtet, dass seine Partei auf Bürgerschaftsebene eine ergänzende Anfrage gestellt habe.
Beratungen darüber hinaus siehe TOP 4.2.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom zuletzt 19.11.2025.
Mehrere Ausschussmitglieder führen aus, dass die Aufgabe des Jugendclubs Struenseestraße zwar bedauerlich, aber vor dem Hintergrund der in der Drucksache aufgeführten Mehrbedarfe im Hamburger Westen denkbar sei– auch wenn der Wegfall des Standorts Struensee auch vor dem Hintergrund gemachter Zusagen in der Vergangenheit nicht ideal sei. Daher sei es von hoher Bedeutung, dass der Stadtteil im Blick behalten werde und eine adäquate Einsetzung von Mitteln auch hier Bestand habe. Vor diesem Hintergrund müsse insbesondere die Mädchenarbeit in den Blick genommen werden und deren Stärkung als Voraussetzung und Bedingung festgelegt werden. Ggf. seien unterstützende Maßnahmen mit investiven Mitteln denkbar. Wichtig sei zudem, dass die Planungen zu den alternativen Bauprojekten rasch vorangingen, damit die vorhandenen investiven Mittelaus der Rahmenzuweisung nicht entfielen.
Herr Jez und Frau Wolf führen aus, dass für den Standort der Halle 15 in Rissen in einer der nächsten Sitzungen ein Bericht zu den Überlegungen der Nutzungen folgen könne.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Jez berichtet, dass in Kürze die energetische Sanierung des Jugendcafés (JuCa) Altona-Nord abgeschlossen sei. Am 17.02.2026 sei eine Eröffnungsfeier angedacht. Der Jugendhilfeausschuss werde für diesen Termin eine Einladung erhalten.
Herr Schmidtgibt zu überlegen, das Café als Sitzungsort in den Blick zu nehmen, damit der Ausschuss sich ein Bild vor Ort machen könne.
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