Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.05.2026

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

 

Ö 2 - 22-2143

Bericht der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 3 - 22-2164

Information zum Bebauungsplanverfahren Altona-Nord 29 „Waidmannstraße (ehemaliges ThyssenKrupp Schulte-Areal)“ mit Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms vor öffentlicher Beteiligung Mitteilungsdrucksache der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Referierende: Frau Ferber, Frau Layer, Frau Kellner, Frau Wenzel (alle Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) sowie Herr Wörmcke (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen))

Frau Ferber (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) erläutert mithilfe einer Präsentation (Anlage), dass das Projekt ein Regionalligastadion für den Altonaer Fußball-Club von 1893 e.V. (Altona 93), eine Musikhalle sowie einen Gewerbebau umfasse. Das Architekturbüro gmp International GmbH (GMP), Gewinner des Wettbewerbs 2022, setze die Planung um. Dabei sei vorgesehen, das Spielfeld erhöht auf einem Sockel mit Gewerbenutzung sowie einer Fahrradgarage zu errichten. Das gesamte Baufeld werde mit einer Tiefgarage unterbaut. Die Musikhalle werde in die bestehende Halle integriert, das historische Verwaltungsgebäude erhalten. Zudem sei ein neues Bürogebäude geplant. Keines der Bestandsgebäude unterliege dem Denkmalschutz. Das Erschließungskonzept sehe eine neue Straße im Norden und Osten des Areals vor, um den direkten Vorplatzbereich des neuen Fern- und Regionalbahnhofs von Durchgangsverkehren freizuhalten. Im Verkehrskonzept seien differenzierte Temporegelungen, Kommunaltrassen und Fahrradstraßen geplant. Dieses Konzept bilde die Grundlage für den Bebauungsplan, der nun in die öffentliche Beteiligung gehe.

 

Sie stellt auf Nachfrage von Herrn Trede klar, dass die Bebauung des ehemaligen ThyssenKrupp Schulte-Areals von der aktuell frühesten geplanten Realisierung des Verbindungsbahnentlastungstunnels um das Jahr 2050 unabhängig sei, lediglich das zeitlich zurückgestellte Baufeld West könne betroffen sein.

 

Frau Layer (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) ergänzt, das Gebiet sei zuvor überwiegend versiegelt und industriell genutzt gewesen, verfüge jedoch im westlichen Teil über einen prägnanten Altbaumbestand, der in das neue städtebauliche Konzept integriert werde. Es sei gelungen, den Baumbestand zu erhalten und durch Neupflanzungen sowie segmentierte Vegetationsflächen einen öffentlichen, qualitativ hochwertigen Freiraum zu schaffen, der den kulturellen und sportlichen Nutzungen gerecht werde. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus werde eine intensive Dachbegrünung mit Retentionsfunktion umgesetzt, um den Arten- und Biotopschutz zu fördern. Ein sogenanntes Animal-Aided-Design sei bereits in der Bauleitplanung verankert, mit Maßnahmen wie Baumschutz, Fassadenbegrünung, Nisthilfen und insektenfreundlicher Beleuchtung. Sie betont, dass diese Maßnahmen Teil eines umfassenden Konzepts zur Förderung der Biodiversität und zur Schaffung eines klimaresilienten Quartiers seien.

 

Frau Kellner (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) stellt den aktuellen Stand der Bauleitplanung dar. Nach der Öffentlichen Plandiskussion 2022 und der Übernahme durch den Senat im Mai 2022 sei die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fortgeführt worden. Aufgrund der Festsetzung als Kerngebiet sei eine Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms erforderlich gewesen, die seit November 2025 parallel erfolge. Der Bebauungsplan sehe eine Straßenverbreiterung entlang der Großen Bahnstraße für Geh- und Radwege vor. Das ThyssenKruppSchulte-Areal werde als Kerngebiet mit allgemein zulässigen Gewerbebetrieben, Verwaltung und Sportanlagen ausgewiesen. Wohnen, Tankstellen und Vergnügungsstätten seien ausgeschlossen, Musikclubs und Sportanlagen ausdrücklich zugelassen. Die Gebäudehöhen reichten von fünf bis acht Geschossen. Verkehrsflächen und Gehrechte zur Sicherung der Zugänglichkeit, etwa zwischen Musikhalle, Verwaltungsgebäude und Stadion, seien festgesetzt. Die Flächennutzungsplanänderung sehe eine Umwandlung von gewerblicher Baufläche in gemischte Baufläche vor. Die Darstellung „Gewerbe / Industrie und Hafen“ im aktuellen Landschaftsprogramm solle in die Darstellung „Verdichteter Stadtraum geändert werden, dabei bleibe die Darstellung der Landschaftsachse sowie der grünen Wegeverbindung erhalten. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sei für Anfang Juli über neun Wochen geplant, mit einer Informationsveranstaltung vor der Sommerpause. Die Vorweggenehmigungsreife werde für Herbst 2026 angestrebt.

 

Herr Wörmcke (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen, LIG) erläutert die Projektentwicklung. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens und Sicherstellung der Finanzierung 2024 habe man im Herbst 2025 mit der Zech Group SE (Zech) als Bauunternehmen einen Kooperationspartner gefunden. Das Kooperationsmodell mit GMP, Zech und LIG verfolge einen integrativen Ansatz. Die Fertigstellung von Stadion und Musikhalle sei für Ende 2029 bzw. Anfang 2030 vorgesehen. Das Stadion werde als hybrider Baukörper mit Tiefgarage, Gewerbesockel, Spielfeld und öffentlich zugänglichem Sportbalkon realisiert, mit Büroflächen für drei Finanzämter in der Mantelbebauung. Altona 93 werde Hauptnutzer sein, wobei die Behörde für Inneres und Sport die Sportflächen anmiete und Altona 93 überlasse. Die Nutzung umfasse auch Frauen- und Juniorenfußball. Die Musikhalle werde auf Basis von Bestandsuntersuchungen weiterentwickelt. Eine Konzessionsausschreibung für den Betreiber laufe seit Mitte 2023. Das historische Verwaltungsgebäude werde für Vereinslokal, Büro- und Gastronomieeinheiten genutzt. Der Bahnhofsvorplatz sei nicht Teil des Projektes. Ein Infozentrum am Diebsteich ermögliche seit Herbst 2023 der Öffentlichkeit digitale Einblicke in die Quartiersentwicklung, mit wöchentlichen Sprechstunden bis Ende 2027.

 

Auf Nachfrage von Frau Vornhagen ergänzt er, das Sportdach am Stadion sei noch in der Planung, ursprünglich mit Boulderhalle und Fitnessstudio, wobei letzteres nicht mehr vorgesehen sei. Die endgültige Ausgestaltung des Sportdachs bleibe offen, man strebe jedoch dessen Umsetzung an.

 

Herr Henker gibt die klimatischen Auswirkungen der Bebauung zu bedenken, insbesondere die Beeinträchtigung der Kaltluftströmung, die für die angrenzenden Stadtteile essenziell sei. Er kritisiere, die geplanten sieben- bis achtgeschossigen Gebäude seien hinderlich für die klimatische Versorgung. Die Wirksamkeit von Retentionsdächern und Dachbegrünungen in dieser Höhe sei zu bezweifeln.

 

Frau Layer entgegnet, Analysen, im Übrigen auch vom Klimaanpassungskonzept COOL Altona sowie der Stadtklimaanalyse und einer mikroklimatischen Klimasimulation, zeigten, dass der Hauptkaltluftstrom am Bahngelände zum Erliegen komme. Die weitere Entwicklung zu einem klimaresilienten Quartier sei aber möglich.

 

Herr Hielscher konstatiert, es sei schade, dass ein drittligataugliches Fußballstadion nicht umgesetzt werde. Der Zeitplan unterliege einer erheblichen Verzögerung. Während im Wettbewerb von einer Stadionfertigstellung im Jahr 2026 ausgegangen worden sei, rechne man jetzt mit einer Fertigstellung Ende 2029. Entsprechend verzögere sich auch der geplante Wohnungsbau in der Griegstraße. Außerdem sei bisher von einem Erbbaurecht für Altona 93 ausgegangen worden, nun werde der Abschluss eines Überlassungsvertrages in Betracht gezogen.

 

Herr Wörmcke bekräftigt, der LIG gehe davon aus, dass Altona 93 den Verkaufspreis der Adolf-Jäger-Kampfbahn in den Stadionneubau einbringe. Altona 93 sei für den Betrieb des Stadions finanziell verantwortlich, also zum Beispiel für Spielbelag und Beleuchtung. Die Einumung von Erbbaurechten sei für Altona 93 finanziell nicht in Betracht gekommen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Trede zum ehemaligen Sternbrückenclub Waagenbau berichten Herr Olshausen und Herr Wörmcke, dass der Mietvertrag bis Mai 2027 verlängert worden sei, eine weitere Nutzung darüber hinaus jedoch aufgrund der Baustellensituation nicht möglich erscheine. Ersatzstandorte würden geprüft, jedoch gebe es noch keine finalen Entscheidungen.

 

Hierzu ergänzt Frau Ferber, das geschilderte Bauprojekt sei sehr komplex. DieBautätigkeiten permanent um einen vergleichsweise kleinen Club herum zu planen, sei nicht möglich.

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.


Anlagen
Präsentation AN29 (2675 KB)

Ö 3.1

Abstimmung über eine Sondersitzung zur Durchführung einer gemeinsamen Informationsveranstaltung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Bebauungsplan Altona-Nord 29 (Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 06.05.2026. Die Fraktionen sind gebeten, Terminvorschläge zu machen)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 06.05.2026.

 

Beratung siehe TOP 3.

Auf Vorschlag von Frau Benkert beschließt der Stadtentwicklungsausschuss mehrheitlich gegen eine Stimme aus der Fraktion GRÜNE, die gemeinsame Informationsveranstaltung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Bebauungsplan Altona-Nord 29 im Rahmen der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 01.07.2026 im Kollegiensaal des Rathauses Altona um 19 Uhr durchzuführen und die Ausschusssitzung bereits um 17:30 Uhr zu beginnen.

 

Nachrichtlich an den Jugendhilfeausschuss (JHA):

Der JHA wird gebeten, seine parallel stattfindende Sitzung im Sitzungssaal des Technischen Rathauses durchzuführen.

Ö 4

Bebauungsplan Altona-Nord 28 – Fortführung des Verfahrens (Referierende: Vertreter:innen des Vorhabenträgers)

Herr Schmidt (Quantum Projektentwicklung GmbH) erläutert mithilfe einer Präsentation (Anlage) die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Altona-Nord 28 Holstenquartier. Der Bebauungsplan umfasse sechs Baufelder, die in die verschiedenen Quartiere Kutscherquartier an der Holtenau-/Harkortstraße, Bräuerquartier an der Holstenstraße, Büttner- und Höpfnerquartier an der Harkortstraße und Mälzerquartier an der Haubachstraße sowie ein zentrales Quartier (Ritterplatz und Holstenhof), das als „Herz des Quartiers“ vorwiegend gewerbliche Nutzungen (u.a. ein Hotel) vorsehe, gegliedert seien. Die Anzahl der Baufelder sei im Vergleich zum ursprünglichen Plan reduziert worden, um größere Innenhöfe zu schaffen und somit die Wohnqualität zu erhöhen. Das Vorhaben sei überwiegend dem Wohnungsbau gewidmet, der sich hälftig in geförderten und freifinanzierten Wohnungsbau aufteile, wobei auch Eigentumswohnungen vorgesehen seien.

 

Das Kutscherquartier werde von der SAGA Unternehmensgruppe mit gefördertem Wohnungsbau realisiert. Das Bräuerquartier sei gemischt genutzt, mit gleicher Aufteilung zwischen gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau. Es werde zudem studentisches Wohnen sowie einen gewerblichen Anteil beinhalten. Das Höpfnerquartier werde vollständig aus freifinanziertem Wohnungsbau bestehen. Das Mälzerquartier werde gemischt genutzt. Der Ritterplatz und der Holstenhof seien als zentraler Ort mit vielfältigen Nutzungen geplant. Drei Hochpunkte (der Juliusturm sowie zwei neue Wohnhochpunkte) sollten als markante Orientierungspunkte im Holstenquartier selbst und darüber hinaus dienen. Die Schwankhalle, ein denkmalgeschütztes Gebäude, werde erhalten bzw. in ihrer ursprünglichen Kubatur wiederhergestellt. Der oberirdische Bereich des gesamten Holstenquartier solle weitgehend autofrei gestaltet werden, abgesehen von Ver- und Entsorgungsverkehr und Feuerwehrzufahrten. Eine Busspur, die früher zwischen Harkortstraße und Haubachstraße geplant gewesen sei, entfalle. Die Baufelder erhielten jeweils eine eingeschossige Tiefgarage. Die bestehende Topografie werde genutzt, um Besucher:innenstellplätze an der Holstenstraße in einer Tiefgarage zu ermöglichen. Innerhalb des Quartiers seien keine oberirdischen Besucherstellplätze vorgesehen.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans sei für das erste Quartal 2027 geplant, mit dem Ziel, 2029 mit dem Bau zu beginnen. Die sichtbaren Abbrucharbeiten der nicht zu erhaltenden Gebäude sollten im dritten oder vierten Quartal 2026 geordnet fortgesetzt werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Benkert stellt er klar, dass die Innenhöfe Größen zwischen etwa 3.600 und 5.200 Quadratmetern aufwiesen. Hinsichtlich der Förderwege sei geplant, dass von den insgesamt 50 Prozent gefördertem Wohnraum jeweils 50 Prozent im ersten, 15 Prozent im zweiten und 35 Prozent im dritten Förderweg realisiert würden. Baugemeinschaften seien bereits in Diskussion, insbesondere im Büttnerquartier, wo ein Grundstück für diese vorgesehen sei. Ob dort eine Baugemeinschaft realisiert werde, sei jedoch noch offen.

 

Auf Nachfrage von Frau Hubert erläutert er, bei der Planung der Tiefgaragen müsse die Grundwassersituation berücksichtigt werden. Genaue Kennzahlen zum Versiegelungsgrad der einzelnen Baublöcke lägen noch nicht vor. Die oberirdische verkehrliche Erschließung sehe neben Ver- bzw. Entsorgungszufahrten, Feuerwehrzufahrten auch Anlieferzonen im gewerblichen Bereich (z.B. für den Nahversorgung im Bräuerquartier) vor.

 

Frau Stege (Quantum Projektentwicklung GmbH) ergänzt auf Nachfrage von Herrn Henker, die gesetzlichen Vorgaben zu den Themen Starkregen und Retention würden eingehalten. Es seien auch Retentionsflächen in den Grünflächen vorgesehen, um Starkregenereignisse zu bewältigen. Das Konzept befinde sich noch in Abstimmung mit den Behörden und werde weiter detailliert.

 

Herr Mielke äert sich zustimmend und lobend zur Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfs, insbesondere zu den großgigen Innenhöfen, den 50 Prozent geförderten Wohnraum, dem Erhalt der Schwankhalle und der Altbauten sowie der autofreien Gestaltung des Quartiers. Er sehe darin eine deutliche Verbesserung und eine positive Perspektive für die Umwandlung der jetzigen brachliegenden Flächen.

 

 


Anlagen
Präsentation Holstenareal (858 KB)

Ö 5 - 22-2166

Wohnungsbauprogramm Altona 2026 – Ergebnis der Abstimmung mit Behörden, Kammern und Verbänden Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 18.03.2026)

Fortsetzung der Beratung aus der Sitzung vom 18.03.2026.

 

Herr Tressl erläutert, dass das Amt das Wohnungsbauprogramm in der Sitzung vom 18.03.2026 in Entwurfsfassung vorgestellt habe und wie in jedem Jahr Behörden, Kammern und Verbände daran beteiligt worden seien. Die Rückmeldungen seien überwiegend geringfügiger Natur gewesen, vor allem redaktionelle Hinweise zu Zahlen und Bezeichnungen. Die Handelskammer habe jedoch kritische Anmerkungen zu zwei Projekten gemacht, nämlich zum Vorhaben an der Rissener Landstraße 252 (ehemaliger Aldi-Standort) sowie zum Grundstück Rugenbarg 103 (ehemaliger MaxBahr), wo ein Mischkonzept mit Wohnungsbauanteil vorgesehen sei. Es handele sich bei diesen Projekten um laufende Bebauungsplanverfahren, die noch offen seien und in denen die Kammern und Behörden ohne- und weiterhin intensiv eingebunden seien. Das Wohnungsbauprogramm selbst treffe keine verbindlichen Festlegungen, sondern stelle lediglich eine Planungsgrundlage dar. Er empfehle daher, die Stellungnahmen lediglich zur Kenntnis zu nehmen.

 

Herr Hielschererklärt, die Kritik der Kammern empfinde er als übliche Bedenkenträgerei. Insbesondere die Einwände zu den beiden vom Amt genannten Projekten nne er nicht nachvollziehen. Er betont, dass es sich um dysfunktionale Gewerbeflächen handele, die endlich für den Wohnungsbau genutzt werden sollten; schließlich solle das Programm ja explizit dem Wohnungsbau dienen und nicht dem Gewerbebau.

Der Beschlussempfehlung des Amtes wird einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zugestimmt.

 

Nachrichtlich:

Herr Hielscher erklärt sich zu den Projekten B52 und B55 für befangen und nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Ö 6

Bauvoranfrage Leverkusenstraße 16c Tischvorlage des Amtes

Es liegt eine Tischvorlage des Amtes vor.

 

Frau Frauenlob erklärt auf Nachfrage von Frau Boehlich, dass sowohl der Grundeigentümer als auch der zukünftige Vorhabenträger der öffentlichen Behandlung zugestimmt hätten, obwohl deren Zustimmung rechtlich nicht zwingend erforderlich sei. Auf Hinweis von Herrn Hielscher, dass dies sei ein neuer Sachstand sei, und auf Bitte von Frau Boehlich, dass eine klare rechtliche Begründung benötigt werde, warum keine Zustimmung erforderlich sei, bietet sie an, eine Stellungnahme des Rechtsamts als Nachtrag zuProtokoll zu veranlassen.

 

[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:

Nach § 36a Abs. 2 BauGB kann die Gemeinde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen. Diese Beteiligung liegt im Ermessen der Gemeinde und dient der Transparenz sowie der Einbindung der Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist dabei kein vom Antragsteller abhängiger Verfahrensschritt. Es handelt sich um eine verfahrensrechtliche Befugnis der Gemeinde, nicht um ein Mitwirkungsrecht des Bauherrn in dem Sinne, dass er zustimmen müsste. Der Antragsteller hat zwar Beteiligungsrechte im Verfahren (z. B. Anhörung), aber kein Vetorecht gegen die Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 36a Abs. 2 BauGB. Der Zweck der Norm ist gerade, der Gemeinde die Möglichkeit zu geben, auch gegen den Willen des Antragstellers öffentliche Belange stärker zu beleuchten, wenn dies politisch oder städtebaulich angezeigt ist.]

 

Herr Trede regt darüber hinaus an, eine Vertretung des Rechtsamts ge in den Stadtentwicklungsausschuss eingeladen werden, um die Fragen zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit im Zusammenhang mit dem Bauturbo zu erörtern.

 

Frau Frauenloberläutert mit Hilfe einer Präsentation (Anlage) den aktuellen Stand des Verfahrens. Nach Eingang prüffähiger Unterlagen am 13.05.2026 sei das Verfahren eingeleitet und die Trägerbeteiligung begonnen worden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung solle über das Online-Portal „BOP erfolgen, da das alternative Verfahren DIPAS kostenpflichtig sei. Aufgrund der geringen Stückzahl der Postwurfsendungensse diese vom Amt selbst in die Briefkästen zugestellt werden. Die Frist für Stellungnahmen der Öffentlichkeit sei auf drei Wochen angesetzt, sodass die Auswertung und Vorlage im Stadtentwicklungsausschuss noch vor der Sommerpause möglich seien.

 

Auf Nachfrage von Frau Benkert führt sie aus, die Öffentlichkeit nne online eine Kurzfassung der Projektbeschreibung, Freiflächen- und Lagepläne sowie Abstandsflächen einsehen, jedoch keine detaillierten Gutachten, da es sich um ein vereinfachtes Bauantragsverfahren handele.

 

Auf Nachfrage von Herrn Mielke trägt sie vor, es gebe minimale Änderungen zu den vorherigen Planungen, wie eine Reduzierung der Wohneinheiten von 115 auf 98, Anpassungen der Grundrisse, eine veränderte Staffelung der Gebäude aufgrund von Auflagen des Denkmalschutzamts sowie eine kleinere Tiefgarage, die ausschließlich für Fahrräder und Abstellkammern vorgesehen sei.

 

Sie stellt klar, dass nach der Zustimmung der Gemeinde zur Anwendung des Bauturbos weiterhin das Baugenehmigungsverfahren im Bauausschuss zu entscheiden sei.

 

Herr Hielscherweist darauf hin, dass es möglicherweise zu einer Fristüberschreitung kommen könne, wenn eine Sondersitzung in der Sommerpause vermieden werden solle, und empfiehlt, ggf. mit den Vorhabenträgern über eine Fristverlängerung zu sprechen. Er bestehe darauf, dass die Ermessensentscheidung r Befreiungen und Bauanträge traditionell bei den politischen Ausschüssen liege.

 

Frau Boehlich bestätigt, dass die Gemeinde darüber entscheide, ob der Bauturbo angewendet und kein Bebauungsplan erstellt werde. Aufgrund der ja vorliegenden Zustimmung des Vorhabenträgers werde rechtlich auf sicherem Boden agiert, auch wenn unterschiedliche juristische Meinungen bestünden. Sie sichere zu, dass für die Sitzung am 01.07.2026 ausreichend Zeit eingeplant werde, um die Thematik zu behandeln. Sie weise zudem darauf hin, dass die Fraktion DIE LINKE von Anfang an einen Bebauungsplan gefordert und die Anwendung des Bauturbos abgelehnt habe. Der Ausschuss sei formal ein Verwaltungsfachausschuss sei, der jedoch Teil der Gemeinde sei, weshalb die politische Beteiligung gerechtfertigt sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Trede stellt Herr Olshausenklar, dass die Politik formal nicht Teil der Gemeinde sei, aber es ausdrücklicher Wunsch des Amtes sei, die Politik im Rahmen der Gremienarbeit zu beteiligen. Das Thema Bauturbo werde regelmäßig in der Koordinierungsrunde der Staatsrätin in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) behandelt, die angesprochenen Unklarheiten nnten dort vom Amt eingebracht werden.

 

Frau Vornhagen regt an, dass sich die BSWzu den juristischen Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Zustimmungserfordernisse äern solle, um eine einheitliche und hamburgweite Einschätzung zu erhalten.

 

Herr Mielke begrüßt den Zeitplan.

 

Frau Hubert betont, es sei sinnvoll, im Rahmen der öffentlichen Beratung die Bürger:innenmeinungen in die Entscheidung einzubeziehen.

 

Frau Frauenlobstellt fest, die Frist der öffentlichen Beteiligung am o.g. Verfahren ende am 16.06.2026. Das Amt plane für die Sitzung am 17.06.2026 eine Tischvorlage zur Bewertung von Bauvoranfrage und den Ergebnissen der Beteiligung. Derzeitiges Fristende r die Stellungnahme der Gemeinde sei voraussichtlich 01.09.2026.

 

Frau Boehlich ergänzt, erste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses nach der Sommerpause sei der 02.09.2026. In der Sommerpause finde keine Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses statt.

Vor diesem Hintergrund legt der Stadtentwicklungsausschuss einvernehmlich fest, die Prüfung der Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB zur Bauvoranfrage Innenhofbebauung Leverkusenstraße 16c in seiner Sitzung am 17.06.2026 und sofern nötig, auch in seiner Sitzung am 01.07.2026, spätestens dann aber abschließend, zu beraten.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.


Anlagen
Präsentation Bauvorbescheid Leverkusenstraße 16c (5441 KB)
Tischvorlage Miteilung Leverkusenstraße (9399 KB)

Ö 6.1 - 22-2159

Weiterentwicklung der Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen Bahrenfeld, Ottensen und der Neuen Mitte Altona nach Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bahrenfeld 78 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.03.2026

Ö 7

Mitteilungen

Ö 7.1 - 22-2159

Weiterentwicklung der Fuß- und Radwegeverbindungen zwischen Bahrenfeld, Ottensen und der Neuen Mitte Altona nach Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Bahrenfeld 78 Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.03.2026

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8

Verschiedenes

Frau Vornhagenhinterfragt die Bedeutung des von der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung (BVG) auf Wunsch von Herrn Hielscher versandten Kartenauszugs (Anlage, nicht-öffentlich/ vertraulich). Sie bitte um eine Einordnung dieses Materials, da unklar sei, ob es im Zusammenhang mit Olympia oder anderen städtischen Planungen stehe.

 

Herr Hielscher erläutert daraufhin, dass die Karte im Kontext der Parkplatzsituation am Volksparkstadion erstellt worden sei, die sich bereits gegenwärtig als problematisch erweise und durch mögliche Olympia-Veranstaltungen noch verschärft werden könnte. Er verweise auf den Wunsch seiner Fraktion, ein elektronisches Parkraummanagementsystem einzuführen, um den Verkehrsfluss bei Großveranstaltungen zu verbessern. Die Eigentümer der Parkflächen und die Organisation des Parkplatzdienstes sollten hierzu kontaktiert werden, da solche Systeme bei großen Arenen als „state of the art“ geltenrden. Das Amt habe die Karte zur Information aller Fraktionen bereitgestellt, um die Diskussion zu fördern.

 

Frau Boehlich schlägt vor, die weitere Behandlung des Themas zunächst bis nach dem 31.05.2026 zurückzustellen, um die Entwicklungen rund um Olympia abzuwarten, da bei einer positiven Referendumsentscheidung die Thematik an Brisanz gewinnen würde.

 

Herr Tredeweist auf die Studie zum Community Center Science Cityhin. Sie beinhalte mehrereVarianten, die bisher nicht im Ausschuss vorgestellt worden seien. Er bittedas Amt, einen Vorschlag zu unterbreiten, wann und wie die Mitglieder des Stadtentwicklungs- sowie des Sozialausschusses in die weitere Planung eingebunden werden können.

 

Frau Boehlich erklärt, dass der Sozialausschuss die Federführung für dieses Thema habe, da das Sozialraummanagement mit der Studie beauftragt sei und die Zuständigkeit nicht beim Stadtentwicklungsausschuss (PlanA) liege. Eine Doppelbefassung sei nicht möglich, und der Sozialausschuss könne die Mitglieder des PlanA zu Sitzungen einladen.

 

Herr Trede widerspricht, die Beratung sei eine Angelegenheit der Stadtentwicklung.

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und AFD sowie bei Enthaltung der Fraktion von SPD, CDU sowie drei Stimmen aus der Fraktion GRÜNE, in seiner Sitzung am 02.09.2026 das Thema Community Center Science City unter Hinzuziehung einer Vertretung des Sozialraummanagements zu beraten.

N 8

Mitteilungen

N 9

Mitteilungen

N 10

Verschiedenes