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Information zum Bebauungsplanverfahren Altona-Nord 29 „Waidmannstraße (ehemaliges ThyssenKrupp Schulte-Areal)“ mit Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms vor öffentlicher Beteiligung Mitteilungsdrucksache der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 20.05.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3

Sachverhalt

Die im Jahr 2014 von der Deutschen Bahn beschlossene Verlagerung des Fern- und RegionalbahnhofsHamburg-Altona an den Standort Diebsteich stellt einen bedeutenden Impuls fürdie städtebauliche Entwicklung des umliegenden Areals dar. Dies gilt insbesondere für dasehemalige Betriebsgelände der Firma ThyssenKrupp Schulte, das im Jahr 2017 von der Freienund Hansestadt Hamburg erworben wurde.

Nach Abschluss vorbereitender Untersuchungen 2021 und gemäß des städtebaulich-freiraumplanerischenRahmenplans „Diebsteich“, der durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossenwurde, ist die Neubebauung des ThyssenKrupp Areals ein zentraler Baustein zur Schaffungeines urbanen, lebendigen Quartiers am Diebsteich. Auf dem Areal sind zwei große undpublikumsintensive Nutzungen vorgesehen: ein Regionalligastadion mit bis zu 5.000 Plätzenund eine Musikhalle gleicher Kapazität. Eine Wohnnutzung ist aufgrund der schienen- undstraßenverkehrlichen sowie der direkt angrenzenden gewerblichen und industriellen Nutzungmit den damit verbundenen Immissionen ausgeschlossen.

Im östlichen Grundstücksteil soll das Regionalligastadion mit einer mehrgeschossigen Mantelbebauungentstehen, die gleichzeitig eine Lärmschutzfunktion für benachbarte Wohnnutzungenübernimmt. Das Stadion soll auch für Spiele der Frauen-Bundesliga genutzt werden,nnte darüber hinaus jedoch grundsätzlich auch für andere Sportarten und den Individualsportoffenstehen. Im durchgehenden Sockel- bzw. Erdgeschoss sind unterschiedliche gewerblicheund sportliche Nutzungen geplant. So sind gastronomische Angebote, ein Nahversorgerund eine Boulderhalle vorgesehen. In den Obergeschossen der Mantelbebauung entstehenros. Beabsichtigt ist, dass der Verein Altonaer Fußball-Club von 1893 e. V (Altona93) Hauptnutzer des Regionalligastadions wird.

Westlich davon entsteht die Musikhalle, die in eine historische Kranbahn-Halle integriert unddurch einen sechsgeschossigen Neubau ergänzt wird, der die technischen Voraussetzungenr die Bespielbarkeit der Musikhalle schafft.

Ein Baufeld im westlichen Grundstücksteil, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof, ist für eine biszu siebengeschossige Bebauung mit Kerngebietsnutzungen vorgesehen. Im Erdgeschosssind Nutzungen mit belebenden Wirkungen wie Gastronomie oder kleinteiliger Einzelhandelvorgesehen, während die Obergeschosse für Büronutzungen geeignet sind. Eine großgigeöffentlich nutzbare Freitreppe bietet Aufenthaltsmöglichkeiten und ergänzt den öffentlichenFreiraum. Hier ergibt sich im Zusammenspiel mit der gegenüberliegenden Außenbühne derMusikhalle ein besonderer Ort.

Die beiden historischen Portalhäuschen wie auch das Verwaltungsgebäude an der Waidmannstraßestehen nicht unter Denkmalschutz, sollen jedoch erhalten und umgenutzt werden.Im Verwaltungsgebäude sind u. a. Büros für Co-Working, Gastronomie und ein Quartiersraumvorstellbar. Zwischen dem Verwaltungsgebäude und der Musikhalle werden die vorhandenenGroßume in die Planung integriert.

Großes Augenmerk liegt außerdem auf der Schaffung gut gestalteter Freiräume mit hoherAufenthaltsqualität für die Nutzenden von Musikhalle und Stadion als auch insbesondere fürdie Menschen aus den umliegenden Quartieren. Zudem sind Fassaden- und Dachbegrünungvorgeschrieben.

Die Erschließung wird neu geordnet. Entlang der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenzeist eine neue Verbindungsstraße zwischen Großer Bahnstraße und Waidmannstraße geplant.Damit können die vorhandenen Gewerbeverkehre weiterhin störungsfrei abgewickelt werdenund die großen neuen Nutzungsbausteine von Norden erschlossen werden. DerStraßenabschnittvor dem Bahnhofsvorplatz kann so von motorisiertem Individualverkehr freigehaltenund als Kommunaltrasse geplant werden. In der neuen Straße können zudem notwendigeÜberliegerplätze für den Busverkehr angeordnet werden. So können auch die Anwohnendenin der Isebekstraße vor zusätzlichem Verkehrsaufkommen weitestgehend geschützt werden.

Im Erdgeschoss des Regionalligastadions wie auch im westlichen Baufeld werden großgigeFahrradgaragen entstehen. Der ruhende PKW-Verkehr wird in einer eingeschossigen Tiefgarageunter dem Regionalligastadion sowie unter dem Baufeld West untergebracht, die jeweilsvon Norden von der neuen Straße aus angefahren werden.

Ziel des Bebauungsplans Altona-Nord 29 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen fürdie Errichtung dieser Nutzungsbausteine zu schaffen. Im Norden wurde zudem ein kleinerBereich östlich der Großen Bahnstraße in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen, da dieseim Zuge des Straßenumbaus zur Herstellung auskömmlicher Fuß- und Radwege verbreitertwerden muss. Darüber hinaus ist eine Änderung des Flächennutzungsplans von „GewerblichenBauflächen“ hin zu „Gemischten Bauflächen“ sowie des Landschaftsprogramms vom MilieuGewerbe/Industrie und Hafen“ zum Milieu „Verdichteter Stadtraum“ erforderlich.

Der Planungsausschuss Altona hat am 1. September 2021 den Einleitungsbeschluss zum BebauungsplanverfahrenAltona-Nord 29 „Waidmannstraße (ehemaliges ThyssenKrupp SchulteAreal)“ gefasst und damit sein Einverständnis zur baulichen Entwicklung des ehemaligenThyssenKrupp Schulte-Areals erklärt. Der Bebauungsplan Altona-Nord 29 wird seit der Erweiterungdes Vorbehaltsgebiets Mitte Altona im Mai 2022 (Senatsdrucksache Nr. 2022/01027)unter Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als Senatsbebauungsplanfortgeführt. Die öffentliche Plandiskussion hat als Hybridveranstaltung am 16. Februar 2022stattgefunden. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 18. Dezember2024 (Amtlicher Anzeiger am 7. Januar 2025, S. 25) gefasst und die Beteiligung der Trägeröffentlicher Belange erfolgte vom 25. Juli bis 29. August 2025. Eine Änderung des Flächennutzungsplanssowie des Landschaftsprogramms wurde im August 2025 eingeleitet und verläuftmittlerweile im Parallelverfahren zum Bebauungsplan. Die Befassung der Kommission fürStadtentwicklung (KfS) mit der Bitte um Zustimmung zur öffentlichen Auslegung ist für den 22.Juni 2026 geplant. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen ist für Anfang Juli bis EndeAugust 2026 vorgesehen. Vorab soll eine öffentliche Informationsveranstaltung zurErläuterung des Projektstandes stattfinden.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Waidmannstraße Große Bahnstraße Isebekstraße

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