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Information zum Bebauungsplanverfahren Altona-Nord 29 „Waidmannstraße (ehemaliges ThyssenKrupp Schulte-Areal)“ mit Änderungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms vor öffentlicher Beteiligung Mitteilungsdrucksache der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 20.05.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 3

Sachverhalt

Die im Jahr 2014 von der Deutschen Bahn beschlossene Verlagerung des Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona an den Standort Diebsteich stellt einen bedeutenden Impuls für die städtebauliche Entwicklung des umliegenden Areals dar. Dies gilt insbesondere für das ehemalige Betriebsgelände der Firma ThyssenKrupp Schulte, das im Jahr 2017 von der Freien und Hansestadt Hamburg erworben wurde.

Nach Abschluss vorbereitender Untersuchungen 2021 und gemäß des städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplans „Diebsteich“, der durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossen wurde, ist die Neubebauung des ThyssenKrupp Areals ein zentraler Baustein zur Schaffung eines urbanen, lebendigen Quartiers am Diebsteich. Auf dem Areal sind zwei große und publikumsintensive Nutzungen vorgesehen: ein Regionalligastadion mit bis zu 5.000 Plätzen und eine Musikhalle gleicher Kapazität. Eine Wohnnutzung ist aufgrund der schienen- und straßenverkehrlichen sowie der direkt angrenzenden gewerblichen und industriellen Nutzung mit den damit verbundenen Immissionen ausgeschlossen.

Im östlichen Grundstücksteil soll das Regionalligastadion mit einer mehrgeschossigen Mantelbebauung entstehen, die gleichzeitig eine Lärmschutzfunktion für benachbarte Wohnnutzungen übernimmt. Das Stadion soll auch für Spiele der Frauen-Bundesliga genutzt werden, könnte darüber hinaus jedoch grundsätzlich auch für andere Sportarten und den Individualsport offenstehen. Im durchgehenden Sockel- bzw. Erdgeschoss sind unterschiedliche gewerbliche und sportliche Nutzungen geplant. So sind gastronomische Angebote, ein Nahversorger und eine Boulderhalle vorgesehen. In den Obergeschossen der Mantelbebauung entstehen Büros. Beabsichtigt ist, dass der Verein Altonaer Fußball-Club von 1893 e. V (Altona 93) Hauptnutzer des Regionalligastadions wird.

Westlich davon entsteht die Musikhalle, die in eine historische Kranbahn-Halle integriert und durch einen sechsgeschossigen Neubau ergänzt wird, der die technischen Voraussetzungen für die Bespielbarkeit der Musikhalle schafft.

Ein Baufeld im westlichen Grundstücksteil, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof, ist für eine bis zu siebengeschossige Bebauung mit Kerngebietsnutzungen vorgesehen. Im Erdgeschoss sind Nutzungen mit belebenden Wirkungen wie Gastronomie oder kleinteiliger Einzelhandel vorgesehen, während die Obergeschosse für Büronutzungen geeignet sind. Eine großzügige öffentlich nutzbare Freitreppe bietet Aufenthaltsmöglichkeiten und ergänzt den öffentlichen Freiraum. Hier ergibt sich im Zusammenspiel mit der gegenüberliegenden Außenbühne der Musikhalle ein besonderer Ort.

Die beiden historischen Portalhäuschen wie auch das Verwaltungsgebäude an der Waidmannstraße stehen nicht unter Denkmalschutz, sollen jedoch erhalten und umgenutzt werden. Im Verwaltungsgebäude sind u. a. Büros für Co-Working, Gastronomie und ein Quartiersraum vorstellbar. Zwischen dem Verwaltungsgebäude und der Musikhalle werden die vorhandenen Großbäume in die Planung integriert.

Großes Augenmerk liegt außerdem auf der Schaffung gut gestalteter Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität für die Nutzenden von Musikhalle und Stadion als auch insbesondere für die Menschen aus den umliegenden Quartieren. Zudem sind Fassaden- und Dachbegrünung vorgeschrieben.

Die Erschließung wird neu geordnet. Entlang der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze ist eine neue Verbindungsstraße zwischen Großer Bahnstraße und Waidmannstraße geplant. Damit können die vorhandenen Gewerbeverkehre weiterhin störungsfrei abgewickelt werden und die großen neuen Nutzungsbausteine von Norden erschlossen werden. Der Straßenabschnitt vor dem Bahnhofsvorplatz kann so von motorisiertem Individualverkehr freigehalten und als Kommunaltrasse geplant werden. In der neuen Straße können zudem notwendige Überliegerplätze für den Busverkehr angeordnet werden. So können auch die Anwohnenden in der Isebekstraße vor zusätzlichem Verkehrsaufkommen weitestgehend geschützt werden.

Im Erdgeschoss des Regionalligastadions wie auch im westlichen Baufeld werden großzügige Fahrradgaragen entstehen. Der ruhende PKW-Verkehr wird in einer eingeschossigen Tiefgarage unter dem Regionalligastadion sowie unter dem Baufeld West untergebracht, die jeweils von Norden von der neuen Straße aus angefahren werden.

Ziel des Bebauungsplans Altona-Nord 29 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung dieser Nutzungsbausteine zu schaffen. Im Norden wurde zudem ein kleiner Bereich östlich der Großen Bahnstraße in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen, da diese im Zuge des Straßenumbaus zur Herstellung auskömmlicher Fuß- und Radwege verbreitert werden muss. Darüber hinaus ist eine Änderung des Flächennutzungsplans von „Gewerblichen Bauflächen“ hin zu „Gemischten Bauflächen“ sowie des Landschaftsprogramms vom Milieu „Gewerbe/ Industrie und Hafen“ zum Milieu „Verdichteter Stadtraum“ erforderlich.

Der Planungsausschuss Altona hat am 1. September 2021 den Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren Altona-Nord 29 „Waidmannstraße (ehemaliges ThyssenKrupp Schulte Areal)“ gefasst und damit sein Einverständnis zur baulichen Entwicklung des ehemaligen ThyssenKrupp Schulte-Areals erklärt. Der Bebauungsplan Altona-Nord 29 wird seit der Erweiterung des Vorbehaltsgebiets Mitte Altona im Mai 2022 (Senatsdrucksache Nr. 2022/01027) unter Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen als Senatsbebauungsplan fortgeführt. Die öffentliche Plandiskussion hat als Hybridveranstaltung am 16. Februar 2022 stattgefunden. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 18. Dezember 2024 (Amtlicher Anzeiger am 7. Januar 2025, S. 25) gefasst und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 25. Juli bis 29. August 2025. Eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms wurde im August 2025 eingeleitet und verläuft mittlerweile im Parallelverfahren zum Bebauungsplan. Die Befassung der Kommission für Stadtentwicklung (KfS) mit der Bitte um Zustimmung zur öffentlichen Auslegung ist für den 22. Juni 2026 geplant. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen ist für Anfang Juli bis Ende August 2026 vorgesehen. Vorab soll eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Erläuterung des Projektstandes stattfinden.

Anlage/n (nicht-öffentlich):

Anlage 1: Bebauungsplanentwurf AN29 (Verordnung, Planzeichnung, Begründung)

Anlage 2: Änderungsentwurf Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm (Beschlüsse, Begründung FNP, Erläuterungsbericht LaPro, Dreierblätter)

Anlage 3: Funktionsplan und Visualisierung ThyssenKrupp-Areal

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Am Diebsteich Verbindungsstraße Waidmannstraße Große Bahnstraße Isebekstraße

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Themen Beta

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