Herr Schlegelmilch (BPW Stadtplanung) erläutert anhand einer Präsentation (Anlage) das nachhaltige Entwicklungskonzept für den Gewerbe- und Industriestandort Schnackenburgallee und berichtet auch auf Nachfragen Folgendes:
Herr Hielscher lobt die konzeptionelle Befassung mit dem Gebiet. Die zum Teil niedrige, bestehende Geschossigkeit stehe im Widerspruch zur Flächenknappheit der Stadt. Hier könne der Bezirk Altona auf seiner Seite des bezirksübergreifenden Gebietes vorangehen und Bebauungsplanverfahren einleiten. Er betont die Notwendigkeit, auch Neubauten mit vier oder fünf Geschossen zu ermöglichen. Das Gewerbegebiet sei wegen seiner Nähe zur A7 sehr beliebt.
Herrn Trede regt an, die Schnackenburgallee umzugestalten, weil es zwar Verkehrsspitzen gebe, eine so große Trasse aber normalerweise nicht gebraucht werde.
Herr Adrian wirft ein, dass die Schnackenburgallee morgens stark belastet sei. Er schlägt vor, sowohl die örtlich ansässigen öffentlichen Unternehmen wie die Hamburger Stadtreinigung oder der Landesbetrieb Verkehr als auch – angesichts der Ideen zum Breitensport vor Ort – den Hamburger Sport-Verein e.V. in den Dialog zu integrieren.
Herr Batenhorst merkt an, dass die Radschnellwegplanung nicht berücksichtige, dass viele Beschäftigte mit dem Auto führen. Außerdem sei die Schnackenburgallee eine wichtige Zubringerstraße zur A7. Die Verbesserung des Radwegs genüge.
Herr Strate dankt dem Referenten und schlägt eine erneute Befassung mit dem Thema vor der Sommerpause vor.
Der Planungsausschuss nimmt den Zwischenstand zur Kenntnis und bittet um einen Bericht in einer seiner Sitzungen vor der Sommerpause.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Hielscher erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 2.1.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Hielscher erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Herr Dr. Gäckle und Herr Grab (Behörde für Schule und Berufsbildung, BSB) erläutern anhand einer Präsentation (Anlage) die Ergebnisse der Standortprüfung für die Erweiterung des Schulcampus Rissen. Sie berichten auf Nachfragen Folgendes:
Frau Boehlich stellt klar, die Aufforderung der BSB im Zuge der Anhörung an die Bürger*innen, Alternativflächen zu benennen, sei ein Fehler gewesen. Bürger*innen kannten nicht alle Erfordernisse und Hintergründe einer Schulplanung. Zur Bebauung am Suurheid beispielsweise würden die Bauanträge vermutlich schon Mitte 2021 gestellt werden. Zukünftig müsse die BSB vorsichtiger kommunizieren. Eine schriftliche Erklärung der Behördenleitung der BSB auf den Verzicht der nicht benötigten, aber für Schulbau ausgewiesenen Fläche sei nötig. Vor der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens müsse das Bezirksamt mit den anderen Fachbehörden über deren Einverständnis sprechen und mögliche Ersatzansprüche des Eigentümers der Fläche prüfen. Die BSB habe an dieser Stelle ein Baurecht und solle sich zusammen mit dem Bezirksamt auf ein Baufenster verständigen.
Herr Adrian begrüßt die Bereitschaft der BSB, über die Alternativen nachzudenken. Es sei undenkbar, die für den sozialen Wohnungsbau bestimmten Flächen am Suurheid für den Schulbau zu nutzen. Die sehr kleinen Außenflächen am Standort Voßhagen sprächen auch unter Pandemieaspekten gegen eine weitere Verdichtung und für die Bebauung der Streuobstwiese. Der Informations- und Diskussionsprozess müsse weiter fortgesetzt werden.
Herr Bielfeldt moniert, dass das genaue Bauprogramm der Schule noch unklar sei und bittet darum, die Abwägung zwischen den beiden Standorten in den Brünschenwiesen schriftlich vorzulegen. Die Skizzen zeigten eine deutliche Veränderung des Grundstücks.
Herr Batenhorst schlägt vor, die Bürger*inneninitiative zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen.
Herr Conrad berichtet auf Nachfrage, Gespräche zwischen Bezirksamt und BSB zur Übernahme der Planungskosten liefen bereits. Auch die Änderung des Flächennutzungsplans müsse noch mit den dafür zuständigen Fachbehörden besprochen werden. Bei der Planrechtsänderung der nicht für den Schulbau benötigten Fläche könne der Eigentümer gegebenenfalls eine Planrechtsentschädigung geltend machen. Er fordere die Fachbehörden auf, sich im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanungen miteinander abzustimmen.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Hielscher erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Herr Adrian erläutert, der SPD sei es wichtig, der Öffentlichkeit mitzuteilen, wie über die Brünschenwiesen gedacht werde. Deshalb solle ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden, dass eine weitere Bebauung verhindere. Die im Flächenplan enthaltene B431 wolle niemand mehr umsetzen. Der Antrag könne noch angepasst und müsse nicht heute abgestimmt werden.
Frau Boehlich befürwortet, den Antrag zunächst zurückzustellen. Vor der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens müsse eine Zustimmung der Fachbehörden und mögliche Ersatzansprüche des Eigentümers der Fläche geprüft werden, die bei einer Planrechtsänderung entstehen könnten. Die BSB solle ein Baufeld erarbeiten, dass dann in den Bebauungsplan aufgenommen werde. Das Verfahren sei kompliziert und Fehler zu Beginn sollten vermieden werden. An die Bürgerinitiative könnten sich die Fraktionen selbst wenden.
Frau Benkert betont, dass es vielfältige Interessen für die Brünschenwiesen gebe. Diese seien ein wichtiges Habitat für mehrere gefährdeter Tierarten.
Der Planungsausschuss bittet das Amt einvernehmlich darum, eine Vorprüfung für ein Bebauungsplanverfahren mit den beteiligten Fachbehörden durchzuführen. Der Planungsausschuss vertagt den Tagesordnungspunkt einvernehmlich auf eine seiner nächsten Sitzungen, nachdem die Gespräche zwischen der BSB und der Bürgerinitiative stattgefunden haben.
Fortsetzung der Beratung vom 16.12.2020, einvernehmlich vertagt. Beratung und Beschlussfassung siehe TOP 2.2.
Herr Hielscher erklärt sich für befangen und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Der Planungsausschuss vertagt die Drucksache, bis das Gespräch der BSB mit der Bürgerinitiative stattgefunden hat.
Herr Conrad betont, die in der Drucksache 21-1080.1 genannten Vorschläge seien teilweise nicht zielführend, schon verplant oder lägen in der Zuständigkeit anderer Behörden. Das Amt schlage daher mit der Drucksache 21-1564 (TOP 3.1) die Prüfung der P+R-Parkpalette am S-Bahnhof Bahrenfeld vor. Ein Volumen von etwa 100 Wohneinheiten sei denkbar. Auch sozialräumlich eigne sich der Standort für ein Azubi-/Studierendenwohnheim und eine Aufwertung des Quartiers sei wünschenswert. Große Bereiche Altonas lägen mittlerweile in der Zuständigkeit der Fachbehörden. Diese hätten bislang nicht zugesagt, Themen wie Azubiwohnheime, die das Bezirksamt berücksichtigen müsse, in diesen Gebieten zu planen. Die Politik müsse hier auf die Fachbehörden einwirken.
Herr Trede merkt an, der Eigentümer der Parkpalette habe in der Vergangenheit eine Aufstockung abgelehnt. Im noch zu konstituierenden Sonderausschuss Science City Bahrenfeld werde Wohnungsbau ebenfalls thematisiert. Die Science City Bahrenfeld GmbH solle dort ihre Pläne vorstellen.
Herr Hielscher bittet das Bezirksamt, neben der Parkpalette weitere Flächen zu benennen. Da Gewerbetreibende und Unternehmen häufig nicht Eigentümer der genutzten Grundstücke seien, lohnten sich gegebenenfalls Kooperationen zwischen diesen. Dafür könne der Referent für Wirtschaftsförderung des Bezirksamtes mit den Gewerbetreibenden sprechen.
Herr Adrian verweist auf das auch in Bahrenfeld demnächst auszuweisende Anwohner*innenparken. Die bestehenden Parkraumkapazitäten sollten nicht eingeschränkt werden.
Frau Benkert bittet um einen Sachstand des Amtes zu THE FIZZ.
[Nachtrag zu Protokoll: Der Ausschuss hat einen Sachstand am 03.02.2021 per Mail erhalten.]
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, innerhalb der im Bezirk Altona gelegenen Entwicklungsgebiete in Zuständigkeit der BSW, Diebsteich und Science City Bahrenfeld, insgesamt 100-150 neue, bezahlbare Wohnungen zu schaffen, die in erster Linie Auszubildenden (und ggf. auch Studierenden) zur Verfügung stehen sollen.
2. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert, drei weitere geeignete Flächen für den Bau von Azubi- und Studierendenwohnungen zu identifizieren und dem Planungsausschuss zeitnah vorzustellen.
Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 27.08.2020 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung und vertagt aus dem Planungsausschuss vom 02.09.2020. Beratungen siehe TOP 3.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Feststellung der Bebauungsplans Ottensen 43 (Änderung) wird zugestimmt.
Herr Hielscher stellt fest, für die CDU-Fraktion sei die Brammerfläche endgültig keine Fläche mehr für Wohnungsbau.
Der Planungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Herr Strate unterrichtet den Planungsausschuss vom Antrag von Herrn Dr. Schülke, die nächste Sitzung digital stattfinden zu lassen.
Der Ausschuss einigt sich einvernehmlich darauf, die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung am 22.01.2021 eine Abfrage dazu durchführen zu lassen.
Frau Benkert weist auf eine Informationsbroschüre zum Holsten-Quartier hin, aus der der Eindruck entstehe, dass zeitnah mit Bauarbeiten begonnen werde.
Herr Conrad macht deutlich, dass derzeit die Arbeiten am Bebauungsplan-Entwurf und am städtebaulichen Vertrag fortgesetzt würden.
Herr Strate merkt an, dass es für Gewerbe ein Baurecht gebe.
Herr Adrian ergänzt, dass die Abbrucharbeiten begonnen hätten, die den Eindruck erweckten, dass bald mit dem Bau begonnen werde.
Herr Hielscher wirft ein, dass auch der Investor zu diesem Eindruck in der Bevölkerung mit seiner PR beitrage. Es solle nun nicht darauf gedrängt werden, die Verhandlungen schnell zu beenden, um den Investor zu weiteren Verhandlungen zu bewegen.
Herr Conrad berichtet vom Bebauungsplan Sülldorf 4. Das hamburgische Oberverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 15.10.2020 den Bebauungsplan Sülldorf 4 für weitgehend unwirksam erklärt. Die Revision werde nicht zugelassen. Das Rechtsamt habe Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Der Bebauungsplan Sülldorf 4 gelte also weiterhin bis zu einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Außerdem stellt er auf Nachfrage zur Palmaille 9 klar, dass die Stadt Eigentümerin des Grundstücks sei und dieses dem Bund zum Zweck der Fischereiforschung überlassen habe. Das Thünen-Institut sei ausgezogen. Jetzt sei eine Zwischennutzung in der Belegenheit. Die Nachnutzung und wer die Belegenheit nutzen dürfe stehe noch nicht fest.
Herr Dr. Schülke bittet das Urteil zum Bebauungsplan Sülldorf 4 an den Ausschuss zu übermitteln.
[Nachtrag zu Protokoll: Der Ausschuss hat das Urteil am 28.01.2021 per Mail erhalten.]