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Nachhaltige Schulerweiterung in Rissen und den Naturraum Brünschenwiesen schützen! Antrag der SPD-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 20.01.2021 Planungsausschuss Ö 2.2

Sachverhalt

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat die Kritik im Zusammenhang mit der geplanten Schulerweiterung auf den Wiesen im Naturraum der Rissener Brünschenwiesen ernst genommen und aufgrund der Rückmeldungen innerhalb und im Anschluss der öffentlichen Anhörung der Bezirksversammlung Altona einen Variantenvergleich durchgeführt. Dabei wurden mehrere Optionen, darunter auch aus dem Stadtteil benannte Varianten, verglichen und nach verschiedenen Kriterien untersucht.

 

Die BSB präferiert nunmehr die Inanspruchnahme der sogenannten „Apfelwiese“. Diese liegt bereits im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg, ist durch umlaufende Bäume klar umgrenzt und für die angestrebte Nutzung als Oberstufenzentrum räumlich und flächenmäßig geeignet. Gleichzeitig verzichtet die BSB auf die übrig bleibende im Bebauungsplan Rissen 7 von 1973 festgelegte Schulerweiterungsfläche, die im wesentliche offene Weide- und Wiesenflächen umfasst.

 

Mit dieser Flächenentscheidung ist gleichzeitig die Sicherung der nördlich angrenzenden Brünschenwiesen als Naturraum im Biotopverbund möglich und soll durch eine Änderung des Planrechts so auch für die Zukunft gesichert werden.

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die SPD-Fraktion:

 

Der Planungsausschuss möge zur Weiterleitung an die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Der Planungsausschuss begrüßt die von der BSB vorgenommene Abwägung und unterstützt die Inanspruchnahme des Flurstücks 1803 (B-Plan Rissen 7) für die notwendige Erweiterung des Schulcampus Rissen und den Bau eines gemeinsamen Oberstufenstufenzentrum von Stadtteilschule und Gymnasium.
    1. Die benachbarten Flächen nördlich und südlich sollen dabei in Gänze unversiegelt bleiben, Sportflächen auf dem Flurstück 1803 hergestellt werden.
    2. Die Herstellung der Gebäude soll entsprechend der Hamburger Holzbaustrategie in vorbildlicher Weise in ökologischer, naturnaher und erkennbarer Holzbauweise erfolgen, geeignete Mittel für Dachbegrünung und/oder Photovoltaik vorgesehen werden.

 

  1. Das Bezirksamt wird gem. § 19 BezVG gebeten, ein Bebauungsplanverfahren zur Sicherung des Naturraums Brünschenwiesen einzuleiten, welches die bisherigen Flurstücke der Schulerweiterungsfläche im Bebauungsplan Rissen 7 (1804, 1807, 1809 und 1801) sowie 1806 (B-Plan Rissen 29) beinhaltet.

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, mit der Behörde für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Agrarwirtschaft über geeignete Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung insbesondere der im öffentlichen Eigentum befindlichen Wiesenflächen der nördlichen Brünschenwiesen zu erarbeiten und diese im zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung vorzustellen.

 

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