Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Herr Hinsch (Otto Wulff Bauunternehmung GmbH) und Herr Schneider (Schneider Andresen Architekten und Stadtplaner PartG mbB) stellen mithilfe einer Präsentation (Anlage) den überarbeiteten Siegerentwurf für das Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 75 („Emils Quartier“) vor. Sie erläutern auch auf Nachfragen:
Frau Boehlich bemängelt, ob den Anforderungen der Jury Rechnung getragen worden sei, sei der Präsentation nicht zu entnehmen.
Herr Conrad sichert zu, dass alle Anforderungen der Jury berücksichtigt worden wären.
Herr Hielscher ergänzt, die Entwürfe seien bereits bauantragswürdig, obwohl sich das Bebauungsplanverfahren erst am Anfang befinde. Der Konkretisierungsgrad der Entwürfe sei für die geplante Öffentliche Plandiskussion (ÖPD) ungeeignet.
Herr Batenhorst kritisiert, die zu hohe Bebauung erzeuge Gebäudeschluchten und könne nicht als Vorbild für die zukünftige Bebauung entlang der Magistralen dienen.
Herr Werner hinterfragt, ob die geplanten gewerblichen Nutzungen zu Konflikten mit den Bewohner:innen führen könnten.
Frau Frauenlob ergänzt, zur Erhaltung der Bäume sei der Entwurf noch einmal verschoben worden. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sei in die Grobabstimmung eingebunden gewesen. Der für den geförderten Wohnungsbau neu abgeschlossene Vertrag für Hamburg gelte bereits für dieses Bauvorhaben, 35% der Flächen seien für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Vor Durchführung der ÖPD erfolge ein Bebauungsplan-Entwurf durch das Bezirksamt im zweiten Quartal 2022.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Ferber (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) informiert mithilfe einer Präsentation (Anlage) zum Bebauungsplan-Entwurf Altona-Nord 27/ Bahrenfeld 72 (Fernbahnhof Altona (neu) am Diebsteich):
Frau Benkert bittet um Übersendung der Präsentation an die Ausschussmitglieder.
[Nachtrag zu Protokoll:
Die Ausschussmitglieder haben die Präsentation am 26.01.2022 per E-Mail erhalten.]
Herr Strate bittet angesichts der Pandemie um Begrenzung der im Kollegiensaal anwesenden Personen auf 20 Teilnehmer:innen.
Der Planungsausschuss stimmt der gemeinsamen Durchführung der Auftaktveranstaltung am 02.03.2022 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE zu.
Der TOP mit dem Antrag (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Wunsch der SPD-Fraktion neu aufgenommen.
Herr Adrian erläutert das veränderte Petitum des Antrags, in der deutlich in Aufforderungen an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nach § 27 BezVG und an das Bezirksamt nach § 19 BezVG unterschieden werde.
Herr Strate merkt an, die von Fachbehörden und Bezirksamt geplanten unterschiedlichen Beteiligungsformate bedürften einer konzeptionellen Zusammenfassung.
Frau Boehlich erinnert an das von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende geplante Beteiligungsformat und bittet darum, hierzu konkrete Details zu erfahren.
Frau Frauenlob verweist auf die im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Sülldorf 23 geplante Beteiligung der Öffentlichkeit.
Herr Conrad ergänzt, von den drei vom Bezirksamt geplanten öffentlichen Veranstaltungen betreffe eine Lurup. Der Antrag der SPD-Fraktion sei mit den geplanten Veranstaltungen in Einklang zu bringen. Das Bezirksamt werde in einer Beschlussvorlage zur nächsten Sitzung die Kombination der angedachten Maßnahmen detaillieren.
Der Planungsausschuss vertagt den TOP einvernehmlich in die nächste Sitzung am 02.02.2022.
Frau Göller-Meier erläutert die für das Wohnungsbauprogramm 2022 aufzunehmenden Flächen anhand einer Präsentation (Anlage):
Sie sichert zu, den Entwurf für das Wohnungsbauprogramm 2022 mit Steckbriefen im März oder April 2022 im Planungsausschuss vorzustellen.
Der Planungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Landgraf führt aus, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft habe sich grundsätzlich bereit erklärt, das Erdfallgebiet mit dem Biotop südlich des Flottbeker Marktes als Naturdenkmal auszuweisen. Dies stehe jedoch im Widerspruch zu der dort geltenden Mischgebietsausweisung. Daher solle zuvor der Bereich des zukünftigen Naturdenkmals durch einen Bebauungsplan als Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ausgewiesen werden.
Frau Boehlich begrüßt die Ausführungen und regt an, ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen, durch das in diesem Bereich eine Magistralenbebauung ermöglicht werde und der Flottbeker Markt erhalten bleibe.