Informationen zur Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Altona-Nord 27 / Bahrenfeld 72 (Fernbahnhof Altona (neu) am Diebsteich) vor Befassung der Kommission für Stadtentwicklung am 07.02.2022
Der Bebauungsplan Altona-Nord 27 / Bahrenfeld 72 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Empfangsgebäudes des neuen Fern- und Regionalbahnhofs Hamburg-Altona am Diebsteich schaffen. Die nutzungsgemischte Bebauung soll mit den beiden Hochhäusern einen städtebaulich-hochbaulichen Akzent am neuen Bahnhofsstandort setzen. Das überwiegend durch einen privaten Investor (ProHa Altona GmbH & Co.KG) geplante Projekt integriert die bahnbetrieblich notwendige Bahnhofshalle. Zudem werden im Bebauungsplan die notwendigen Flächen für die verkehrliche Erschließung des Bahnhofs gesichert.
Das Plangebiet liegt im Vorbehaltsgebiet „Mitte Altona“, in dem gemäß 3. Verordnung zur Änderung der Weiterübertragungsverordnung-Bau vom 29.05.2012 die Befugnis zur Feststellung von Bebauungsplänen auf den Senat rückübertragen wurde. Im Zuge der Einrichtung des Vorbehaltsgebiets wurde zwischen Senat und Bezirksamt die Befassung des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Altona mit allen wesentlichen Schritten im Bebauungsplanverfahren vereinbart (Kooperatives Verfahren).
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurde am 29.04.2016 gefasst (Amtlicher Anzeiger Seite 917). Der Planungsausschuss wurde am 07.09.2016 über die der Öffentlichkeit vorzustellenden Planungsabsichten informiert. Die Öffentliche Plandiskussion als frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch fand am 21.09.2016 statt. Den Vorsitz bei der Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion hatte der Ausschussvorsitzende des Planungsausschusses. Die Mitglieder des Planungsausschusses wurden am 02.11.2016 über die Ergebnisse der öffentlichen Plandiskussion informiert.
Bezüglich der zu verlegenden Bahnanlagen und Bahnbetriebsflächen wurde 2015 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss wurde Ende 2017 vom Eisenbahn-Bundesamt erteilt und daraufhin beklagt. Nach dem vom Hamburgischen Oberverwaltungsgericht im August 2018 verhängten Baustopp pausierte auch das Bebauungsplanverfahren. Nach Beendigung des Rechtsstreits im April 2020 durch einen Vergleich zwischen Kläger, Freie und Hansestadt Hamburg und Deutsche Bundesbahn wurden die Bahnhofsverlegung und das Bebauungsplanverfahren weitergeführt. Der Investor beabsichtigt den Bauantrag im Herbst 2022 einzureichen. Vor diesem zeitlichen Hintergrund soll die Kommission für Stadtentwicklung (KfS) am 07.02.2022 um Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs gebeten werden. Das Votum des Planungsausschusses wird der KfS zur Beratung vorgelegt.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beabsichtigt nach Zustimmung der KfS den Bebauungsplan-Entwurf im März/ April 2022 für einen Monat öffentlich auszulegen. Zu Beginn der öffentlichen Auslegung ist gemäß des für das Vorbehaltsgebiet Mitte Altona vereinbarten Kooperativen Verfahrens eine öffentliche Auftaktveranstaltung vorgesehen, die unter Vorsitz des Vorsitzenden des Planungsausschusses stattfinden soll. Die Auftaktveranstaltung würde entsprechend der aktuell gültigen Hygieneregeln als hybride Veranstaltung mit Livestream und analoger Teilnahmemöglichkeit in Altona oder, falls es die Corona-Einschränkungen erfordern, in einem rein digitalen Format stattfinden. Das Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung der BSW schlägt den 02.03.2022 als Termin für die Auftaktveranstaltung vor.
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Der Planungsausschuss wird um Zustimmung zur gemeinsamen Durchführung der Auftaktveranstaltung am 02.03.2022 gebeten.
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