Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 18.06.2025

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es sind keine Fragen eingereicht worden.

Ö 2

Science City Hamburg Bahrenfeld

Ö 2.1 - 22-1095

Bericht der Science City Hamburg Bahrenfeld GmbH Sachstandsbericht

Auf Nachfrage von Herrn Hielscher stellt Herr Djürken-Karnatz(Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) fest, trotz der Überlegungen der Behörde für Inneres und Sport für das Olympische Dorf könnten die Planungen für das Hörsaalzentrum ebenso wie die Funktionsplanung fortgesetzt werden. Mögliche zukünftige Aufgabenstellungen im Rahmen einer Olympia-Bewerbung müssten parallel zur Funktionsplanung bewältigt werden.

 

Herr Trede betont, er gehe weiterhin davon aus, dass die Wohnungen des Quartiers am Volkspark dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 2.2

Aktuelle Projektstände Bauvorhaben DESY (Referent: Herr Piekatz (Deutsches Elektronen-Synchrotron))

Herr Piekatz (Deutsches Elektronen-Synchrotron, DESY) zeigt mithilfe einer Präsentation (Anlage) die aktuellen Projektstände der Bauvorhaben vom DESY in der Science City Hamburg Bahrenfeld und berichtet auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder das Folgende:

 

  • Die zweite Etage für die DESY Innovation Factory I befinde sich im Bau.
  • Seit 2017 habe das DESY mittlerweile 37 start-up-Unternehmen mit etwa 200 Mitarbeiter:innen ausgekoppelt. Die beabsichtigte Strategie, mit der DESY Innovation Factory II ein Technologie- und Gründerzentrum zu realisieren, gehe auf. Deren Grundsteinlegung sei mit Schüler:innen aus der Grundschule Lurup erfolgt. Das Gebäude werde Ende des Jahres 2025 fertiggestellt.
  • Das Bauvorhaben des Gebäudes CAST sei mit seiner organischen Form sehr aufwändig. Beispielhafte Fassadenmodule seien vor Ort sichtbar.
  • Das Gebäude DESYIUM werde ebenfalls Ende des Jahres 2025 fertiggestellt. Helle Fassadenbestandteile beherbergten zukünftig Büros, dunkle Fassadenbestandteile Ausstellungsflächen. Erstmalig komme hier das Niedertemperaturnetz zum Einsatz.
  • Die Abwärmepotenziale würden 128 Gigawatt (GW) betragen, der Wärmebedarf knapp 16 GW. Der Campus werde sich aus eigener Kraft beheizen können. 4.000 Tonnen pro Jahr an CO2 rden in diesem Zuge eingespart.
  • Die derzeit noch verbauten Ölleitungen der Hamburger Energiewerke ständen auch ohne den Bau von PETRA IV perspektivisch vor einem sukzessiven Austausch. Im Rahmen des Bebauungsplans Bahrenfeld 71 rde nach der besten Lösung für die zu geringe Straßenbreite in der jetzigen Trasse einschließlich bezirklicher Radroutenplanung und der benötigten Stromtrassen gesucht werden.
  • Im Zuge der Baumaßnahmen müssten etwa 60 Bäume und Sträucher gefällt werden. Dabei sei nur ein schützenswerter Baum betroffen. Das Baumgutachten könne wie von Herrn Batenhorst und Frau Koppke gewünscht als Nachtrag zu Protokoll geliefert werden. Das Gebäude 7a im Eingangsbereich des Lise-Meitner-Parks, ein ehemaliges Wohnheim, werde zurückgebaut. Der Teilnahmewettbewerb zum Lise-Meitner-Park sei vorbereitet. Aus zuwendungsrechtlichen Gründen sei mit dessenEntscheidung zwingend abzuwarten, bis die Finanzierung der Maßnahme PETRA IV gesichert sei. Ein Ergebnis sei im dritten Quartal des Jahres 2025 zu erwarten. Es sei davon auszugehen, dass die Nettoparkfläche nach Abschluss der Maßnahme aufgrund der unterirdischen Halle für PETRA IV eher wachse.

 

[Nachtrag zu Protokoll:

Im Rahmen der Objektplanung für die geplante Radroute durch den Lise-Meitner-Park wurde ein Gutachten zur Erfassung des Baumbestands und der Bewertung von Einzelbäumen auf der Trasse sowie den angrenzenden Bereichen erstellt, um zu prüfen, ob die gem. B-Plan vorgesehenen Eingriffe in den Baum- und Gehölzbestand reduzierbar sind. Das Baumgutachten umfasste alle Einzelbäume und Baumgruppen entlang des ursprünglichen Trassenverlaufs gem. B-Plan inkl. der Fortführung des Trassenverlaufs bis zum Stiefmütterchenweg sowie die angrenzenden Flächen. Die Ergebnisse des Gutachtens können der Anlage entnommen werden.

 

Auf Basis der Ergebnisse aus dem Gutachten wurde der Trassenverlauf für die geplante Radroute im Vergleich zum Trassenverlauf im B-Plan zum Baumerhalt optimiert.

 

Von der Vorzugsvariante sind folgende Bäume und Baumgruppen betroffen und müssen gefällt werden: BaumNr. 30, 40, 80, 270, 280, 290, 300, 310, 670, 705, 710, 720, 730, 740, 750, 790, 800, 810, 820, 830, 840, 850, 880, 890, 960, 990, 1000, 1010, 1020, 1030, 1040, 1060, 1080, 1120, 1140, 1150, 1160, 1170, 1180, 1190, 1200, 1300, 1310, 1320, 1330, 1340, 1350, 1360, 1370, 1380, 1400, 1410, 1420 und 1440 sowie die Baumgruppen 2 und 3 und die Baumgruppen 1, 4, 5, 6, 8, 9 und 10 anteilig (s. Anlage). Insgesamt erfordert die Maßnahme die Fällungen von 54 Einzelbäumen sowie von 9 Baumgruppen (teilweise nur anteilig), wovon es sich bei zwei Baumgruppen eher um Areale handelt.

 

Die zu fällenden Baumgruppen sowie 44 der zu fällenden Einzelbäume liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Groß Flottbek und innerhalb des Geltungsbereichs des B-Plans Bahrenfeld 71. Zehn der zu fällenden Bäume befinden sich außerhalb des Landschaftsschutzgebiets. Hiervon fallen acht Bäume unter die BaumschutzVO.

 

Von den zehn Einzelbäumen, die in dem Gutachten (s. Anlage) als „sehr erhaltenswürdig“ klassifiziert wurden, können neun Einzelbäume erhalten werden. Lediglich BaumNr. 30 muss gefällt werden (s. Anlage).

 

Ersatzpflanzungen erfolgen im Rahmen der Neugestaltung des Lise-Meitner-Parks.]

 


Anlagen
Baumgutachten Veloroute (9224 KB)
Präsentation DESY Bauvorhaben (52287 KB)

Ö 3 - 22-0894

Bebauungsplan Altona-Nord 4 - Kündigung einer Kleingartenfläche Eingabe vom 20.03.2025 (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 21.05.2025. Referierende: Vertretungen der coido GmbH, des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen und der Steg Hamburg mbH)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 21.05.2025.

 

Herr Cordsen (coido architects), Herr Meier (Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen, LIG) sowie Herr Wentrup (steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH) stellen mithilfe einer Präsentation (Anlage) das Wohnungsbauvorhaben Langenfelder Straße vor.

 

Dabei betonen sie auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder und anwesender Gäste das Folgende:

 

  • Der LIG sei der städtische Vertragspartner des Landesbundes der Gartenfreunde in Hamburg e.V. Der LIG beauftrage die steg mit der Prüfung möglicher Wohnungsbauvorhaben. Das Bezirksamt sei in die Abstimmung eingebunden. Die erfolgte Kündigung der Kleingärten sei vor dem Hintergrund des Wohnungsbauvorhabens unverzichtbar. Es sei eine Ersatzlandstellung vereinbart. Dieser Prozess werde vom LIG sowie von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) begleitet.
  • Der Bauvorbescheid werde zügig eingereicht. Zum Ende des Jahres 2025 solle das Vorhaben an Fördern & Wohnen AöR (F&W) übergeben werden. F&W plane in der Regel schnell und werde rasch einen Bauantrag einreichen. Der Stand der städtebaulichen Planung sei mit dem Bezirksamt und F&W erarbeitet. Der Baubeginn sei unklar.
  • Gegenüber dem Vorhaben befinde sich eine Blockrandbebauung mit einschließlich Dachgeschoss vier bis sechs Geschossen. Das Umfeld sei im Bestand sehr heterogen. Das Hauptgebäude folge der Idee eines Blockrands, habe drei bis fünf Geschosse und bleibe deutlich unter der Traufhöhe der benachbarten Mennonitenkirche. Das Eckgebäude halte viel Abstand zum Brautgang und bilde ein Ensemble mit dem Kita-Gebäude.
  • Die Ausgabestelle der Hamburger Tafel sei im neuen Vorhaben berücksichtigt, deren Größe und die Einzelheiten der Planung mit dieser abgestimmt.
  • Stellplätze für Kfz seien r die Mieter:innen aufgrund der guten HVV-Anbindung nicht vorgesehen.
  • Eine flächenschonendere, kompaktere Bauweise, wie von Frau Hubert angeregt, sei nicht möglich, da es sich um Wohnungsbau handele, der Fenster und Licht benötige. Deutlich höhere Gebäude seien seitens Bezirksamt und Denkmalpflege nicht gewünscht gewesen.

 

Mehrere Ausschussmitglieder diverser Fraktionenäern ihr Unverständnis über die späte Vorstellung des Vorhabens.

 

Mehrere anwesende stestimmen dem zu und bezweifeln, dass die Planungen mit der Hamburger Tafel abgestimmt seien. Das Bezirksamt müsse den offenen Dialog mit dem Stadtteil und den betroffenen Kleingartenbesitzer:innen sicherstellen. Die parkähnliche Fläche solle erhalten bleiben, zumal im unmittelbaren Umfeld rund um den neuen Fernbahnhof Diebsteich weitere Versiegelungen absehbar seien. Es sei zu prüfen, ob es beim Kündigungszeitpunkt der Gärten bleiben müsse bzw. mitzuteilen, wie lange die Gärten noch maximal genutzt werden könnten.

 

Herr Trede entgegnet, das jetzige Umfeld rund um den Diebsteich sei Industriegebiet. Es werde eher entsiegelt und zusätzliche öffentliche Grünflächen zum Beispiel auf dem Friedhofsgelände geschaffen.

 

Herr Tressl stellt auf Nachfrage von Herrn Eschenburg und Herrn Mielke klar, eine Bebauung könne auf Grundlage des bestehenden Baurechts erfolgen. Es werde sich um eine Allgemeinbedarfsfestsetzung handeln. Bauherrin werde mit F&W ein städtisches Unternehmen sein. Die Vergabe der Wohnungen werde vom Bezirksamt entschieden. Insgesamt liege ein hohes Maß staatlicher Steuerung vor. Die Kommunikation mit den Kleingartenbesitzer:innen sei originäre Aufgabe des Landesbundes der Gartenfreunde e.V.

 

Frau Alsengt hinzu, die Wohnungen würden voraussichtlich von den älteren Bewohner:innen der Bauwagenplätze Rondenbarg und Gaußplatz bezogen. Das Vorhaben sei definitiv mit den Entscheidungsträger:innen der Hamburger Tafel abgestimmt. Die Tafel stimme dem Vorhaben zu. Das im bezirklichen Eigentum befindliche Bestandsgebäude könne ggf., sofern es das Baufeld zulasse, erhalten bleiben. Der Bezirk habe vor kurzer Zeit dessen Dach sanieren lassen.

 

Frau Boehlich ergänzt, das Vorgehen sei vergleichbar mit dem Vorhaben zum Haus Rissen. Nach Einwurf von Herrn Batenhorst stellt sie klar, Gründächer seien gesetzlich vorgeschrieben. Sie gibt zu bedenken, dass sich vermutlich eine deutliche Mehrheit der Ausschussmitglieder für Wohnbebauung aussprechen werde, insbesondere mit Blick auf die Medienberichterstattung und die bundespolitischen Entwicklungen zum Thema Wohnungsbau. Der angekündigte Bauvorbescheid werde nicht-öffentlich im Bauausschuss, nicht im Stadtentwicklungsausschuss, beraten werden.

 

Herr Hielscher regt an, die Gärten sollten so lange nutzbar sein, bis eine Bebauung unmittelbar bevorsteht. Er gehe von einem Baubeginn frühestens im Sommer des Jahres 2026 aus. Eine Brachfläche sei zu vermeiden. Der Vorhabenträger baue nicht sofort nach Erteilung der Baugenehmigung. Der Stadtentwicklungsausschuss könne sofern nötig auch einen diesbezüglichen Beschluss treffen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss bittet den LIG auf Wunsch mehrerer Ausschussmitglieder diverser Fraktionen einvernehmlich, ggf. gemeinsam mit einer Vertretung der BUKEA in der nächsten Sitzung am 02.07.2025 eine konkrete Zeitplanung des Vorhabens einschließlich Prüfung des Kündigungszeitpunktes der Kleingärten sowie mögliche Ersatzflächen für die betroffenen Kleingärten vorzustellen.

 

Herr Meier sagt zu, die Anregungen aufzunehmen und eine Teilnahme an der Sitzung zu ermöglichen.

 

Frau Boehlich bittet die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung, die Teilnahme der Referierenden ggf. zu koordinieren.

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.


Anlagen
Präsentation Wohnungsbauvorhaben Langenfelder Straße (7694 KB)

Ö 4 - 22-1030

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Osdorf 51 (Rugenbarg) Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes (Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 04.06.2025. Beratungsbedarf der SPD-Fraktion.)

Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 04.06.2025. Beratungsbedarf der SPD-Fraktion.

 

Frau Boehlichhrt ein, Vertretungen von B99 Architekten BDA hätten die Aufnahme von Gesprächen mit den Mieter:innen vom Borncenter vereinbart. Es Konkurrenzsituation für das Borncenter müsse vermieden werden. Sie verweist auf die umfangreichen und vom Amt bereits im Detail vorgestellten Überlegungen zum Vorhaben und den weiteren Umgebungsflächen. Das gesamte Gebiet sei in einer dynamischen Entwicklung.

 

Herr Strate begrüßt die Gespräche und führt aus, es komme auf die Gestaltung des städtebaulichen Vertrags an. Wohnen und Gewerbe seien konkurrierende Nutzungen. Der Vertrag müsse beide Nutzungen gewährleisten. Bereits vor Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion müsse vom Vorhabenträger geklärt werden, wie die parallele Nutzung technisch mit Blick auf die Lärmemissionen gelöst werden könne. Der geplante LIDL-Markt dürfe sich nicht zum Beispiel auf Kosten des Drogeriemarktes vergrößern. Politik und Amt sollten die Aufstellung des Bebauungsplans Osdorf 51 mit Hochdruck verfolgen. Eine Öffentliche Plandiskussion sei der vorher anstehenden Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange hintenanzustellen.

 

Frau Frauenlob sichert zu, dies zu berücksichtigen. Der Bebauungsplan sei vorhabenbezogen und werde entsprechend detailliert fassen, wie und was gebaut werde. Das Vorhaben habe Pilotcharakter. Handwerksarbeit führe zu Lärmemissionen, diese müssten erlaubt sein. Die Flächenbegrenzung des Lebensmitteleinzelhandels sei auch Wunsch des Amtes. Der Vorhabenträger müsse im Rahmen eines Einzelhandelsgutachten nachweisen, dass das Borncenter nicht in Schieflage gerate. Nach Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses werde der Vorhabenträger die Gutachten voraussichtlich in Auftrag geben. Die Vorüberlegungen des Vorhabenträgers zum Einzelhandel könnten ebenso wenig wie die Leistungsbeschreibung des anstehenden Einzelhandelsgutachten wie von Herrn Strasser gewünscht an die Ausschussmitglieder weitergegeben werden.

 

Herr Hielscher weist darauf hin, dass der bisherige LIDL-Standort nicht Fläche für weitere Discountmärkte werden dürfe. Es sei schwierig, dies rechtlich im anstehenden Bebauungsplanverfahren auszuschließen. Auch der neue LIDL-Standort dürfe sich bezogen auf die Nettoverkaufsfläche im Vergleich zum alten nicht vergrößern. An diesen Zielen müsse vor allem der Vorhabenträger mitwirken. Er schlage eine höhere Geschossigkeit vor, als in der Sitzung am 02.06.2025 vom Vorhabenträger präsentiert. Die angrenzenden Flächen müssten rasch entwickelt werden.

 

Herr Strasser betont, ein zusätzlicher Einzelhandelsstandort sei bei stagnierender Kaufkraft problematisch. Eine Marktüberbesetzung müsse vermieden werden, damit bestehende Standorte nicht schließen müssten. Ggf. sei dieser weitere Einzelhandelsstandort zu vermeiden.

 

Frau Koppke ergänzt, bevor sich der Stadtentwicklungsausschuss auf das Vorhaben einlasse, müsse trotz beschleunigten Verfahrens und neben dem erforderlichen Einzelhandelsgutachten eine Öffentliche Plandiskussion PD) durchgeführt werden.

 

Herr Trede widerspricht, die planerische Reihenfolge sei Einleitung, Gutachten, ÖPD, nicht umgekehrt.

Der Antrag von Frau Koppke, eine ÖPD vor Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchzuführen, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.

 

Der Beschlussempfehlung des Amtes wird bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE einstimmig zugestimmt.

Ö 5 - 22-1107

Bebauungsplan-Entwurf Iserbrook 28 Erlass einer Veränderungssperre Beschlussempfehlung des Amtes

Der TOP mit der Drucksache 22-1107 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Frauenlob weist daraufhin, eine Veränderungssperre sei r zwei, bei Verlängerung, die gesondert begründet werden müsse, für drei Jahreltig. Trete die Sperre nicht in Kraft, würde dem vorliegenden Abriss- und Neubauantrag im August des Jahres 2025 stattgegeben werden.

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verordnung über die Veränderungssperre Iserbrook 28 wird zugestimmt.

Ö 6

Umgang mit Photovoltaik-Anlagen in Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung (Angemeldet von der Fraktion GRÜNE)

Der TOP mit der Tischvorlage der Fraktion GRÜNE (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Herr Trede stellt den Antrag vor. Die gesellschaftliche Situation habe sich verändert, es müsse auch in Gegenden mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung (ErhVO) so viel alternative Energiegewinnung wie möglich zugelassen werden, ohne das geschlossene Erscheinungsbild der städtebaulichen Ensembles zu gefährden. Immerhin wüssten die Eigentümer:innen von betroffenen Gebäuden bereits vor deren Erwerb, dass aufgrund der ErhVO ggf. höhere Kosten auf sie zukommen.

 

Herr Schmuckall wirft ein, Wallboxen bis 11 kW unterlägen keiner Genehmigungspflicht. Eine Farbgleichheit von PV-Modulen sei aufgrund fehlender Normierung nicht herzustellen.

 

Frau Göller-Meier ergänzt, dem Amt helfe, wenn die Politik Kriterien zur Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen (PV) in Gegenden mit ErhVO erstelle. Eine Beratung der Bauherren sei schon jetzt vom Amt gewährleistet. Insbesondere in der Steenkampsiedlung werde häufig die Nutzung des Vorgartens als Stellplatz sowie die Anbringung von Anlagen an der Hausfront untersagt. Gleichzeitig seien insbesondere in dieser Siedlung alte Heizungsanlagen verbaut und müssten nun ersetzt werden.

 

Die wahllose Anbringung von PV auf den Dächern sei zu vermeiden ("Sägezahnlösungen"). Ggf. könnten insbesondere für Reihenhaussiedlungen einheitliche Modulgrößen und Abstände zu First und Traufen, etwa 50 Zentimeter, festgelegt werden. Zum Beispiel könnte die Verwendung kristalliner Module ausgeschlossen und matte Module vorgeschrieben werden. Die im Antrag angesprochene Ökonomie der Anlagen sei vom Amt nicht zu beurteilen. Auf Anregung von Frau Boehlich sagt sie zu, die Vorarbeiten des Amtes aus dem Jahr 2022den Ausschussmitgliedern erneut zur Verfügung zu stellen (Anlage).

 

Herr Hielscher verwahrt sich gegen die Aufstellung übertrieben detaillierter und komplexer Richtlinien.

 

Herr Henker stimmt dem zu und verweist auf die für den Bauherren ggf. höheren Kosten bei Farbvorgaben.

 

Frau Hubert spricht sich für eine diesbezügliche Erörterung mit Fachreferierenden aus. Alternativ erarbeite ihre Fraktion ergänzende Vorschläge zur Tischvorlage.

Herr Trede bittet die Ausschussmitglieder um Zusendung ihrer Vorschläge und kündigt die Vorlage einer veränderten Version zur nächsten Sitzung am 02.07.2025 an.


Anlagen
PlanA 16.02.2022 Präsentation PV (502 KB)
TV Antrag PV-Anlagen in Gebieten mit städtebaulicher ErhaltensVO (122 KB)

Ö 7

Kolbenhöfe - Zwischennutzung ermöglichen!

Der TOP mit der Tischvorlage der Fraktion GRÜNE (Anlage) wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.

 

Frau Vornhagen stellt den Antrag vor. Eine Zwischennutzung habe der Vorhabenträger selbst online ins Spiel gebracht.

 

Frau Frauenlob gibt zu bedenken, es liege eine Baugenehmigung mitsamt städtebaulichem Vertragvor. Der Vertrag beinhalte Fristsetzungen. So müsse nach zwölf Monaten ein Baubeginn erfolgen, nach weiteren 24 Monaten fertiggestellt werden. So nachvollziehbar die Darstellung des Vorhabenträgers zum abzuwartenden Ankermieter gewesen sei, die Regelungen des Vertrags seien vom Vorhabenträger ebenso zu beachten.

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Antrag wird zugestimmt.


Anlagen
TV Antrag Kolbenhöfe Baufeld 9 (88 KB)

Ö 7.1 - 22-0873.1

Neues Zentrum Altona - Leitlinien für die Neugestaltung und Wege der Öffentlichkeitsbeteiligung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025

Ö 7.2 - 22-0978.2

Holstenareal - gesundheitliche Risiken minimieren, Bauschutt sichern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.04.2025

Ö 7.3 - 22-1063

Aktueller Sachstand zum Bauschutt auf dem Holstenareal Kleine Anfrage von Andrea Benkert, Ricardo Bolaños González, Yavuz Fersoglu, Claudia Dyroff, Julia Koppke und Karsten Strasser (alle Fraktion DIE LINKE)

Ö 7.4 - 22-1100

Bestands- und Potentialanalyse untergenutzter Gewerbeflächen in Altona Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft und Innovation Mitteilungsdrucksache des Amtes

Ö 8

Mitteilungen

Ö 8.1 - 22-0873.1

Neues Zentrum Altona - Leitlinien für die Neugestaltung und Wege der Öffentlichkeitsbeteiligung Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.02.2025

Auf Nachfrage von Herrn Henker führt Herr Trede aus, die in der Drucksache benannten Evaluierungsergebnisse würden im Rahmen der Masterplanüberarbeitung zu gegebener Zeit dem Ausschuss berichtet. Ein Pre-Demolition-Verfahren prüfe vor Abriss, ob das Bestandsgebäude Bahnhof Altona alt einer zukünftigen Nutzung zugeführt werden könne. Allerdings hätten die in der Sitzung am 02.06.2025 vorgestellten Überlegungen deutlich gemacht, dass ein neuer Busbahnhof an fast gleicher Stelle vorgesehen sei.

 

Ebenso auf Nachfrage von Herrn Henker führt Frau Göller-Meier aus, die vorgesehene Einzelhandelsfläche solle im Vergleich zum Bestand nicht erweitert werden.

 

Herr Henker betont, es wäre sinnvoll gewesen, ein Einzelhandelsgutachten den Entwürfen der Planungsbüros vorauszustellen.

 

Herr Eschenburg beklagt die Wiederholung der bereits erfolgen Beratungen aus der letzten Sitzung.

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.2 - 22-0978.2

Holstenareal - gesundheitliche Risiken minimieren, Bauschutt sichern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 10.04.2025

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.3 - 22-1063

Aktueller Sachstand zum Bauschutt auf dem Holstenareal Kleine Anfrage von Andrea Benkert, Ricardo Bolaños González, Yavuz Fersoglu, Claudia Dyroff, Julia Koppke und Karsten Strasser (alle Fraktion DIE LINKE)

Auf Nachfrage von Frau Koppke verweist Frau Boehlich auf die anstehenden Befassungen der Gutachtenergebnisse in den kommenden Sitzungen von Bauausschuss und Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz.

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 8.4 - 22-1100

Bestands- und Potentialanalyse untergenutzter Gewerbeflächen in Altona Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft und Innovation Mitteilungsdrucksache des Amtes

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

N 9

Bebauungsplan Altona-Altstadt 61 Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO in der Warnholtzstraße/ Chemnitzstraße Entscheidungsvorlage des Amtes zum Antrag auf Neubau von ca. 150 gewerblichen Wohneinheiten (Boardinghouse)

Ö 9

Verschiedenes

Frau Frauenlob wirft ein, die Pläne zum Vorhaben Aldi-Markt in Rissen hätten sich nicht mit den Vorgaben des Amtes gedeckt.

 

N 10

Bebauungsplan Altona-Altstadt 61 Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO in der Warnholtzstraße/ Chemnitzstraße Entscheidungsvorlage des Amtes zum Antrag auf Neubau von ca. 150 gewerblichen Wohneinheiten (Boardinghouse)

N 11

Mitteilungen

N 12

Verschiedenes