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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Osdorf 51 (Rugenbarg) Einleitungsbeschluss Beschlussempfehlung des Amtes

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 04.06.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bittet darum, die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das Gebiet zwischen Rugenbarg und Brandstücken, westlich der Straße Bornheide (Bezirk Altona, Ortsteil 221, siehe Anlage) zu beschließen und mit ihm für seinen Geltungsbereich den bestehenden Bebauungsplan aufzuheben.

Die Flächen sind derzeitig mit einem zweigeschossigen Baukörper eines ehemaligen Baumarktes bebaut (Rugenbarg 103) und werden seit Jahren nicht mehr genutzt.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der vorgesehenen Bezeichnung Osdorf 51 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum sowie gewerblichen Nutzungen geschaffen werden.

Das Konzept sieht zwei mehrgeschossige Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen vor, die sich städtebaulich in die Umgebung einfügen und im Quartier u.a. großflächigen Einzelhandel, Gewerbe und Wohnungen ermöglichen sollen.

Das bestehende Planrecht, der Bebauungsplan Osdorf 45 mit Rechtskraft vom 27.05.2010, setzt für das Plangebiet ein Gewerbegebiet fest, welches die Umsetzung des vorliegenden Konzeptes nicht zulässt. Die Festsetzung zur Art der Nutzung ist mit dem geplanten Bauvorhaben unvereinbar.

Um die Umsetzung des geplanten Vorhabens zu ermöglichen, soll das bestehende Planrecht durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geändert werden. Dieser soll als Art der Nutzung ein Sondergebiet festsetzen.

Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch (BauGB), dem ein Vorhaben- und Erschließungsplan einer privaten Vorhabenträgerin zu Grunde liegt. Hierzu wird ein Durchführungsvertrag erarbeitet.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Osdorf 51 soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB ist damit nicht erforderlich.

Das Bezirksamt empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung Osdorf 51 (Rugenbarg) zu beschließen.

Petitum/Beschluss

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Der Stadtentwicklungsausschuss wird um Zustimmung gebeten.

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Rugenbarg Osdorf

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