Die eingereichten Fragen (siehe Anlage) werden unter TOP 2 behandelt.
Frau Koppke führt aus, die Öffentliche Plandiskussion habe gezeigt, dass die Anwohner:innen mit den Planungen nicht zufrieden seien. Die Gründe dafür seien u.a. die zu erwartende Verschattung, die unzureichende Freiflächenplanung sowie die Aspekte Spielflächen und Rettungswege. Zentral sei allerdings das zu große Bauvolumen, das reduziert werden müsse. Die Anwohner:innen seien gesprächsbereit und würden die Notwendigkeit des Wohnungsbaus anerkennen.
Herr Batenhorst kritisiert das geplante Bauvolumen und die zu erwartende Verschattung.
Herr Strate schließt sich Frau Koppke an und ergänzt, es habe in der Vergangenheit viele Vorschläge mit jeweils unterschiedlichem Bauvolumen gegeben. Ein Kompromiss, der den richtigen Mittelweg darstelle, sei bereits gefunden worden. Außerdem müssten die Themen Zuwegung und die Unterbringung von Fahrzeugen geklärt werden. Er plädiere dafür, dass Verfahren zugunsten neuer Gespräche mit der Vorhabenträgerin auszusetzen.
Herr Trede stellt fest, bei der Öffentlichen Plandiskussion sei keine Kritik an dem städtebaulichen Vorhaben an sich zu vernehmen gewesen. Fragen wie die Verschattung und die Rettungswege müssten im weiteren Verfahren behandelt werden. Festlegungen zur Geschossigkeit seien vor Fertigstellung der Verschattungsstudie verfrüht.
Frau Benkert bittet das Amt, das in der Öffentlichen Plandiskussion erwähnte Bodengutachten vorzulegen und erkundigt sich zudem, ob ein Klimaresilienzgutachten geplant sei. Sie verweist zudem auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Bebauungsplan Bahrenfeld 68. Demnach sei in einem allgemeinen Wohngebiet eine Geschossflächenzahl von lediglich 1,2 zulässig. Diesesowie die Grundflächenzahl würden in der vorliegenden Planung überschritten.
Bezüglich der Fragen zur Öffentlichen Fragestunde (siehe TOP 1) führt sie aus, sie teile die Sorge der Anwohner:innen vor Baumfällungen. Es seien bereits welche vorgenommen worden. Der Baumerhalt müsse sichergestellt werden. Außerdem stellt sie fest, Innenhöfe seien schützenswert. Der Senat sei dafür zuständig, die Bevölkerung vor steigenden Mieten zu schützen. Es könne jedoch der Appell an den Stadtentwicklungsausschuss gerichtet werden, für mehr Freiräume zu sorgen.
Frau Frauenlob erläutert, das Amt könne Gespräche mit der Vorhabenträgerin über das städtebauliche Konzept anstoßen, sofern ein entsprechender Ausschussbeschluss vorliege. Die im Bebauungsplanverfahren zu erstellenden Gutachten seien bereits im Rahmen der Grobabstimmung festgelegt worden. Die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung würden unter anderem im Entwässerungsgutachten oder in anderen Fachgutachten betrachtet. Die zuständigen Fachbehörden würden zu diesen Themen eingebunden. Sie sagt zu, das Bodengutachten bei der Vorhabenträgerin zur Weiterleitung an den Ausschuss anzufordern.
Bezüglich der Bewohnerparkausweise (siehe TOP 1) führt sie aus, es habe ein erster Termin mit dem Landesbetrieb Verkehr sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende stattgefunden. Ziel sei es, ein autofreies Quartier zu entwickeln, in dem keine Zuteilung von Bewohnerparkausweisen erfolge. Somit müsse der Innenhof aus der Bewohnerparkzone herausgenommen werden. Eine ähnliche Vorgehensweise habe es bereits in den Kolbenhöfen und der Mitte Altona gegeben. Sie betont, die Vorhabenträgerin wolle kein autoarmes, sondern ein autofreies Quartier schaffen. Dies werde den neuen Bewohner:innen im Voraus durch die Vorhabenträgerin mitgeteilt. Die Anschaffung eines Autos könne niemandem verboten werden. Den neuen Bewohner:innen stehe es frei, ein Parkticket zum Preis von drei Euro pro Stunde zu erwerben.
Die in den eingereichten Fragen (siehe TOP 1) angesprochenen Bäume befänden sich nicht auf dem Vorhabengrundstück. Diese Bäume seien somit nicht von der neuen Planung betroffen, würden allerdings – wie alle Bäume im Plangebiet – in der Baumbestandsbewertung aufgenommen und untersucht.
Herr Strate verweist auf vormalige Pläne, einzelne Gebiete aus Bewohnerparkzonen zu lösen, die jedoch verworfen worden seien. Er gibt außerdem zu bedenken, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten werde. Neue Bewohner:innen können ggf. gegen die Regelung klagen, da in anderen nachverdichteten Gebieten der Erwerb eines Bewohnerparkausweises möglich sei. Es dürften keine Versprechungen gemacht werden, die nicht eingehalten werden könnten.
Herr Trede wirft ein, es seien in Ottensen ausreichend Stellplätze zur Miete vorhanden. Zudem sei die Anschaffung eines Autos in Ottensen ohnehin unattraktiv. Er führt zudem aus, ein Klimaresilienzgutachten müsse genauer definiert werden. Es sei unklar, was genau gefordert sei. Er gibt zu bedenken, dass das Grundstück gegenwärtig vollständig versiegelt sei.
Herr Henker führt aus, nicht nur die Geschossigkeit, sondern auch die Dichte der Bebauung sei problematisch. Zugunsten von Grün- und Gemeinschaftsflächen sei der Verzicht auf ein Gebäude denkbar. Die aktuell vorgesehenen Freiflächen dienten als Feuerwehraufstellflächen.
Frau Hubertmerkt an, abhängig von den Ergebnissen der Verschattungsstudie könne ggf. ein Gebäude niedriger und dafür ein anderes höher geplant werden. Die mögliche Überhitzung des geschlossenen Innenhofes im Sommer müsse untersucht werden.
Der Antrag von Frau Koppke, das Verfahren zwecks Gesprächen zwischen dem Bezirksamt und der Vorhabenträgerin zur Findung eines sozial und ökologisch verträglichen Kompromisses auszusetzen, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE, Volt und AFD abgelehnt.
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von DIE LINKE, Volt und AFD sowie bei Enthaltung der SPD-Fraktion die grundsätzliche Weiterführung des Verfahrens auf Grundlage des vorliegenden Entwurfs.
Fortsetzung der Beratungen vom 07.05.2025.
Eine Vertretung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) führt mithilfe einer Präsentation (Anlage, teilweise nicht-öffentlich) ein, im Zuge der Verlegung des Bahnhofs Altona an den Diebsteich seien unter Federführung der BVM sowie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zwei Machbarkeitsstudien zur Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes erstellt worden. Diese bildeten eine unverbindliche Grundlage für das geplante Wettbewerbsverfahren (siehe auch TOP 3 der Sitzung vom 07.05.2025).Für die BVM gebe es im Vorwege des Wettbewerbs keine Vorzugsvariante.
Frau Kind (ARGUS Stadt und VerkehrRothfuchs | Buch | Partnerschaft mbB Beratende Ingenieure) und Herr Schneider(APB. SchneiderAndresenPomméeArchitekten undStadtplaner PartGmbB)erläutern die Machbarkeitsstudien mithilfe der Präsentation (Anlage) und betonen dabei auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder folgendes:
Herr Henker moniert, die auf Folie 11 (Anlage) dargestellten Fahrgastzahlen des Regionalverkehrs seien veraltet. Durch den Zuwachs an Arbeitsplätzen bei Airbus und dem Deutschen Elektronen-Synchrotron DESY werde sich die Zahl der Umsteigenden weiter erhöhen. Es sei fraglich, ob die beengten Verhältnisse am Diebsteich dem Fahrgastaufkommen gerecht werden könnten. Er kritisiert, die Freie und Hansestadt Hamburg lege den Fokus in der Verkehrspolitik auf Busse und Schnellbahnen, ohne eine Straßenbahn in Betracht zu ziehen. Dabei gebe es in Europa viele erfolgreiche Beispiele einer Wiedereinführung der Straßenbahn.
Bei einer Verlegung des Busbahnhofs müsse der geplante Wohnungsneubau in der Präsident-Krahn-Straße bedacht werden. Die Untersuchung sehe ein zu großes Bauvolumen vor, die Herstellung eines lebenswerten Grünzuges müsse sichergestellt werden.
Herr Trede dankt den Referierenden für die Darstellung der Varianten und stellt fest, der Stadtentwicklungsausschuss müsse diese nun auswerten. Er ergänzt, die Gebäudehöhe müsse sich nicht zwingend am umliegenden Bestand orientieren. Eine Höherentwicklung sei denkbar.
Herr Borgwardt führt aus, die vorgestellten Ideen seien zu begrüßen. Der Erhalt des optisch nicht ansprechenden IntercityHotels schränke jedoch die Möglichkeiten der Planung ein. Es stelle sich die Frage nach den Eigentumsverhältnissen und eines möglichen Ankaufs durch die Freie und Hansestadt Hamburg.
Herr Griesing (Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen) erläutert, das IntercityHotel befinde sich im Eigentum einer sechzehnköpfigen Erbengemeinschaft. Eine Einigung sei hier nicht absehbar.
Herr Eschenburg gibt zu bedenken, dass eine gewerbliche Bebauung des Bahnhofsumfeldes in Konkurrenz zum Einkaufszentrum Mercado und der Großen Bergstraße stünde. Es stelle sich zudem die Frage, ob eine Ersatzfläche vorgesehen sei, wenn der Busbahnhof einen Teil des geplanten Grünzuges auf dem heutigen Gleisfeld einnehme.
Frau Benkert stimmt Herrn Eschenburgs Ausführungen zur gewerblichen Bebauung zu.
Frau Vornhagen wirft ein, in der Straße Hohenesch herrschten bereits heute beengte Verhältnisse. Eine Zunahme des Busverkehrs könne problematisch sein.
Herr Rink (Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)) erläutert, auf Nachfrage von Frau Blume, auch die BSW vertrete im Vorwege des Wettbewerbs keine abgestimmte Linie.
Frau Wenzel (BSW) ergänzt, die öffentliche Beteiligung solle am 01.07.2025 mit einem Onlineverfahren beginnen. Über den Sommer solle die Beteiligung ausgewertet und die Auslobung für den Wettbewerb erstellt werden. Der Wettbewerb solle im Herbst 2025 stattfinden und die Ergebnisse Anfang des Jahres 2026 vorliegen. Auf Basis dieser werde in der Folge ein Rahmenplan erstellt.
Herr Dr. Hansen erläutert, die Verlegung des Busbahnhofs sei ein interessanter Ansatz. Er gibt zu bedenken, wie gut die Bebauung zwischen den Busbahnhof und die Präsident-Krahn-Straße passe.
Frau Wenzel führt aus, die Darstellung gehe auf den Masterplan Neue Mitte Altona zurück. Dieser solle Anfang des Jahres 2026 überarbeitet werden.
Anlagen
Präsentation TOP 3 Machbarkeitsuntersuchungen Bahnhof Altona (11334 KB)
Frau Bauer (Schwarz Projektentwicklung GmbH & Co. KG) berichtet eingangs, es habe für das Grundstück bereits diverse Entwürfe gegeben. Man sei froh, dass nun ein mit dem Bezirksamt abgestimmter Entwurf vorgestellt werden könne.
Eine Vertretung von B99 Architekten BDA stellt das Vorhaben anhand einer Präsentation (Anlage) vor und führt aus, im Bestand sei die Umgebung von zweigeschossigen Gewerbebebauten geprägt, die teilweise als Werkstätten, aber auch als Lagerhallen genutzt würden. Die Unternutzung auch des betroffenen, brachliegenden Grundstücks sei u.a. auf das geltende Planrecht zurückzuführen. Es stelle sich die Frage, wie eine Fläche wie die des ehemaligen Max-Bahr-Marktes besser genutzt werden könne.
Der Entwurf sehe drei Gebäude für das Grundstück vor. Der westlichste Bauteil sei nicht mehr Bestandteil des Projekts und bereits verkauft. Der:die neue Eigentümer:in sei jedoch bereit, das neue Gebäude so zu gestalten, dass es sich in das städtebauliche Gesamtprojekt einfüge. Vorgesehen sei hier eine Nutzung durch einen Storage-Betrieb.
Für den mittleren Bauteil sei ein Handwerkerhof mit Stellplätzen im Erd- und ersten Obergeschoss vorgesehen. Die Lagerflächen seien für die Innenseite des Gebäudes vorgesehen, da für diese Nutzungen kein natürliches Licht notwendigsei.Bis zum dritten Obergeschoss sollen alle Geschosse mit einem Lastenaufzug erreichbar sein. Zudem seien im Erdgeschoss Sektionaltore vorgesehen. Im oberen Teil solle ein grüner Innenhof und weitere gewerbliche Nutzungen, Büros sowie besondere Wohnformen wie Azubi- oder Atelierwohnen entstehen.
Für den dritten Bauteil seien neben der Nutzung durch LIDL kleinere Läden, Showrooms und Werkstätten vorgesehen. Auch hier seien innenliegende Parkplätze und ein grüner Innenhof im oberen Gebäudeteil vorgesehen. Für die oberen Stockwerke sei eine Nutzung durch Wohnen (Azubi- oder Singlewohnen) denkbar. Der Schwarzplan (siehe Folie 43, Anlage) zeige ein mögliches Entwicklungsszenario für die umliegenden Gewerbegebiete.
Herr Trede gibt zu bedenken, ob eine Wohnnutzung über einem Handwerkerhof aufgrund der Lärmemissionen sinnvoll sei und erkundigt sich zudem, ob gewerbliche Wohnformen denkbar seien.
Frau Koppke erkundigt sich, ob anstelle der Festsetzung „Sondergebiet“ (siehe TOP 4.1) auch die Festsetzung „Urbanes Gebiet“ möglich sei.
Herr Eschenburgregt an, ob Fassadenbegrünung und im hinteren Bereich eine höhere Geschossigkeit denkbar sei.
Eine Vertretung von B99 Architekten BDA erläutert, mögliche Fassadenbegrünung und Bäume seien in den Grafiken nicht dargestellt, um die Gebäude nicht zu verdecken. Die Geschossigkeit orientiere sich an der üblichen Magistralenbebauung. Das Vorhaben solle eine Einleitung zum Osdorfer Born schaffen. Bezüglich der Wohnformen würden Gespräche zum Immissionsschutz geführt. Es sei ein offenes Verfahren gewünscht, um unterschiedliche Wohnformen prüfen zu können. Klassisches Familienwohnen sei hingegen nicht vorgesehen.
Auf Nachfrage von Herrn Eschenburg wird klargestellt, die Bodenplatte des Grundstücks solle im Zuge des Vorhabens ertüchtigt werden. Darunter liege eine bis zu 14 Meter tiefe, mit Bauschutt verfüllte Grube. Es sei vorgesehen, die Gebäude auf Teilverdrängungspfählen zu gründen. Diesbezüglich sei bereits ein Gutachten vorhanden, dass noch aktualisiert werde. Das Grundstück sei für die Errichtung des Baumarktes eingeebnet worden.
Frau Frauenlob stellt klar, die Ausweisung „Sondergebiet“ sei für den vorgesehenen großflächigen Einzelhandel notwendig. Zudem erlaube diese Ausweisung eine genaue Beschreibung der Nutzung im Bebauungsplan. Für das zweite Gebäude könne somit „Handwerkerhof + Sonderwohnen“ und für das dritte Gebäude „Einzelhandel + Sonderwohnen“ festgesetzt werden. Gutachten zu dem Konzept stünden noch aus. Bei Umsetzung könne es einen Vorbildcharakter entwickeln. Auf Nachfrage von Herrn Strate ergänzt sie, es werde ein Einzelhandelsgutachten erstellt.
Herr Strate lobt das vorgestellte Konzept und die geplante Festsetzung „Sondergebiet“. In Hamburg gebe es bereits Beispiele für studentisches Wohnen in Verbindung mit gewerblicher Nutzung. Er ergänzt, im geltenden Bebauungsplan Osdorf 45 sei Einzelhandel ausgeschlossen, um den Osdorfer Born und das Borncenter zu stärken. Es dürfe hier kein zweites Zentrum entstehen.
Herr Hielscher stellt fest, das Konzept sei ausdrücklich zu begrüßen und habe Pilotcharakter. Das Grundstück befinde sich an einer Allee, eine höhere Geschossigkeit sei denkbar, da kein benachbartes Grundstück bedrängt werde. Das Umfeld im Brandstücken eigne sich für höhere und kompaktere Bebauung. Er plädiere zudem für Azubiwohnen. Diese seien besonders für kleine und mittelständische Unternehmen dringend notwendig und somit auch wichtig für die Wirtschaft. Dieses Argument könne auch gegenüber der Behörde für Wirtschaft und Innovation vertreten werden.
Er pflichte Herrn Strate bei, es dürfe kein zweites Einzelhandelszentrum entstehen. Der Osdorfer Born müsse gestärkt werden. Das Projekt biete die Möglichkeit, die Bebauung am Eingang zum Osdorfer Born bis zum Beginn der Wohnbebauung neu zu ordnen. Er bitte das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, dies zu beachten.
Frau Frauenlob merkt an, die Planungen zu der unmittelbaren Umgebung liefen bereits. Das Grundstück des ehemaligen Max-Bahr-Marktes sei aus diesen Überlegungen herausgelöst worden, um den Prozess zu beschleunigen. Auf Nachfrage von Herrn Hielscher zu möglicher Fehlnutzung stellt sie klar, im Zuge vorhabenbezogener Bebauungspläne müsse grundsätzlich ein Durchführungsvertrag abgeschlossen werden. Hieraus ergebe sich auch die Baureihenfolge.
Auf Nachfrage von Frau Koppke führt sie zudem aus, der Stadtentwicklungsausschuss entscheide über die Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion. In der Vergangenheit hätten bereits Öffentliche Plandiskussionen zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen stattgefunden. Das gewählte beschleunigte Verfahren biete den Vorteil, dass kein Umweltbericht erstellt werden müsse.
Frau Koppke stellt klar, die Fraktion DIE LINKE spreche sich für die Durchführung einer Öffentlichen Plandiskussion aus.
Frau Blume stellt fest, es sei zu begrüßen und dringend an der Zeit, dass etwas mit dem Max-Bahr Grundstück passiere. Das Vorhaben befinde sich am Eingang zu einem Stadtteil, der sich noch auf Identitätssuche befinde. Dies sei mit einer großen Verantwortung verbunden. Es müsse überlegt werden, wie man diesem städtebaulichen Anspruch gerecht werden könne.
Herr Batenhorst führt aus, er begrüße die Planungen. Das bestehende Planrecht habe eine Bebauung verhindert.
Beratung siehe TOP 4.
Herr Strate meldet für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf an.
Frau Göller-Meier führt auf Nachfrage von Frau Benkert aus, das Amt werde kein Schadstoffgutachten beauftragen. Das Fachamt Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt führe ein Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände durch. Wenn bis Ende der Kalenderwoche 23 keine Antwort auf die Anhörung erfolge, werde eine Anordnung verschickt.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Boehlich führt aus, es habe in den vergangenen Sitzungen Redebeiträge gegeben, die über das übliche Maß deutlich hinausgegangen seien. Es stelle sich die Frage, ob eine Begrenzung der Redezeit sinnvoll sei.
Herr Riekers stellt fest, er unterstütze eine Begrenzung der Redezeit nach Fraktionen.
Frau Benkert spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus und plädiert dafür, Einzelpersonen gezielt anzusprechen.
Herr Strate erläutert, die Anregung sei nachvollziehbar, gibt jedoch zu bedenken, dass den kleineren Fraktionen kaum Redezeit zur Verfügung stehen würde. Auch die praktische Umsetzung der Zeitmessung sei nicht klar. Er regt an, die heutige Beratung als Appell zu werten und in einem halben Jahr ggf. über die zeitliche Begrenzung einzelner Redebeiträge zu beraten.
Herr Eschenburg stimmt dem zu und ergänzt, ggf. könne der Ältestenrat mit dem Thema befasst werden.
Frau Boehlich fasst zusammen, es werde mit einer Ermahnung verblieben und das Thema in einem halben Jahr erneut aufgerufen.
Herr Trede erkundigt sich, ob eine Beratung der Bewerbung der Freien und Hansestadt Hamburg für die Olympischen Spiele zeitnah im Ausschuss thematisiert werde.
Frau Boehlich stellt fest, es gebe noch keine konkreten Planungen, die dem Ausschuss vorgestellt werden könnten.
Frau Göller-Meier ergänzt auf Nachfrage von Herrn Trede, das geplante Stadion solle auf dem heutigen Parkplatz Rot entstehen. Das Bezirksamt sei darüber hinaus noch nicht in die Planungen einbezogen.
Herr Strate stellt fest, die Bebauung der Science City solle zügig und noch vor den Olympischen Spielen fertiggestellt werden.
Herr Eschenburg merkt an, für ein Stadion gebe es kein Baurecht. Dies könne nur in Zusammenarbeit mit dem Bezirk hergestellt werden.