Es sind Fragen eingereicht worden (siehe Anlage), die unter TOP 2 und TOP 6 behandelt werden.Vor Eintritt in die Tagesordnung werden zu TOP 2 nur Fragen 4a und 4b zur Beratung zugelassen, da die übrigen sich nicht auf den TOP beziehen. Die übrigen Fragen werden für die nächste Beratung des Themas Bebauungsplan Bahrenfeld 68 vorgemerkt.
Anlagen
Öffentliche Fragestunde 18.02.2026 TOP 2 (678 KB)
Öffentliche Fragestunde 18.02.2026 TOP 6 (1403 KB)
Zum TOP liegt eine Tischvorlage der Volt-Fraktion (Anlage) vor, die vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen wird.Es liegen Fragen zur öffentlichen Fragestunde vor (Anlagen siehe TOP 1).
Frau Benkert bedankt sich bei den anwesenden Fragestellerinnen für die eingereichten Schreiben.
Herr Trede stellt mit Bezug auf die eingereichten Fragen (siehe TOP 1) fest, in einem Antragsverfahren nach § 246e BauGB müssten nachbarschaftliche Rechte, nicht jedoch Interessen berücksichtigt werden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) erarbeite zum neuen § 246e BauGB derzeit eine Handreichung. Diese müsse abgewartet werden.
Frau Boehlich ergänzt, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit an einem Verfahren nach § 246e BauGB stehe noch nicht fest. Auf Nachfrage einer anwesenden Bürgerin führt sie aus, das Verfahren nach § 246e BauGB ersetze ein Bebauungsplanverfahren. Die Entscheidung, ob ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet oder ein Antrag nach § 246e BauGB genehmigt werden solle, treffe der Stadtentwicklungsausschuss.
Herr Batenhorst wirft ein, eine Bebauung im Innenhof Leverkusenstraße/ Schützenstraße dürfe nicht zu hoch ausfallen. Zu starke Verschattung müsse vermieden werden.
Frau Koppke legt dar, Anträge nach § 246e BauGB würden zunächst im Stadtentwicklungsausschuss beraten, der öffentlich tage und im Anschluss im Bauausschuss. Dieser tage nicht-öffentlich. Der Stadtentwicklungsausschuss könne in einem Verfahren nach § 246e BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit beschließen. Eine Rechtsprüfung hierzu stehe noch aus. Die Fraktion DIE LINKE spreche sich für eine Beteiligung in Präsenz im Format einer öffentlichen Plandiskussion aus. Bezüglich Frage 3 der Drucksache ergänzt sie, es seien noch einige Regularien für das Verfahren nach § 246e BauGB zu klären. Sie spreche sich dafür aus, dass je nach Ort des Bauvorhabens unterschiedliche Kriterien gelten sollten.
Frau Hubert führt aus, in der vorigen Sitzung am 04.02.2026 (siehe TOP 10, nicht-öffentlich) sei der Ausschuss erstmalig zum § 246e BauGB informiert worden. Der Bezirk bzw. die Bezirksversammlung übernehme im Sinne des Gesetzes die Rolle der zustimmungspflichtigen Gemeinde. Die Zustimmung könne an Bedingungen geknüpft werden. Aus Sicht der Volt-Fraktion solle eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt werden. Sie kündigt an, ihre Fraktion werde zur nächsten Sitzung am 04.03.2026 einen Antrag zum Umgang mit § 246e BauGB einreichen. Sie bitte das Amt, noch vor der nächsten Sitzung eine juristische Prüfung der Fragen aus der Tischvorlage durchzuführen und dem Ausschuss die Ergebnisse mitzuteilen. Die anderen Fraktionen bitte sie, sich zum eingereichten Vorschlag der Volt-Fraktion zu beraten. Von der ausstehenden Handreichung der BSW seien keine konkreten Antworten zu erwarten. Wichtig sei, dass zur Entscheidung über einen Antrag nach § 246e BauGB die Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung vorlägen.
Frau Boehlich wirft ein, die Klärung, ob die Bezirke für die Zustimmung der Gemeinde zuständig seien, habe vor dem Hintergrund, dass die Freie und Hansestadt Hamburg eine Einheitsgemeinde sei, einige Zeit in Anspruch genommen.
Herr Mielke stellt klar, Gegenstand der Diskussion in der letzten Sitzung des Ausschusses am 04.02.2026 (siehe TOP 10, nicht-öffentlich) sei nicht das Plangebiet des Bebauungsplans Bahrenfeld 68 gewesen. Es habe eine Grundsatzdiskussion zum sog. Bauturbo (§ 246e BauGB) stattgefunden. Vor Fertigstellung der Handreichung der BSW sei es schwierig, sich zu dem Thema zu verhalten. Die Frage sei, wie die Öffentlichkeit beteiligt werden solle. In welchem Verfahren die Befassung eines Antrages nach § 246e BauGB in den Ausschüssen erfolge, müsse rechtlich geprüft und im Hauptausschuss geklärt werden.
Frau Blume betont, es gehe nicht um die Frage, ob die Öffentlichkeit beteiligt werde, sondern wie. Hier müsse eine Gratwanderung gegangen werden, der sog. Bauturbo ziele auf Geschwindigkeit ab. Vor dem Hintergrund der Wohnungsnot stehe die Politik in der Verantwortung, Wohnungsbau sicherzustellen. Sie ergänzt, sie teile den Optimismus gegenüber der ausstehenden Handreichung der BSW nicht. Es liege eine schwierige Aufgabe bevor. Sie vertraue darauf, dass diese bewältigt werde.
Frau Boehlich merkt auf Nachfrage einer anwesenden Bürgerin an, den Anmerkungen der Bürger:innen aus der öffentlichen Beteiligung müsse nicht zwingend nachgekommen werden.
Herr Batenhorst wirft ein, der Bauturbo dürfe nicht zulasten der Bürger:innen gehen. Die Beteiligung müsse gewährleistet sein.
Herr Trede stellt fest, gegenwärtig werde eine Diskussion zum Bauturbo im Allgemeinen geführt. Zu den Auswirkungen für den Innenhof Leverkusenstraße/ Schützenstraße könnten noch keine Aussagen getroffen werden. Vor der ersten Antragstellung seien alle Modalitäten des Verfahrens zu klären, ansonsten müsse der:die Antragsteller:in das Amt entfristen. Auf Nachfrage einer anwesenden Bürgerin stellt er fest, die Öffentlichkeit sei im Bebauungsplanverfahren Bahrenfeld 68 über zwölf Jahre beteiligt worden. Die Politik sei zu einem anderen Schluss gekommen als die Bürgerin.
Frau Hubert führt aus, es sei ein Missverständnis, dass Beteiligung der Bürger:innen bedeute, dass diese auch an der eigentlichen Entscheidung beteiligt seien. Um dies zu erreichen, müsse man sich in die Politik begeben. Sie werbe für die Mitarbeitin den Fraktionen als zubenannte:r Bürger:in.
Frau Koppkeführt aus, der Hauptausschuss solle nicht über Art und Weise der Regularien bezüglich des Bauturbos entscheiden. Sie regt an, die Tischvorlage der Volt-Fraktion (Anlage) für die Tagesordnung der nächsten Sitzung vorzusehen.
Frau Boehlich stellt klar, dies sei nur ein Arbeitspapier. Für die nächste Sitzung werde die Volt-Fraktion einen Antrag einreichen.
Herr Mielke betont, nach der Geschäftsordnung müsse der Hauptausschuss entscheiden, in welchen Ausschuss ein neues Antragsverfahren gegeben werde. Stellvertretend für die Bezirksversammlung müsse der Hauptausschuss die Geschäftsordnung ändern.
Frau Boehlich ergänzt, auch die Vereinbarung nach § 19 BezVG müsse ggf. angepasst werden.
Frau Koppke erläutert, der Hauptausschuss solle entscheiden, welcher Ausschuss sich mit den Anträgen nach § 246e BauGB befasse, jedoch liege die Kompetenz für die Ausarbeitung von Regularien im Stadtentwicklungsausschuss.
Frau Boehlich kündigt auf Nachfrage einer anwesenden Bürgerin an, der Ausschuss werde sich in einer künftigen Sitzung unter Hinzuziehung des Rechtsamtes mit dem Urteil zum Bebauungsplan Bahrenfeld 68 befassen.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Die Drucksache 22-1862 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Parr(Science City Hamburg Bahrenfeld (SCHB) GmbH) stellt die Neuerungen des Berichts der SCHB GmbH vor (siehe gefettete Passagen der Anlage zur Drucksache).
Herr Trede erkundigt sich bezüglich der kulturellen Nutzung der Trabrennbahn.
Frau Parr berichtet, dass der Vertrag für die Nutzung der Trabrennbahn bis Ende des Jahres 2026 laufe. Im Jahr 2027 seien erste bauvorbereitende Maßnahmen geplant.
Herr Trede wirft ein, die ersten wissenschaftlichen Bauten würden im nördlichen Bereich der Trabrennbahn entstehen. Ggf. könne der südliche Bereich noch kulturell genutzt werden.
Frau Parr stellt klar, dies würde zu einem Raumkonflikt mit der Erschließungsstraße für den Campus führen. Für das Jahr 2027 seien ihrkeine Anfragen für eine kulturelle Nutzung bekannt. Auf Nachfrage von Frau Benkert ergänzt sie, die SCHB GmbH habe im Auftrag der Behörde für Inneres und Sport geprüft, inwieweit das Olympische Dorf in die Quartiere am Volkspark integrierbar sei. Auf Nachfrage von Frau Hubert ergänzt sie außerdem, der Fertigstellungstermin für die Machbarkeitsstudie zu einem Hochleistungsbussystem sei ihr nicht bekannt.
[Nachtrag zu Protokoll:
Frau Parr teilt nach Rücksprache mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Folgendes mit: „Aktuell kann kein konkreter Zeitpunkt benannt werden. Die Machbarkeitsuntersuchung befindet sich noch in der Erarbeitung. Es finden Abstimmungen mit anderen Behörden und Ministerien statt. Die Ergebnisse der Abstimmung sollen in die Veröffentlichung einfließen.“]
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Pfeffer und Herr Ahrens (beide NUNIVO GmbH) zeigen eine Präsentation (siehe Anlage) und betonen dabei auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder das Folgende:
Frau Hubert und Herr Dr. Hansen merken an, das Konzept sei zu begrüßen.
Herr Conradverweist auf Nachfrage von Herrn Eschenburg zu einer Übersicht der Parkplatzflächen auf das Wohnungsbauprogramm (siehe TOP5 der Sitzung vom 21.05.2025). Hier würden alle potentiellen Wohnungsbauflächen betrachtet. Auf Nachfrage von Herrn Borgwardt ergänzt er, keine planrechtliche Ausweisung sei für Vorhaben wie diese besonders prädestiniert.
Frau Göller-Meier wirft auf Nachfrage von Herrn Dr. Hansen ein, für Einzimmerwohnungen für Auszubildene seien keine Spielflächen notwendig.
Fortsetzung der Beratung vom 04.02.2026. Überwiesen aus der Sitzung der Bezirksversammlung vom 29.01.2026 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung.
Herr Eschenburg führt ein, Animal Aided Design werde in vielen Bebauungsplänen bereits berücksichtigt.
Frau Blume stellt fest, eine Steigerung der Baukosten müsse vermieden werden.
Herr Lehmberg berichtet, die Baukosten müssten nicht zwangsläufig steigen. In jedem Bebauungsplanverfahren werde ohnehin ein Artenschutzfachbeitrag erstellt. Oftmals würden Fledermausnistkästen in den Fassaden im Bebauungsplan festgesetzt. Animal Aided Design sei allerdings noch in keinem Bebauungsplan vorgesehen. Die Berücksichtigung nicht gesetzlich geschützter Arten und die Erstellung entsprechender Konzepte mache das Verfahren aufwändiger.
Herr Hielscher konstatiert, von den anderen Fraktionen seien nicht alle an schnellerem und günstigerem Bauen interessiert. In jedem Bebauungsplanverfahren müsse eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Er regt an, den Antrag dahingehend anzupassen, das geforderte Konzept im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zu erstellen.
Frau Koppke merkt an, die Formulierung der vorliegenden Fassung schließe alle Tiere ein. Sie regt an, die Formulierung unter Ziffer 1 auf wildlebende Tiere zu präzisieren.
Herr Tredewirft ein, es sei sinnvoll, möglichst im Vorwege die Tierschutzbelange in der Planung zu berücksichtigen. Nachträgliche Maßnahmen verursachten erhebliche Mehrkosten.
Frau Hubert verweist auf den Rückgang des Tierbestands in dicht besiedelten Gebieten. Diese Entwicklung könne nicht akzeptiert werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert,
Fortsetzung der Beratung vom 04.02.2026. Beratungsbedarf der SPD-Fraktion.Es liegen Fragen zur öffentlichen Fragestunde vor (Anlagen siehe TOP 1).
Herr Mielke führt ein, die Planung sei nun weiter vom einstmaligen Kompromiss einer hälftigen Mischung von Wohnen und Gewerbe entfernt. Die Maßgabe der Nutzung der Erdgeschossflächen durch produzierendes Gewerbe sei ein zentraler Punkt. Es sei eine Nutzungsdurchmischung gewollt. Im Stadtteil Altona-Altstadt habe dies bisher gut funktioniert. Er sei dem Bauvorhaben grundsätzlich positiv gesinnt.Das Amt solle mittels eines städtebaulichen Vertrags sicherstellen, dass auf den Erdgeschossflächen keine Büronutzung stattfinde. Er ergänzt, die Veränderung der städtebaulichen Kubatur sei zu begrüßen.
Frau Benkert stellt fest, der Ausschuss habe neben der Drucksache zusätzliche Unterlagen zum Vorhaben (Anlagen) per Mail erhalten. Sie erkundigt sich, ob dies nun der gültige Stand sei.
Herr Trede führt mit Bezug auf die Fragen zur öffentlichen Fragestunde aus, es sei davon auszugehen, dass die Dächer begrünt würden. Es sei noch zu früh, um Aussagen zu Angeboten für freilebende Tiere zu machen. Eine genauere Behandlung von Detailfragen folge noch.
Frau Frauenlob erläutert auf Nachfrage von Herrn Trede, die öffentliche Plandiskussion (ÖPD) habe bereits, allerdings noch mit einem anderen Entwurf, stattgefunden (siehe TOP 6 der Sitzung des ehem. Planungsausschusses vom 07.06.2023). Nun sei ein anderes Mischverhältnis der Nutzung vorgesehen. Eine erneute ÖPD müsse nicht unbedingt stattfinden. Die ausstehenden Fachgutachten würden nach Fertigstellung ins Transparenzportal eingestellt und seien auch im Rahmen der öffentlichen Auslegung einsehbar.
Herr Trede merkt an, die Ausführungen von Frau Frauenlob zur ÖPD seien formeller Natur. Es sei jedoch seit der ÖPD einige Zeit vergangen, die Planung habe sich verändert. Es stelle sich die Frage, ob eine erneute öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden solle.
Herr Conrad führt aus, aus Sicht des Amtes sei heute eineZusage des Ausschusses zur Fortführung des Verfahrens einzuholen. Um die aufgeworfenen Fragen zu beantworten, müsse die Vorhabenträgerin im weiteren Verfahren viel Geld aufwenden und wünsche sich daher Planungssicherheit.
Frau Koppke stellt fest, die Verschwenkung des Gebäuderiegels im Innenhof sei zu begrüßen. Sie erinnert an den vorigen Kompromiss der hälftigen Nutzungsmischung und stellt fest, die jetzige Planung sei nicht zustimmungsfähig.
Frau Schenk (Schenk Fleischhaker ArchitektenPartnerschaft mbB) erläutert, im Erdgeschoss sei nun doppelt so viel Gewerbefläche vorgesehen wie in der ursprünglichen Planung. Dies erleichtere die Nutzung der Gewerbeflächen für produzierende Betriebe.
Frau Benkert legt dar, es könnten noch keine Aussagen zur Anzahl der Stellplätze in der Tiefgarage, zur Fassaden- oder Dachbegrünung getroffen werden. Sie bitte das Amt, mit den Anwohner:innen ins Gespräch zu gehen.
Herr Mielke berichtet, die Fragen zur öffentlichen Fragestunde aus der letzten Sitzung vom 04.02.2026 seien vorbildlich beantwortet worden (siehe Anlage zu TOP 5 der Sitzung vom 04.02.2026). Er bitte das Amt und die Vorhabenträgerin, auch die hier eingereichten Fragen zu beantworten.
Frau Hubert führt aus, es sei schade, dass der bisherige Kompromiss nicht umgesetzt werden könne. Das Verfahren solle grundsätzlich fortgesetzt werden, aber unter Bedingungen. Es stelle sich die Frage, wie eine Büronutzung der Gewerbeflächen ausgeschlossen werden könne.
Frau Boehlich stellt fest, es werde einen städtebaulichen Vertrag mit entsprechenden Strafen geben.
Der Ausschuss stimmt dem Fortgang des Verfahrens mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE zu.
Anlagen
Warnholtzstraße Präsentation Bauvorhaben (1978 KB)
Warnholtzstraße technische Berwetung Mischnutzung (937 KB)
Frau Frauenlob wirft ein, der städtebauliche Vertrag sei am Vortag von der Vorhabenträgerin unterzeichnet worden. Die Unterzeichnung durch die Bezirksamtsleitung und die Leitung des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung erfolge in Kürze.
Frau Boehlich spricht dem Amt großes Lob aus.
Der Ausschuss stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Frau Frauenlob zeigt eine Präsentation (siehe Anlage). Auf Nachfrage von Herrn Trede ergänzt sie, die Bauträgerin des Vorhabens Eschelsweg (Altona-Altstadt 62) sei abgesprungen. Die Vorhabenträgerin wolle das Projekt fortführen. Das Amt habe die Vorhabenträgerin um einen Termin zur Klärung des weiteren Verfahrens gebeten. Auf Nachfrage von Herrn Hielscher ergänzt sie, das rückwärtig angrenzende Grundstück befinde sich nun im Eigentum einer Erbengemeinschaft. Die Gespräche hierzu seien noch nicht abgeschlossen. Auf Nachfrage von Frau Koppke ergänzt sie außerdem, das Bebauungsplanverfahren Othmarschen 42 liege in der Zuständigkeit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Das Bebauungsplanverfahren Sülldorf 26 sei hinfällig, da im Gerichtsverfahren zu Sülldorf 4 ein Vergleich erzielt worden sei. Zum Bebauungsplanverfahren Rissen 53 ergänzt sie auf Nachfrage von Herrn Hielscher, das Amt habe die Vorhabenträgerin um ein Gespräch gebeten.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Frau Hubert berichtet, im Geoportal sei der Bebauungsplan Bahrenfeld 68 noch als gültiger Bebauungsplan aufrufbar.
Frau Frauenlob erläutert, das Amt habe die Entfernung aus dem Geoportal in die Wege geleitet. Es hätte zunächst die Prüfung des Gerichtsurteils durch das Rechtsamt abgewartet werden müssen.
Frau Göller-Meier teilt mit, die in der letzten Sitzung am 04.02.2026 (siehe TOP 10) getroffene Aussage, die Genehmigungsfrist von Anträgen nach § 246e BauGBgelte erst ab Eingang der vollständigen Unterlagen, sei unzutreffend.
Herr Strate stellt fest, diese Aussage sei auch in der gezeigten Präsentation enthalten gewesen.
Frau Göller-Meier sagt zu, das Thema amtsintern zu klären.
Herr Strate bittet das Amt zudem um Klärung, inwieweit die Genehmigungsfrist durch Formate öffentlicher Beteiligung verlängert werde.