Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Der Petent ist anwesend und ergänzt zur Eingabe, von der Holstenstraße kommend sei auf der linken Straßenseite, gegenüber der betroffenen Stelle, eine Ausbuchtung vorhanden, die das Schrägparken erlaube. Er regt an, auch auf der rechten Straßenseite eine solche Ausbuchtung zu schaffen. Der Gehweg sei aufgrund der parkenden Autos regelmäßig nicht mehr begehbar.
Frau Koch führt aus, die Thadenstraße sei 2020 zur Fahrradstraße umgewidmet worden. Bauliche Änderungen seien jedoch nur zwischen Wohlwillstraße und Gählerstraße vorgenommen worden. An der betroffenen Stelle zwischen Holstenstraße und Gählerstraße sei das Schrägparken im Bestandnicht zugelassen und der Gehweg bzw. die Fahrbahn für eine entsprechende Anordnung nicht breit genug. Das Amt stehe im Austausch mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 16.
Frau Erdogan pflichtet bei, der ruhende Verkehr müsse umgeplant werden.
Herr Stünitz berichtet, er habe bereits vor zwei Jahren den aufgrund der Bewohnerparkzone zuständigen Landesbetrieb Verkehr (LBV) auf das Problem angesprochen, da dieser das falsche Parken nicht sanktioniere. Er bitte das PK 16, den LBV auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen.
Herr Fischer stellt fest, der Gehweg sei so breit, dass der Eindruck entstehen könne, dass das Schrägparken zulässig sei.
Frau Pauly regt an, wo der Parkdruck hoch sei, breite Gehwege entsprechend zu verschmälern, um das Schrägparken zu ermöglichen.
Herr Batenhorst merkt an, die Eingabe sei nachvollziehbar. Er fordere die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs.
Frau Koch ergänzt auf Nachfrage von Frau Pauly, es seien keine alten Markierungen vorhanden, die fälschlicherweise das Schrägparken andeuten würden. Ein Fußgängerüberweg sei aufgrund einer Baustelle eingerichtet worden, könne jedoch aufgrund der Nähe zur nächsten Lichtsignalanlage nicht dauerhaft eingerichtet werden.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Vertretungen der Petent:innen und zahlreiche Bürger:innen sind anwesend und erläutern, etwa 30 Familien seien von der Problematik betroffen. Die Anwohner:innen seien verwundert über die Anordnung des absoluten Halteverbots gewesen. Dies sei nicht angebracht, da der Nutzen für Fahrradfahrer:innen gering sei. Vor der Einrichtung der Fahrradstraße habe es keine Konflikte mit dem Radverkehr gegeben. Zudem sei die Fahrradstraße kaum bekannt und werde wenig genutzt. Die freie Straße führe zu überhöhter Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs.Stattdes beidseitigen Halteverbots solle lediglich ein einseitiges Halteverbot gelten.
Gerade Bewohner:innen der Reihenhäuser, die nicht vor der Haustür parken könnten, seien darauf angewiesen, in der Humannstraße zu parken, um beispielsweise Einkäufe auszuladen. Dies gelte insbesondere für bewegungseingeschränkte Menschen. Auch Pflegedienste müssten nun länger einen Parkplatz suchen.
Frau Koch erläutert, die Fahrbahn der Humannstraße weise eine Breite von sechs Metern auf, was für die Einrichtung einer Fahrradstraße mit ruhendem Verkehr nicht ausreiche, da eine Fahrradstraße für die sicherere Begegnung von Radverkehr mindestens vier Meter breit sein müsse und zusätzlich zu den mindestens zwei Meter breiten Parkständen noch 75 Zentimeter Sicherheitstrennstreifen vorhanden sein müsse.
Bei der Planung der Fahrradstraße sei das Amt davon ausgegangen, dass alle Anwohner:innen auf ihrem eigenen Grundstück oder dem vorhandenen Garagenhof parken könnten. Bei der Errichtung der Wohnsiedlung im Jahre 1961 sei vertraglich festgehalten worden, dass der Garagenhof zu den Reihenhäusern gehöre und als Parkplatz für die Reihenhäuser dauerhaft erhalten werden müsse. Das Amt hätten nach der Umsetzung der Maßnahme Berichte erreicht, wonach die Garagenplätze teilweise fremdvermietet seien, was zum Zeitpunkt der Planung nicht bekannt gewesen sei.
Aus funktionaler Sicht sei die Einrichtung von Parkständen westlich des Garagenhofes denkbar. Die daraus resultierende Unterschreitung der Regelbreite der Fahrradstraße müsse jedoch als sog. Engstelle in einer Einzelfallentscheidung von der Behörde für Inneres und Sport (BIS) genehmigt werden. Das Amt könne hierzu keine rechtliche Bewertung vornehmen.
Herr Rust führt aus, das Polizeikommissariat (PK) 26 halte die Eingabe für nachvollziehbar. Vor Einrichtung der Fahrradstraße seien etwa 30 Parkplätze am Fahrbahnrand vorhanden gewesen. Die Einrichtung einer Engstelle würde etwa 10 Parkplätze schaffen. Die Straßenverkehrsbehörde des PK 26 habe zur Einrichtung der Fahrradstraße einen entsprechenden Antrag gestellt, der von der Zentralen Verkehrsdirektion befürwortet, von der BIS jedoch mit der Begründung abgelehnt worden sei, das Bezirksamt müsse eine entsprechende Planung erstellen.
Herr Heyne gibt zu bedenken, ob die Anordnung einer Fahrradstraße im Zuge der Einrichtung von Velorouten zwingend notwendig sei. Der Fahrradverkehr habe auch vor der Anordnung der Fahrradstraße funktioniert und die mit den Velorouten verfolgten politischen Ziele ließen sich auch ohne die Anordnung von Fahrradstraßen erreichen.
Frau Koch ergänzt, mit den Velorouten solle immer die Situation für den Radverkehr verbessert werden. Eine Fahrradstraße sei einer Tempo-30 Zone vorzuziehen, da diese auch die Möglichkeit biete, der Fahrradstraße an den einmündenden Straßen Vorrang zu gewähren sowie den Durchgangsverkehr zu verbieten.
Herr Harders merkt an, Fahrradstraßen seien grundsätzlich zu begrüßen, da diese Fahrradfahrer:innen ermöglichten, nebeneinander zu fahren. Für die Humannstraße sei die Einrichtung einer Lieferzone vorstellbar. Die Anwohner:innen müssten die Möglichkeit haben, ihr Auto auszuladen. Zudem müssten gegenwärtig auch Paketdienste regelwidrig halten.
Bezüglich Herrn Rusts Beitrag erkundigt er sich, ob das Amt eine Planung zur Fahrbahnmarkierung aufstellen könne, die ohne bauliche Änderungen auskomme.
Herr Rust bestätigt, dies sei prinzipiell möglich. Jedoch könne er nicht für die BIS sprechen und der notwendigen Einzelfallentscheidung vorgreifen.
Frau Pauly kritisiert das beidseitige Halteverbot scharf. Es sei nicht hinnehmbar, dass im weiteren Straßenverlauf das Parken am Fahrbahnrand möglich sei, nur in diesem Abschnitt der Humannstraße nicht. Zudem sei das letzte Stück aufgrund der beschränkten Einfahrmöglichkeiten faktisch eine Einbahnstraße.
Herr Heyne regt an, das Amt mit einer entsprechenden Planung zu beauftragen.
Herr Schmidt wirft ein, es könne geprüft werden, ob die Gehwege in ihrer vorhandenen Breite benötigt seien.
Herr Strate entgegnet, sämtliche Beschlüsse zur Tiefbauplanung würden in das Arbeitsprogramm Planung Straße und Mobilität (siehe Drs. 22-1204) eingespeist, was eine baldige Umsetzung erschwere.
Frau Koch schlägt vor, das Amt könne am nördlichen Fahrbahnrand der Humannstraße auf circa 50 Metern Länge die Aufhebung des Halteverbots und die Markierung von Parkständen mit Sicherheitstrennstreifen planen. Gemäß der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) sei dies die maximal zulässige Länge für eine Engstelle. Die Entscheidung bezüglich der Anordnungsfähigkeit dieser Variante liege jedoch bei den Straßenverkehrsbehörden. Eine Änderung der Gehwegbreite würde hingegen die komplette Umplanung der Straße inklusive einer Grundinstandsetzung voraussetzen und voraussichtlich einen siebenstelligen Betrag kosten.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, eine Planung aufzustellen, die die Aufhebung des Halteverbots am nördlichen Fahrbahnrand der Humannstraße auf ca. 50 Metern Länge sowie die Einrichtung von Parkständen auf diesem Abschnitt ermöglicht.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie die Behörde für Inneres und Sport werden gemäß § 27 BezVG gebeten, die Planung zu unterstützen.
Eine Vertretung des eingebenden Stadtteilrats Altona-Altstadt ist anwesend.
Frau Erdogan berichtet, der Fußgängerüberweg (FGÜ) sei mit der Anordnung der Fahrradstraße entfernt worden, da die Straßenverkehrsordnung (StVO) zum damaligen Zeitpunkt die Einrichtung eines FGÜ in einer Fahrradstraße nicht vorgesehen habe. Mit der Neufassung der StVO sei dies nun möglich. Zunächst müsse eine Erhebung des Verkehrsaufkommens stattfinden. Hierzu solle voraussichtlich in der kommenden Woche ab 24.11.2025 ein sog. Tempo-Sys Gerät aufgestellt werden. Die Querung der Fahrradstraße sei gerade für Schulkinder zu den Stoßzeiten schwierig, da die Geschwindigkeit der Radfahrer:innen für Kinder schwer einzuschätzen sei.
Auf Nachfrage von Herrn Böhnert ergänzt sie, Schwerlastverkehr sei auch in der Chemnitzstraße grundsätzlich zulässig, sofern dies nicht anderweitig beschildert sei. Aktuell zu beobachtender Schwerlastverkehr sei vermutlich auf eine nahegelegene Baustelle zurückzuführen. Auf Nachfrage von Herrn Harders ergänzt sie zudem, das zuständige Polizeikommissariat 21 habe noch keine Beobachtungen gemacht, die nahelegten, dass die Chemnitzstraße vom Schwerlastverkehr zur Umfahrung der Hauptstraßen genutzt werde.
Frau Koch merkt an, das Radverkehrsaufkommen sei für die Einrichtung eines FGÜ ausreichend hoch. Jedoch müsse gemäß der Regelwerke auch ein Fußverkehrsaufkommen von mindestens 50 Personen pro Stunde vorliegen. Zudem sei die nächste Lichtsignalanlage nur etwa 100 Meter entfernt.
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
die Neufassung der Drucksache 22-1406.2 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Harders stellt fest, die Fraktion DIE LINKE trete dem Antrag bei.
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, dem Antrag zuzustimmen.
Die Neufassung der Drucksache 22-1543 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Herr Schätzle stellt den Antrag vor und führt aus, der Antrag nehme die Diskussion im Stadtteil auf. Gerade an Schlechtwettertagen würden Schulkinder oftmals an der Bushaltestelle nicht mitgenommen, da die Busse überfüllt seien.
Frau Pauly erläutert, der Antrag sei grundsätzlich zu befürworten. Bezüglich Ziffer 2 sei jedoch anzumerken, dass der Sülldorfer Mühlenweg besonders im Waldstück eng sei und der entgegenkommende Verkehr schon bei der Begegnung mit Standardbussen auf die Gehwege ausweichen müsse. Mit dem Einsatz von Gelenkbussen würde diese Situation verschärft. Auf Nachfrage von Herrn Strate ergänzt sie, die Busse würden aufgrund der Sperrung des Sülldorfer Kirchenwegs durch den Sülldorfer Mühlenweg umgeleitet.
Herr Harders wirft ein, der Vorschlag einer Angebotsausweitung sei zu begrüßen. Die Erfolgsaussichten seien gering, seine Fraktion unterstütze den Antrag dennoch. Er schlägt vor, den Antrag um eine Bitte an die Fachbehörden zur Bereitstellung der notwendigen Mittel zu ergänzen.
Herr Schmidt führt aus, die Formulierung zu Ziffer 2 könne zugunsten eines Prüfauftrags angepasst werden. Die von Herrn Harders vorgeschlagene Ergänzung sei nicht zwingend notwendig, werde aber in den Antrag übernommen.
Herr Strasser stellt fest, die Fraktion DIE LINKE unterstütze den Antrag. Er spricht sich ebenfalls für die Übernahme des Ergänzungsvorschlags von Herrn Harders aus.
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG gebeten,
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie die Behörde für Finanzen und Bezirke werden gemäß § 27 BezVG gebeten, die für die Angebotsausweitung benötigen zusätzlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
[Nachtrag zu Protokoll:
In Abstimmung mit den Fraktionssprecher:innen wurde die Formulierung von Ziffer 5 nachträglich wie folgt geändert: „Referierende des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) in eine der kommenden Sitzungen des Mobilitätsausschusses der Bezirksversammlung Altona zu entsenden, um die Situation im betroffenen Linienabschnitt gemeinsam zu erörtern;“]
Der TOP mit der Drucksache 22-1556 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Frau Stamm führt ein, für einige Bürger:innen sei der Erik-Blumenfeld-Platz unübersichtlich. Es sei nicht immer ersichtlich, welche Busse wo anhalten und welche durchfahren würden.
Herr Schmidt erläutert, der Prüfauftrag sei in Ordnung. Er merkt darüber hinaus an, am Ausgang des Bahnhofs sei eine Engstelle vorhanden, die nur von einem Bus passiert werden könne. Zudem sei der Erik-Blumenfeld-Platz eine Einbahnstraße.
Herr Rust berichtet, ihm seien keine Unfälle an der betroffenen Stelle bekannt. Es liege keine Beschwerdelage vor.
Frau Pauly merkt an, Fahrgäste würden an verschiedenen Stellen aus den Bussen aussteigen und die Straße queren. Ein Fußgängerüberweg an der Engstelle würde voraussichtlich nicht von allen angenommen werden und weiterhin ungeordnete Straßenüberquerungen stattfinden. Die Busfahrer:innen seien mit dem Problem vertraut und achtsam.
Herr Strate bittet um Prüfung einer deutlicheren Markierung des Parkverbots auf dem Gehweg. Bei Google Streetview sei unerlaubtes Parken auf Höhe der Grenzmarkierung zu beobachten.
Frau Fuhrmann wirft ein, im Falle einer positiven Bescheidung durch die Straßenverkehrsbehörde würde die Umsetzung des zweiten Antragspunktes durch das Amt in das Arbeitsprogramm Planung Straße und Mobilität (siehe Drs. 22-1204) aufgenommen werden.
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und Volt, dem Antrag zuzustimmen.
Der TOP mit der Drucksache 22-1557 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen. Ein Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion (Anlage) liegt als Tischvorlage vor.
Frau Stamm stellt den Antrag vor.
Herr Schmidt erläutert, der Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion sei zu begrüßen und werde in den Antrag übernommen.
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksversammlung bittet gemäß § 27 BezVG die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie die Behörde für Inneres und Sport, verkehrslenkende Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, die folgende Ziele verfolgen:
Anlagen
Ergänzungsantrag FDP-Fraktion zur Drs. 22-1557 (778 KB)
Bezüglich der Eingabe (siehe TOP 7.1) und der Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA, siehe TOP 7.1.1) führt Herr Heyne aus, die Erläuterung der BUKEA sei plausibel. Es bestehe kein Handlungsbedarf, die Reinigungsfrequenz in der Wedeler Landstraße wieder zu senken.
Frau Fuhrmann merkt auf Nachfrage von Frau Pauly an, das Amt könne keine Angaben dazu machen, ob die Stadtreinigung Hamburg AöR die Reinigungen planmäßig durchführe.
Herr Strate regt an, die Erarbeitung der Stellungnahme zur Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses an den Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz (WKV) zu überweisen.
Herr Stünitz bittet darum, die im Mobilitätsausschuss begonnene Beratung abzuschließen und die neue Ausschusszuständigkeit erst im kommenden Jahr anzuwenden.
Herr Strasser meldet für die Fraktion DIE LINKE Beratungsbedarf an.
Darüber hinaus bittet der Ausschuss das Präsidium der Bezirksversammlung einvernehmlich, die Vorlage zur Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses zukünftig an den WKV zu überweisen.
Fortsetzung der Beratung vom 15.09.2025.
Siehe TOP 7.
Siehe TOP 7.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Hardersteilt mit, dass er vor dem Hintergrund des Auskunftsersuchens zu den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen(HRVV, siehe Drs. 22-1093) ein weiteres Auskunftsersuchen einreichen wolle.
Frau Kochberichtet, das Amt habe die neuen HRVV für Fahrradstraßen Ende September 2025 erhalten.